Einführung in die BWL: Kapitel 6

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Karteikarten zur Vorlesung von Schulte, 1. Semester
Anjay
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Anjay
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Pregunta Respuesta
Phasen der Unternehmensgründung • Prozess der Unternehmensgründung: - Abstecken langfristiger Aktionsfelder - Festlegung strategisches Unternehmensprofil - Ausrichtung auf strategische Ziele - Einleitung der resultierenden Maßnahmen 1. Vorgründungsphase 2. Institutionalisierungsphase 3. (Früh-)Entwicklungsphase
1. Vorgründungsphase „Seed-Phase“ • Start: Idee, Entschluss zur Selbstständigkeit • vorbereitende Aktivitäten • Konkretisierung der Erwartungen • Ende: Entscheidung zur Gründungsrealisation
2. Institutionalisierungsphase „Start-Up-Phase“ • Start: formaler Gründungsakt • vorbereitende Aktivitäten bezüglich der späteren Geschäftstätigkeit - Personalakquisition - Beschaffung finanzieller Mittel - Einholung von Genehmigungen, Gutachten - Erstausstattung der Betriebs- und Geschäftsräume → ausschließlich Auszahlungen → „point of no return“, wenn schon Investitionen getätigt wurden und ein Zurück Verluste gäbe
3. (Früh-)Entwicklungsphase „Expansion-Phase“ • Start: Aufnahme der Geschäftstätigkeit • erste Umsätze • bei erfolgreicher Gründung erste Überschüsse • Wachstumsschritte durch konzeptionelle, organisatorische, betriebswirtschaftliche Neuerungen = durch Erschließung neuer Kundengruppen oder Produkteinführungen • Ende: bei erfolgreicher Marktetablierung = Unternehmen ist marktfähig und wirt. stabil • dauert 2-5 Jahre, jedoch variiert dies stark → es zeigt sich, ob Unternehmen Erfolg hat
Originäre Unternehmensgründung = Neuerrichtung eines bisher nicht existierenden betriebswirtschaftlichen Systems • selbstständiger Unternehmensneuaufbau • Gründung von Tochter- oder Gemeinschaftsunternehmen
Derivate Unternehmensgründung = Abspaltung oder Zusammenfügung bestehender betriebswirtschaftlicher Systeme • rechtlich-organisatorische Neuerungen • Unternehmensausgliederungen → organisatorischer Teileinheiten eines Unternehmens werden ausgegliedert → bestehende Wertschöpfungsprozesse werden verselbstständigt =„Spin Off“/„Split Off“ • Betriebsaufspaltungen → formalrechtliche Trennung in mind. zwei rechtlich selbstständige Unternehmen • Unternehmensfusionen → Zusammenfügung zu einem neuen Gesamtsystem • Unternehmensumgründungen → Wechsel der Rechtsform • „Corporate Venturing“ durch derivate Unternehmensgründung → Beteiligungsfinanzierung von jungen Unternehmen durch etablierte Unternehmen oder konzerneigene Venture Capital Gesellschaften • „Corporate Restructuring“ durch derivate Unternehmensgründung → Bereinigung von Organisationsstrukturen oder Neuausrichtung von Konzernverbünden • Übernahme, Beteiligung an Unternehmen → Unternehmenskauf = KEINE derivate Unternehmensgründung, da kein neues Unternehmen
Innovative Unternehmensgründung • zur Lösung von Arbeitsmarkt- und Strukturproblemen • innovativ, wenn erstmalig realisierter Neuerungsprozess im Geschäftsmodell → neue Produkte, Verfahren, Dienstleistungen → erstmalige Neuerungen innerhalb des Wertschöpfungsprozesses • z.B. Innovationen der Vertriebsorganisation durch Internet als neuer Absatzkanal • Innovationsgrad variiert von innovativ bis imitierend ! Innovative Unternehmensgründungen: • Marktetablierung von Produkt-, Dienstleistungs-, Prozessinnovationen • bisher nicht existierendes Geschäftskonzept • erhöhte Unsicherheit bei Gründung, besonders wenn Markt noch nicht existiert = lange Aufbauphase, großes Wachstumspotential, ungenaue Marktlage, hohe Chancen & Risiken
