1.1) Begriff Steuerverwaltungsakt

Descripción

- (3.) Lehre vom Verwaltungsakt) Abgabenordnung Apunte sobre 1.1) Begriff Steuerverwaltungsakt, creado por H. Hertsein el 18/10/2017.
H. Hertsein
Apunte por H. Hertsein, actualizado hace más de 1 año
H. Hertsein
Creado por H. Hertsein hace alrededor de 7 años
22
0

Resumen del Recurso

Página 1

1.1.1) behördliche Maßnahme willentliche Handeln (Tun, Dulden oder Unterlassen) eine Amtsträgers §7 AO das einer Behörde §6 (2) AO zugerechnet werden kann

1.1.2) Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (hoheitliche Maßnahme) muss im Vollzug einer öffentlich-rechtlichen Norm erfolgen Wenn ein Amtsträger eine steuerrechtliche Norm anwendet, dann kann regelm. von einer hoheitlichen Maßnahme ausgegangen werden

1.1.3) Regelung Regelung mit unmittelbarer Rechtswirkung Herbeiführung einer Rechtsfolge durch einseitige Anwendung Die Rechtssphäre des Stpfl muss sich ändern   Entgegen steht "schlichtes Verwaltungshandeln" "Realakte" (schlichte Auszahlung von Ansprüchen oder Beratungen)

1.1.4) eines Einzelfalls Vorgang richtet sich an einen oder mehrere bestimmte oder bestimmbare Adressaten "konkrete individuelle Regelung, einen bestimmten SV betreffen und sich an bestimmten Adressaten richten"

1.1.5) mit Außenwirkung

Mostrar resumen completo Ocultar resumen completo

Similar

Steuerlehre
rosamopped
Haftung; Insolvenzrecht; Wettbewerbsrecht; Arbeitsrecht
Un Bekannt
1.2) Prüfungsschema Wirksamkeit Verwaltungsakt
H. Hertsein
5.) neue Tatsachen/ Beweismittel §173 AO
H. Hertsein
1.) Verletzung des Steuergeheimnis Allgemein
H. Hertsein
1) sachliche Zuständigkeit §16 AO
H. Hertsein
Bilanz- und Steuerpolitik des Unternehmes
Stefan Schütte
Direkte Steuern
sarah.bertschin
Steuerlehre Teil 2
Sabrina Heckler
Privatisierung
Hannah Wäschenbach
3.1) Offenbare Unrichtigkeit §129 AO
H. Hertsein