Der Tarifvertrag - Allgemeines
Funktionen + Pflichten
Tarifvertragsarten
Tarifpartner
Der Ablauf von Tarifverhandlungen
Betriebsvereinbarungen
Diapositiva 2
Der Tarifvertrag - Allgemeines
schriftlicher Betrag zwischen den sog. Tarif- oder Sozialpartnern
kollektiver Arbeitsvertrag - er legt gemeinsame Regelungen für ganze Gruppen von Arbeitnehmern und -gebern fest
Grundlage des Tarifvertragswesens ist die garantierte Tarifautonomie
regelt die Arbeitsverhältnisse und -bedingungen für alle unter seinen Geltungsbereich fallende Personen
i.d.R. gilt ein Tarifvertrag für einen ganzen Wirtschaftszweig
gilt nur innerhalb eines bestimmten geografischen Gebiets
Tarifverträge können durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales für allgemein verbindlich erklärt werden
die Bestimmungen des Tarifvertrages stellen Mindestbedingungen dar; abweichende Regelungen sind nur zulässig, wenn die zugunsten des Arbeitnehmers vorgenommen werden (Günstigkeitsprinzip)
Diapositiva 3
Funktionen + Pflichten
Funktionen des Tarifvertrages:
Schutzfunktion: Schutz des Arbeitnehmers vor dem Arbeitgeber
Ordnungsfunktion: Vereinheitlichung der Regelungen für Arbeitsverträge
Friedensfunktion: Sicherung der Friedenspflicht
Pflichten der Mitglieder:
Erfüllungspflicht: Die Mitglieder müssen die getroffenen Regelungen erfüllen
Friedenspflicht: Während der Laufzeit des Vertrages sind keine Kampfmaßnahmen (z.B. Streik) zulässig
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit: Streik und Aussperrungen unterliegen dem obersten Gebot der Verhältnismäßigkeit
Diapositiva 4
Tarifvertragsarten
Manteltarifvertrag:
regelt die grundsätzlichen Arbeitsbedingungen
wird meist für mehrere Jahre abgeschlossen, i.d.R. drei bis fünf Jahr
enthält z.B. Bestimmungen über Arbeitszeit, Mehrarbeit, Sinn- und Feiertagsarbeit, Urlaubsdauer, Kündigungsfristen, Auszubildende usw.
Lohn- und Gehaltstarifvertrag bzw. Entgelttarifvertrag:
regelt die Lohn-/Gehaltshöhe in den Lohn-/Gehaltsgruppen
besteht aus dem Gehaltstarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten, dem Lohntarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer und dem Tarifvertrag über die Ausbildungsvergütung
haben eine kürzere Laufzeit als der Manteltarifvertrag, i.d.R. ein Jahr
Arbeitnehmer werden in Lohn- und Gehaltsgruppen eingeteilt, denen die entsprechenden Tarifgehälter zugeordnet werden
EntgeltrahmenabkommenTarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen
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Tarifpartner
Tarifvertragsparteien sind die Sozialpartner
Gewerkschaften als Vereinigungen der Arbeitnehmer (Bsp.: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di)
einzelne Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbände (Bsp.: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA)
Aufgaben der Gewerkschaften:
allgemein: Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lebensbedingungen der Arbeitgeber
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Lohnsteigerungen
Ausbau der staatlichen Sozialversicherung
Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer
Führen von Tarifverhandlungen mit den Arbeitgebern
Sicherung der Arbeitsplätze etc.
Aufgaben der Arbeitgeberverbände:
allgemein: Wahrnehmung der arbeitsrechtlichen und sozialpolitischen Interessen ihrer Mitglieder
Führen von Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften
arbeitsrechtliche Beratung
soziale Betriebsgestaltung etc.
Diapositiva 6
Der Ablauf von Tarifverhandlungen
Die Schlichtungskommission im Schlichtungsverfahren besteht i.d.R. aus der jeweils gleichen Anzahl von Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern plus einer neutralen Person.Urabstimmung Arbeitskampfmaßnahmen - mind. 75% der gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer müssen dafür stimmenAussperrung: Kampfmittel der Arbeitgeber; planmäßige Ausschließung der Arbeitnehmer von der Arbeit unter Verweigerung der Lohnzahlung; Arbeitsverhältnis wird nur unterbrochenweitere Urabstimmung Streik-Ende - mind. 25% der Gewerkschaftsmitglieder müssen zustimmen
werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber eines bestimmte Betriebes geschlossen
müssen schriftlich niedergelegt werden und sind an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen
ergänzt die Bestimmungen des Tarifvertrages, darf ihnen allerdings nicht widersprechen
regelt die Ordnung und einzelne Angelegenheiten des Betriebes
Bsp.: Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Pausenregelungen, Betriebsordnung, Regelungen über das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb (z.B. Rauchverbot)