Imitierende Unternehmensgründung • bekannte oder nur geringfügig abgewandelte Geschäftskonzepte • vorhandene Erfahrungen, Erkenntnisse • reduzierte Unsicherheit bei Gründung • Wettbewerber, Marktvolumen, Kundenbedürfnisse, Konsumentenverhalten bekannt = kurze Aufbauphase, begrenztes Wachstumspotential, transparente Informationslage, geringe Chancen & Risiken
Technologie orientierte Unternehmensgründung • Nutzung, Entwicklung neuer Technologien • gehen oft mit innovativer Unternehmensgründung einher • jedoch nicht immer: - Innovationen ohne Technikbezug - technologieorientierte Geschäftsmodelle, die nicht erstmalig und somit nicht innovativ sind
Begriff der Gründungsplanung • Gründungsplanung = Prozess der Erstellung eines Gründungsplanes • Gründungspläne notwendig für geordnete Unternehmensfrühentwicklung • Gründungspläne bei Banken und Kapitalgebern: „Business Plan“ • Gründungsplan gibt Angaben zu Leistungsprogramm, relevante Absatzmärkte, Gesellschafter, Ausbildung & Erfahrung der Geschäftsführung, geplante Unternehmensentwicklung (Umsatz, Mitarbeiter, Investitionen, Gewinne) & Finanzplanung
Typischer Aufbau eines Gründungsplans (0) Zusammenfassung (1) Unternehmen → Rechtsform, Organisation, Gesellschafter (2) Unternehmerteam (3) Leistung & Produkt → Innovation / Alleinstellungsmerkmal (4) Markt & Wettbewerb → Zielkunden (5) Produktion & Organisation (6) Chancen und Risiken (7) Finanzbedarf & -planung → Liquidität, Erfolg, Renditen, Mittelherkunft & Mittelverwendung, Kosten, Umsätze (8) Anhang ☛ Verbaler Teil = verantwortliche Personen, vorgesehene Aktivitäten, Analysen & Annahmen ☛ Quantitativer Teil = zahlenmäßige Konsequenzen der Aktivitäten in Form von Finanz- & Erfolgsgrößen ☛ Anhang = ergänzende Unterlagen & Nachweise (Genehmigungen, Verträge, Lizenzen, Zeugnisse)
Elemente und Funktionen eines Gründungsplans: 1. Allgemein • alle betrieblichen Funktionsbereiche müssen dargestellt werden („All-Funktionsplanung“) - bei Neugründung: Neuerrichtung der Funktionsbereiche, da keine Vergangenheitsdaten -. - bei Übernahmen: Beibehaltung der existierenden Funktionsbereiche, wenn keine Neuerungen • Ziel des Gründungsplans: Konkretisierung der Zielvorstellungen der Gründerperson → durch zwingende Auseinandersetzung mit strategischen Fragen vor Geschäftstätigkeit = schriftliches Konzept erzwingt hinreichende Überlegungen • Prüfung d. Gründungsplans durch Gutachter, sucht Informationen zu erwarteten Risiken/Erfolg
1. Allgemein (2) • Gründungsplanungsinstrumente - bieten Rahmen für vollständige Abbildung des Gründungsprojektes - macht Komplexität und Abhängigkeiten transparent - geben Überblick über alle zu lösenden Probleme und können diese ordnen - erarbeiten Lösungswege, stimmen Teillösungen aufeinander ab ☛ Gründungsplan ermöglicht objektive Kontrollen ☛ Gründungsplan bildet Grundlage für spätere Geschäftstätigkeit ☛ Gründungsplan ist wichtige Voraussetzung für Gründungserfolg → Überlebens- & Wachstumschancen können gesteigert werden → Verzicht, Reduzierung des Gründungsplans können Entwicklungschancen beeinträchtigen
Elemente und Funktionen eines Gründungsplans: 2. Aufgaben • Operative Aufgaben: - realitätsnahe Ausgestaltung von vagen Ideen/Fiktionen - Ausformung der Gründungskonzeption - Entwicklung & Überprüfung von Alternativen - Aufstellung einer Sollvorgabe für zukünftige Entwicklungskontrollen • Strategische Aufgaben: - Festlegung von Unternehmensstrukturen durch Abstimmung von Zielen und Rahmenbedingungen = kurzfristig nicht rückgängig zu machen = soll Unternehmen nachhaltig überlebensfähig machen • Administrative Aufgaben: - Dokumentation und Begründung der Standort- und Rechtsformentscheidung - Festlegungen organisatorischer, hierarchischer Strukturen - Beschaffung von Ressourcen
