Creado por Moritz Hofmann
hace casi 7 años
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Pregunta | Respuesta |
Was muss in Fällen mit Auslandsbezug für die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts vorliegen? | Es müssen Anhaltspunkte für die Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit vorliegen (§3-7,9 StGB) Es bedarf also "legitimierende" bzw. "sinnvolle" Anknüpfungspunkte, die einen unmittelbaren Bezug zwischen der Strafsache und dem Inland herstellt. |
D ist deutscher, er kauft Drogen in Tschechien, diese verkauft er dort an zwei deutsche weiter. Kann D für diese Tat in der BRD belangt werden? | Der D kann für seine Tat die er im Ausland begangen hat auch nach dem deutschen Strafrecht angeklagt werden, vgl. § 6 Nr. 5 StGB. |
Welche Vorschriften sind grundsätzlich bei Straftaten anzuwenden und welche bei Auslandstaten? | Grundsätzlich: §§ 3, 4 StGB, innerstaatliches Recht, sog. Strafanwendungsrecht Auslandstaten: §§ 5-7 StGB |
Welche Delikte fallen unter § 9 I StGB? | Erfolgsdelikte |
Nennen Sie ein Beispiel, welches unter den § 9 StGB fällt und erläutern Sie dieses kurz. | Ein Schweizer (T), der in der Schweiz wohnt, schießt auf einen anderen Schweizer, dieser flieht nach Deutschland, dort stirbt er an seiner Verletzung. Wegen des Erfolgsortes unterliegt der Schweizer (T) der deutschen Strafbarkeit. |
Was versteht man unter dem Doppelbestrafungsverbot? Unterscheiden Sie zwischen der deutschen und ausländischen Kriminalgerichtsbarkeiten. | Deutsche Kriminalgerichtsbarkeit: Niemand darf wegen derselben Tat mehrmals bestraft werden (Art. 103 III GG). Dies gilt nur für ausschließlich in Deutschland abgeurteilte Straftaten. Ausländische Kriminalgerichtsbarkeit: Ein Täter, der im Ausland zu einer geringeren Strafe verurteilt wurde als dies in Deutschland üblich wäre, kann wegen der gleichen Tat in Deutschland zu der Differenzstrafe verurteilt werden. |
Was versteht man bis 1974 im Strafrecht unter dem Begriff "Trichotomie"? | Einteilung der strafbaren Handlungen in 3 Teile, nämlich 1. Vergehen 2. Verbrechen 3. Übertretungen |
In welchen Kategorien werden ab 1975 die strafbaren Handlungen eingeteilt? Nennen Sie auch den Fachbegriff für diese Einteilung. | Dichotomie Einteilung in Verbrechen (§ 12 I StGB) und Vergehen (§ 12 II StGB) |
Was versteht man unter a) Verbrechen und b) Vergehen, erläutern Sie dies kurz. | a) Verbrechen werden mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder darüber bedroht (§ 12 I StGB) b) Vergehen sind mit einer geringen Freiheitsstrafe oder mit einer Geldstrafe bedroht (§ 12 II StGB) |
Nennen Sie ein Beispiel für ein Vergehen und für ein Verbrechen | Verbrechen: Raum (§ 249 StGB), Totschlag (§ 212 StGB) Vergehen: Hausfriedensbruch ( § 123 StGB), Körperverletzung ( § 223 StGB) |
(*) Nennen Sie drei Deliktstypen mit je einem Beispiel dazu | 1. Erfolgs- und Tätigkeitsdelikt Totschlag (§ 212 StGB) 2. Verletzungs- und Gefährdungsdelikt Körperverletzung (§ 223 StGB) |
Zu (*) Folie | 3. Begehungs- und Unterlassungsdelikte Diebstahl (§ 242 StGB, Begehungsdelikt) Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB, Unterlassungsdelikt) |
Zu (*) Folie | Dauer- und Zustandsdelikt Freiheitsberaubung (§ 239 StGB) |
Zu (*) Folie | Allgemein-, Sonder- und eigenhändige Delikte Allgemeindelikte kann jedermann begehen - Bsp: Totschlag Sonderdelikte, Täter mit bestimmter Subjektqualität - es wird im Gesetz auf die Person verwiesen, Bsp: Verletzung von Privatgeheinissen (§ 203 I Nr. 1 StGB) Eigenhändige Delikte können nur in Person erfüllt werden, Bsp: Meineid (§ 154 StGB) |
Wann spricht man von einem Versuch? | Wenn jemand (subjektiv) den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklichen wollte, ihm dies aber objektiv nicht (völlig) gelingt. |
Nennen Sie die zentralen Vorschriften für den Versuch im StGB | § 22-24 StGB |
In welchen Fällen in ein Versuch strafbar? | Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar (§ 23 I StGB) Bei einem Vergehen ist der Versuch nur strafbar, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. |
Wann liegt ein Rücktritt vom Versuch vor? | Wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder deren Vollendung verhindert (§ 24 I StGB) |
