Zuverlässige Erfüllung einer technischen Funktion als auch Gefahrminderung für den Menschen und für die Umgebung. Unmittelbar: von vornherein und aus sich heraus besteht eine Gefährdung überhaupt nicht. Mittelbar erfordert Schutzsysteme und Schutzeinrichtungen. Hinweisend: vor Gefahr warnen, durch Hinweise den Gefährdungsbereich kenntlich machen.