Elemente und Funktionen eines Gründungsplans: 3. Funktionen • Planungsfunktionen •Steuerfunktionen •Kontrollfunktionen • Kommunikations-/Aquisitionsfunktionen
Planungsfunktionen = intern - Zielfixierung, Alternativbewertung, Abstimmung von Einzelaktivitäten - möglichst realistische Abbildung von Gewinn-/Verlustpotential → um nicht rückgängig zu machende Fehler zu vermeiden → um Risiko-Chance-Strukturen transparent zu machen und zu bewerten - Bereitstellung von validierten, sachgerechten Informationen für Gründerperson und anstehenden Gründungsentschluss
Steuerfunktion = intern - schafft interne Transparenz - Handlungsleitfaden für operative Maßnahmen, zeitliche Koordination und Delegation - Eingrenzung, Strukturierung zukünftiger Entscheidungs- & Handlungsspielräume - schafft Willensbildung und systematisches Vorgehen der Gründerperson - Darstellung und Steuerung von zukünftiger Entwicklung → mittel- & langfristige Festlegungen (z.B. bei Personal oder Maschinen) → flexible Reaktionen auf Umfeldveränderungen
Kontrollfunktion = intern - Kontrolle der Zielerreichung - Zielmodifikation für Folgeplanungen - verbindet Planung und Umsetzung → durch Aufdeckungen von Abweichungen und Gegenmaßnahmen
Kommunikations-/Aquisitionsfunktion = intern (Belegschaft, Gesellschafter) = extern (Banken, Kunden, Lieferanten, Fördermittelgeber - Ressourcenbeschaffung - Informationsübermittlung - Vertrauensbildung - spricht Zielgruppen der Unternehmenskommunikation an - mildert Informationsdefizit zwischen Geldgeber und Geldnehmer → über Qualität des Geschäftsmodells & Kompetenzen des Handlungsträgers (Informationsrisiken) → über wirtschaftliche Perspektiven des Geschäftsmodells (Marktrisiken) → über Verhaltensabsichten der Gründerperson (Verhaltensrisiken) - wenn potentieller Geldgeber Geschäft eingeht, wird Geldgeber zu Prinzipal und Geldnehmer zum Agent der Bewirtschaftung der Finanzmittel des Prinzipals = Prinzipal ist abhängig von Agent und trägt finanzielle Konsequenzen → keine Interessengleichheit zwischen Prinzipal und Agent → Prinzipal will schon im Voraus Asymmetrien reduzieren → über Gründungsplan möglich
Probleme der Gründungspraxis • kleine bis mittelständige Unternehmen haben häufig keine strategische Unternehmensplanung → eher strategische Grundhaltungen, wie z.B. Entscheidung Risiken zu vermeiden → Überlegungen müssen nicht schriftlich festgehalten werden • Argumente gegen Gründungsplanung seitens der Gründerperson - sorgfältige Planung überflüssig und zu aufwendig - Zeitdruck - jahrelange Branchenerfahrung - für originelle Gründungsidee schriftliches Konzept unnötig → oft Hinzuziehung eines Steuerberaters
Beurteilung von Gründungsplänen durch Kapitalgeber • Beurteilungskriterien der Gründungspläne sind abhängig von Art des Finanzkontraktes • Beteiligungskapitalgeber legt Fokus auf: - Wachstums-, Renditeziele - Rückschlüsse auf Residualeinkommen - Wettbewerbsvorteile und Marktpotential des Angebotes • Fremdkapitalgeber legt Fokus auf: - Finanzkontrakte ohne Residualansprüche = vorab fixierte Zins-, Tilgungsansprüche gegen Geldnehmer - Bonität des Geldnehmer - Wachstumsziele nur soweit interessant, so dass Fremdkapital bedient werden kann • Geschäftsmodell mit geringen Risiken und Chancen wird vorgezogen → da Risiken sich auf das eigene Vermögen auswirken → da von Chancen durch begrenzte Zahlungsansprüche nicht profitiert wird