In welche drei Phasen lässt sich ein Delikt einteilen? Gehen Sie auch auf die Strafbarkeit ein. | 1. Phase: Vorbereitungsphase, grds. straflos, Ausnahme: Versuch der Beteiligung (§ 30 II StGB) 2. Phase: Versuchsphase, Versuchsstrafbarkeit (§ 23 StGB) oder Vollendungsphase, strafbar wegen Vollendung des Delikts. 3. Phase Beendigungsdelikt, strafbar wegen Vollendung des Delikts und bis zur Beendigung ist Beihilfe möglich. |
Wann kann ein Rücktritt vom Versuch nicht mehr stattfinden? | Wenn die Tat vollendet ist, dann kommt kein Rücktritt mehr in Betracht. |
Wie lautet das Grundprinzip des Rücktritts? | Wenn eine Tat noch im Versuchsstadium steckt, dann kann der Täter unter bestimmten Voraussetzungen von der Tat zurücktreten. |
Im Falle welcher Verurteilung ist man vorbestraft? | Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen, oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten. |
Bis zu welchem Alter gilt man vor dem deutschen Gesetz als Jugendlicher, Heranwachsender und Erwachsener? | Jugendlicher ist man bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, Heranwachsender bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, danach ist man Erwachsener. |
Nennen Sie den wesentlichen Unterschied bei der Anwendung von Erwachsenen- und Jugendstrafrecht. | Im Jugendstrafrecht gibt es keinen festen Strafrahmen. |
Welcher Gedanke steht bei der Anwendung des Jugendstrafrechts im Vordergrund? | Der Erziehungsgedanke |
In welchem Fall kann ein Heranwachsender noch nach Jugendstrafrecht verurteilt werden? | Wenn er nach seiner geistigen und sittlichen Reife einem Jugendlichen näher steht als einem Erwachsenen. |
Welche Höchststrafe gilt jeweils, wenn Jugendstrafrecht bzw. Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt? | Bei Anwendung von Jugendstrafrecht dürfen höchstens 10 Jahre Jugendstrafe verhängt werden. Im Erwachsenenstrafrecht droht im schlimmsten Falle eine lebenslange Freiheitsstrafe. |
Wenn jemand nicht selbst Täter oder Mittäter einer Straftat ist, kann er sich dennoch als Beteiligter strafbar machen. Welche Beteiligungsformen gibt es hierfür? | Anstiftung und Beihilfe |
Nennen Sie den wesentlichen Unterschied zwischne einem Rechtfertigungsgrund und einem Entschuldigungsgrund. | Bei Vorliegen eines Rechtfertigungsgrundes sind bereits die objektiven Straftatbestandsvoraussetzungen nicht erfüllt. Es liegt somit gar keine rechtswidrige Straftat vor. Bei Vorliegen eines Entschuldigungsgrundes, gilt die Tat objektiv als rechtswidrig, jedoch kann der Täter zum Beispiel aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung, hierfür nicht bestraft werden. |
Welche drei Voraussetzungen sind für den Erlass eines Haftbefehls unerlässlich? | 1. Tat deren er sich dringend verdächtigt gemacht hat 2. Haftgrund nach § 112 II StPO 3. Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes |
Welche Rechtsmittel (2) können einen Haftbefehl zu Fall bringen? | 1. Haftprüfung 2. Haftbeschwerde |
Nennen Sie 2 Haftgründe | Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr |
Es besteht lediglich Fluchtgefahr. Wie könnte die Ausservollzugsetzung des drohenden Haftbefehls, dessen Voraussetzungen im Übrigen vorliege, erreicht werden? | § 116 StPO ist hierfür beachtlich. Es muss also eine Sicherheit bestehen |
Welche Person erlässt im Ermittlungsverfahren Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle? | Der Ermittlungsrichter |
Die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen, und die Ermittlungsakte liegt der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vor. Welche Möglichkeiten einer staatsanwaltschaftlichen Abschlussverfügung gibt es? | Anklageerhebung durch Staatsanwaltschaft Absehen der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen (Einstellung) |
Mit welchen Rechtsmitteln kann der Verurteilte das Urteil anfechten, und vor welchem Gericht wird über das jeweilige Rechtsmittel entschieden? | Berufung, bei materiell rechtlichen Fehlern des Gerichts beim zuständigen Landgericht. Revision, bei formell rechtlichen Fehlern des Gerichts beim zuständigen Oberlandesgericht. |
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