,,Junge Unternehmen" = neu gegründete Unternehmen, befinden sich in Frühentwicklungsphase • Frühentwicklungsphase → beginnt mit ersten Umsätze und endet mit fester Etablierung am Markt - Akquisition erster Kunden - Aufbau/Festigung nötiger Strukturen/Prozesse - kann nur Tage, aber auch Jahre andauern • Merkmale junger Unternehmen: - Ressourcenarmut, geringe Größe - hohes Marktaustrittsrisiko - große Gründerpersonzentriertheit, patriarchalischer Führungsstil = Gründerperson trifft eigens und bis ins Detail operative, strategische Entscheidungen - geringe Marktmacht, geringe Angebotsbreite - individualisierte Marktleistungen, auftragsbezogen, improvisierte Arbeitsabläufe - Defizit an Strategie, da operatives Tagesgeschäft strategisches Ziel überdeckt - hohe Flexibilität bei Marktveränderungen - personenbezogene Organisation, kurze Kommunikationswege - flache Hierarchien, persönliches Netzwerk zu Kunden und Lieferanten - oft persönliche Beziehungen zwischen Personal und Unternehmensleitung - geringe Arbeitsteiligkeit
Unternehmergründer, Entrepreneure & Entrepreneuship • Gründungsprozess wird meist von Gründungsperson getragen = personenbezogene Aspekte wichtig • Gründerperson = „Unternehmensgründer“, „Entrepreneur“
Definitionselemente für ,,Entrepreneure" - Gründungshandeln (G) - berufliche Selbstständigkeit (S) - Innovationstätigkeit (I) - Übernahme von Leistungs-, Koordinationsfunktionen (L) - persönliche Risikoübernahme (R) → Unternehmensgründer: G,S,R,L → Entrepreneur: G,S,R,L,I → Intrapreneur: L,I (unselbständig, in Beschäftigungsauftrag befindende Person = Arbeitnehmer) ☛ Entrepreneure unterscheiden sich nur durch Innovationstätigkeit von Unternehmensgründern ☛ Unternehmensneugründung jedoch auch innovativ → Begriffe werden oft synonym verwendet
Innovative Elemente - Schaffung eines neuen Gutes, Gutes neuer Qualität - Anwendung neuer Produktionsmethoden - Erschließung eines neuen Marktes - Nutzung neuer Bezugsquellen - Durchsetzung von Neuorganisationen - Schaffung eines neuen Unternehmens
Opportunity • Abgrenzung von Entrepreneurship durch „Opportunity“ = unternehmerische Gelegenheit zur Verwertung am Markt → wenn Kombination von Einsatzfaktoren höheren Absatzpreis erzielt, als die Summe der eingesetzten Faktorpreise: pa > Σpe(i) → pa = Absatzpreis, pe(i) = Preis d. Einsatzfaktors i → Entrepreneurship steht also immer in Verbindung mit Opportunity
Charakteristika der Opportunity 1. Wertschöpfung = Opportunity durch wertstiftende Kombination von Ressourcen - Wert kann subjektiv, objektiv oder identisch sein 2. Innovation = Opportunity durch etwas Neuartiges - Radikalinnovation von Weltneuheiten - Neuerungen, indem bekanntes Produkt neuartig für bestimmte Zielgruppe oder Markt ist 3. Risiko = Opportunity durch Risiko - Risiko der marktlichen Verwertung muss mit unternehmerischer Wertschöpfung der Neuerung verbunden sein, sonst keine Chance mehr 4. Exploation = Opportunity durch Ausschöpfung - Rückgriff auf die vorhandenen Ressourcen, so dass Entrepreneur sich nicht finanziell selbst mit einbringen muss 5. Entstehung = Opportunity durch Erschaffung oder Entdeckung a) ressourcenorientierte Entstehungsursache = Opportunity durch Neukombination von Ressourcen, → Opportunity wurde erschaffen b) marktorientierte Entstehungsursache = bestehende Opportunity durch Umfeldveränderung des Entrepreneurs → Opportunity musste erst wieder entdeckt werden ☛ Opportunity = Konsequenz des Zusammenspiels von Idee, Handlungsträger und externer Rahmenbedingungen
Konstitutive Entscheidungen bei der Unternehmensgründung • schwer revidierbare Basisentscheidungen legen Rahmen der Geschäftstätigkeit fest = konstitutive Entscheidungen = Wahl des Standorts, Wahl der Rechtsform, innere Unternehmensordnung
Wahl der Rechtsform: Vorüberlegungen • Rechtsform = formalrechtliche Rahmenbedingung, denen Unternehmen unterliegt • Rechtsordnung stellt unterschiedliche Formalstrukturen zur Verfügung → Unternehmen kann aus diesem Katalog von Rechtsformen frei wählen • jedes Unternehmen hat in Gründungsphase Entscheidungsproblem der Rechtsformwahl → aus Rechtsformwahl ergeben sich weit reichende betriebswirtschaftliche Konsequenzen
Rechtsformenangebot 1. Einzelunternehmungen (EU) 2. Personengesellschaften • Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) • Offene Handelsgesellschaft (OHG) & Kommanditgesellschaft (KG) 3. Kapitalgesellschaften • Aktiengesellschaft (AG) • Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaG) • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Einzelunternehmung (EU) • keine rechtliche Selbstständigkeit • gesetzliche Regelungen im HGB, jedoch nur für EU’s, die Geschäftsbetrieb erfordern und somit im Handelsregister stehen → Gesellschafterhaftung: Inhaber haftet unbeschränkt → keine Mindesteinlage → geringe Gründungsformalitäten & -kosten: steuerliche Anmeldung
Personengesellschaft • keine rechtliche Selbstständigkeit • mindestens zwei Gesellschafter zur Gründung einer Personengesellschaft nötig
Gesellschaft des bürgerliche Rechts (GbR) = vertraglicher Zusammenschluss zwischen natürlichen oder juristischen Personen → müssen nach außen nicht in Erscheinung treten = kein Handelsregistereintrag nötig (wenn doch Eintragung: GbR wird zur OHG) → sehr vielseitige Zusammenschlüsse, z.B. Tippgemeinschaften → wirtschaftliche Nutzung für temporäre Aufgaben wie zur Finanzierung von Projekten → Gesellschafterhaftung: Gesellschafter haften unbeschränkt, Haftungsbegrenzung auf Gesellschaftsvermögen möglich → keine Mindesteinlagen → geringe Gründungsformalitäten & -kosten: formloser GbR-Vertrag
Offene Handelsgesellschaft (OHG) & Kommanditgesellschaft (KG) = Unternehmen, die auf kaufmännische Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern → Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister, treten also immer nach außen auf → gesetzliche Regelungen im HGB und BGB OHG: → Gesellschafterhaftung: Gesellschaften haften unbeschränkt → Einlagen gemäß Satzung → mäßige Gründungsformalitäten & -kosten: schriftlicher Gesellschaftsvertrag KG: → Gesellschafter- & Gesellschaftshaftung: Komplementäre haften unbeschränkt, Kommandisten nur in Höhe der ausstehenden Einlagen → Einlagen gemäß Satzung → mäßige Gründungsformalitäten & -kosten: schriftlicher Gesellschaftsvertrag
Kapitalgesellschaften • juristische Personen mit rechtlicher Selbstständigkeit/eigener Rechtspersönlichkeit → Pflicht zur Eintragung ins Handelsregister, treten also immer nach außen auf → Notarieller Gesellschaftsvertrag zusätzlich zu Handelsregister • gesetzliche Regelungen neben HGB und BGB: Aktiengesetz (AktG), GmbH-Gesetz (GmbHG)
Aktiengesellschaft (AG) → reine Gesellschaftshaftung: Gesellschafter haften nur in Höhe ausstehender Einlagen → mind. 50.000 € gezeichnetes Kapital → hohe Gründungsformalitäten & -kosten: Satzung, Gesellschaftsvertrag, notar. Beurkundung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) → reine Gesellschaftshaftung: Gesellschafter haften nur in Höhe ausstehender Einlagen → mind. 25.000 € Stammkapital → hohe Gründungsformalitäten & -kosten: Satzung, Gesellschaftsvertrag, notar. Beurkundung → vereinfachte Form: Unternehmergesellschaft (UG)
Mischformen • Kombination der Vorteile zweier reiner Rechtsformen zum eigenen Vorteil → darf jedoch nicht Rechtsverkehr, Gläubigerschutz beeinträchtigen • z.B. GmbH & Co. KG
Wahl der Rechtsform als Entscheidungsproblem = jede Rechtsform ist spezielle charakteristische Gestalt durch unters. Ausprägungen und Merkmalen → relevante betriebswirtschaftliche Merkmale für Rechtsformwahl: 1. Regelungsflexibilität 2. Haftungsverhältnisse 3. Eigenkapitalausstattung, -rückzahlung, -übertragung 4. Finanzierungsmöglichkeiten 5. Prüfung und Publizität 6. Rechtsformabhängige einmalige und laufende Aufwendungen 7. Leitungs- und Kontrollbeugnisse 8. Steuerbelastung
Regelungsflexibiliät = Spielräume bei Erstellung des Gesellschaftsvertrages → gesellschaftliche Regelungen können ersetzt werden (=dispositiv) • je größer die Spielräume, desto bessere Anpassung der Rahmenbedingungen der Geschäftstätigkeit an Zielvorstellungen → z.B. Entnahmeregularien, Rechte/Pflichten der Geschäftsführung etc. • entspricht Charakter des BGB und HGB → GbR, OHG, KG haben besondere Gestaltungsspielräume
Haftungsverhältnisse = Haftungsverhältnisse bei Erstellung des Gesellschaftsvertrages • Unbeschränkte Haftung = Haftung mit Geschäfts- und Privatvermögen der Inhaber, Gesellschafter = reine Gesellschafterhaftung • Beschränkte Haftung = Haftung mit Gesellschaftereinlagen, d.h. dass sobald der Gesellschafter seine Einlage vollständig getätigt hat, wird er nicht mehr zur Haftung herangezogen = reine Gesellschaftshaftung • Risiko des Kapitalgebers hängt von Haftungsregelung ab → bei unbeschränkter Haftung: erhöhtes Risiko bei Eigenkapitalgeber, jedoch dadurch auch höhere Kreditwürdigkeit durch größere Haftungsmasse • Eigenkapital eines Unternehmens kann nicht haften → ist jedoch Indikator des Reinvermögens, also der Vermögensreserven → gibt die Höhe des „Haftungspuffers“ an
Eigenkapitalausstattung, -rückzahlung, -übertragung = Bestimmung des max. ausschüttbaren Vermögens einer Gesellschaft, unter Berücksichtigung einer Mindesthaftungsmasse für Gläubiger → über Kapitalerhaltungsregeln = Übertragbarkeit von Anteilen sehr problematisch wegen problematischer Bewertung (nur durch AG einfach zu lösen) • bei Kapitalgesellschaften: → Gezeichnetes Kapital hat Funktion der „Ausschüttungssperre“ = soll Mindesthaftungsvermögen erhalten = Ausschüttungen, nur wenn Reinvermögen über Nominalkapital • bei Personengesellschaften: → Kapitalkonten der Gesellschafter variabel, keine Regelung zu Mindesthöhe = Einlagen veränderbar durch Einlagen, Ausschüttungen, Gewinnzurechnungen, Verlustabbuchungen = Bildung von Rücklagen überflüssig → Gläubiger ist durch Zugriffsmöglichkeit auf Privatkonten versichert • bei GmbH: → Kapitalkonten der Gesell. nicht variabel = Bildung von Rücklagen, Gesell. können Einlagen nicht kündigen = falls Einlagen bei Gründung nicht erbracht wurden = Sachgründungsbericht → Kredite von GmbH-Gesellschaftern für GmbH = „Eigenkapital ersetzende Darlehen“ = keine Forderung in Insolvenz
Fianzierungsmöglichkeiten • bei Fremdfinanzierung: von Haftungskonstellation, Bonität der Haftenden abhängig • bei Eigenfinanzierung: von Projektchancen & Risiken abhängig • bei Außenfinanzierung: von individuellen steuerlichen Überlegungen abhängig • ☛ Finanzierungsmöglichkeiten hängen davon ab, wie gut das Reinvermögen gegen Minderung abgesichert ist! → zuverlässige Vermögenssicherung → geringere Risiken für Fremdkapitalgeber → positive Kreditwürdigkeit
Finanzierungsmöglichkeiten bei Personengesellschaften → günstige Haftungskonstellation, da unbeschränkte Haftung, also plus Privatvermögen → Privatvermögen jedoch schwer bewertbar durch Wertbeständigkeit → verbesserte Eigenfinanzierungsmöglichkeiten durch Steuervorteile (Firmenwertabschreibung durch neuen Gesellschafter) → Kreditzinsen des anteiligen Firmenwertkäufers können einkommensmindernd sein
Finanzierungsmöglichkeiten bei GmbH → nicht so günstige Haftungskonstellation wie bei restlichen Personengesellschaften, da beschränkte Haftung durch Gesellschaftshaftung (sinnvoll bei erwarteten Risiken um private Haftung auszuschließen)
Finanzierungsmöglichkeiten bei Kapitalgesellschaften → ungünstige Haftungsmöglichkeiten wegen beschränkter Haftung, Gesellschaftshaftung → auch Abschreibung bei Beteiligung nicht möglich → Kreditzinsen können nicht einkommensmindernd geltend gemacht werden • ☛ Beteiligung an Personengesellschaft für Externe attraktiver als Kapitalgesellschaften!
Prüfung und Publizität • Unternehmen unterliegen Offenlegungspflicht (Veröffentlichung des Jahresabschlusses) → Gläubigerschutz & Informationsverbesserung für Eigenkapitalgeber und Öffentlichkeit → Offenlegungspflicht abhängig von Unternehmensgröße → Größe der Gesellschaft über Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmer zu bestimmen → alle Gesellschaften müssen Jahresabschluss von Wirtschaftsprüfer prüfen lassen • Kleine Gesellschaften: - nicht prüfungspflichtig, unterliegen Registerpublizität - Bilanz und Anhang in verkürzter Form an Handelsregister • Mittelgroße Gesellschaften - Bilanz und Anhang in verkürzter Form, GuV, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats an Handelsregister, unterliegen Registerpublizität • Große Gesellschaften - Jahresabschluss, Lagebericht, Aufsichtsbericht an Handelsregister UND Bundesanzeiger, unterliegen also Vollpublizität
Rechtsformabhängige einmalige und laufende Aufwendungen • Aufwendungen für Gründung und Organisation hängen von Rechtsform ab → Handelsregisterpflichtige Unternehmen teurer als handelsregisterbefreite
Leitungs- und Kontrollbefugnisse • bezogen auf Geschäftsführungs- und Vertretungsrechte • Geschäftsführung = Innenverhältnis von Unternehmen und Entscheidungsträgern, zu welchen Handlungen ist Geschäftsführung gegenüber Unternehmen befugt? • Vertretung = Handlungskompetenz der Entscheidungsträger nach außen, zu welchen Handlungen ist die Vertretung gegenüber Dritten befugt? • Kontrollrechte = zur Überwachung der Personen mit Geschäftsführungs- und Vertretungsrecht → jedoch verursachen Aufsichtsorgane große Kosten und verlangsamen Entscheidungsprozesse • Geschäftsführung und Vertretung sind Personen, die unbeschränkt für Gesellschaft haften • bei Kapitalgesellschaften: besondere Kontrolle, da nur Gesellschaftshaftung → Aufsichtsrat, Vorstand (Mitwirkungsmöglichkeiten jedoch beschränkt) • bei Unternehmensgründung oft Unabhängigkeit gewollt → möglichst geringe fremde Einflussmöglichkeiten • bei anderen Unternehmensgründungen → Möglichkeit, Geschäftsführung- und Vertretungsaufgabe abzugeben, sehr attraktiv
Steuerbelastung • massive Besteuerungsunterschiede zwischen Rechtsformen → bei Ertragsbesteuerung (Einkommens-, Körperschafts-, Gewerbeertragssteuer) • in beiden Rechtsformen zwei Ebenen der Besteuerung: → Gesellschafts- und Gesellschafterebene
Steuerbelastung bei Personengesellschaften - im Falle von gewerblicher Tätigkeit = Pflicht zur Gewerbesteuer (GewSt) - keine Pflicht zur Körperschaftssteuer (KöSt) - bei Einkommenssteuer (ESt) nicht Gesellschaft steuerpflichtig, sondern ihre Gesellschafter • Ertragsbesteuerung bei Personengesellschaften: - Grundlage ist Gewinnentstehung, unabhängig von Gewinnausschüttung an Gesellschafter = Gewinnentstehungsprinzip - keine steuerliche Differenzierung zwischen Gesellschafter- und Gesellschaftsebene → da Personengesellschaft keine selbstständige Rechtspersönlichkeit haben
Steuerbelastung bei Kapitalgesellschaften - körperschafts- und gewerbesteuerpflichtig = Besteuerungssubjekt ist Gesellschaft (durch einheitlich linearen Tarif) - bei Einkommenssteuer ist nicht Gesellschaft, sondern ihre Gesellschafter Besteuerungssubjekt (durch progressiven Tarif) → gewerbesteuerliche Nachteil gegenüber Personengesellschaften • Ertragsbesteuerung bei Kapitalgesellschaften: - Ertragsbesteuerung folgt Zuflussprinzip = Gesellschafter nur bei Ausschüttungen an sie steuerpflichtig
Vorteile der Personengesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften → niedrigere Progressionsstufe zu geringeren Steuerlasten → Flexibilitätsvorteil bei Verlustverrechnungen = Verluste sind Gesellschaftern zurechenbar und mit anderen Überschüssen zu verrechnen (nicht möglich bei Kapitalgesellschaften: „Verlustfalle“)
Festlegung der inneren Unternehmensordnung • Festlegung des Zielsystems, der inneren Prozessorganisation, der Arbeitsteilung → unabhängig von Rechtsform • Eigentum und Kontrolle des Unternehmens trennbar → Eigentum bei Eigenkapitalgebern/ Gesellschafter → Führung/Kontrolle bei Management ☛ kann ein und die selbe Person sein • Pflichten von Eigenkapitalgebern: - Einlagepflicht - Haftungspflicht - Sonstige Pflichten • Rechte von Eigenkapitalgebern: - Mitwirkung an Grundsatzentscheidungen - Einflussnahme auf laufende Geschäftsführung - Informations- und Auskunftsrechte - Gewinnbeteiligung - Entnahme- & Ausschüttungsrechte • Finanzierungsgestaltung hängt von innerer Unternehmensordnung ab → Struktur der Gesellschafter untereinander → Zusammensetzung von Eigen- und Fremdkapital • Außenfinanzierung bei Unternehmensgründung durch Eigenfinanzierung oder Fremdfinanzierung → Fremdfinanzierung: Kreditaufnahme, Schuldscheindarlehen → Eigenfinanzierung: Einlagen der Gesellschafter (PersGes), Kapitalerhöhung (KapGes)
Unterschiedskriterien bei Eigen- & Fremdfinanzierung 1. Anspruch auf laufende Erträge EK: erfolgsabhängige Gewinnbeteiligung FK: erfolgsunabhängiger fester Zins 2. Rückzahlungsbetrag EK: erfolgsabhängiger Liquidationserlöse bei Gesellschaftsauflösung FK: erfolgsunabhängiger fester Betrag 3. Mitwirkungs- & Kontrollbefugnisse EK: volle Geschäftsführungskompetenz FK: keine 4. Rechtsstellung des Kapitalgebers im Insolvenzfall EK: keine Ansprüche, Haftung mit Privatvermögen FK: Insolvenzgläubiger mit bevorzugten Ansprüchen
Funktionen von Eigen- & Fremdfinanzierung 1. Arbeitsfunktion (beide) 2. Garantiefunktion (EK) 3. sonstige Funktionen des EK a) Gesetzlich vorgeschriebene Errichtungsbasis b) Begrenzung der Geschäftstätigkeit c) Gewinnverteilungsbasis
Arbeitsfunktion • Einsatzfaktoren wie Maschinen müssen vor Geschäftstätigkeitsbeginn bereit stehen • Beschaffung dieser Vermögensgegenstände bedarf Zahlungsmittel → mit EK und FK möglich
Garantiefunktion • Fremdkapital bietet geringeres Risiko und mehr Sicherheit für Geldgeber → Ertragsansprüche & Rückzahlungen festgelegt → Berücksichtigung im Insolvenzfall • Sicherheit hängt von Erfolg & Rangfolge der Kapitalgeber bei Misserfolg • Verluste verringern zuerst Eigenkapital durch Minderung der Vermögensmasse • wenn Eigenkapital auf Null, deckt Vermögen nicht mehr Verbindlichkeiten, so dass nun auch Gläubiger Verlust erleiden durch Forderungsausfall → je größer das EK, desto größer der „Sicherheitsabstand“ zum Forderungsausfall → Kredit mit höherem Eigenkapital ist sicherer = „gläubigerschützende Haftungsfolgeregelung“ → nur mit EK möglich
Sonstige Eigenkapitalfunktionen a) Gesetzlich vorgeschriebene Errichtungsbasis • Mindest EK für Unternehmensgründung • rechtsformabhängig: Mindestkapitalausstattung von AG (50.000 €) und GmbH (25.000 €) • rechtsformunabhängig: Vorschriften für Kapitalanlagegesellschaften (mind. 250.000 €), Kreditinstitute wie bei privaten Hypothekenbanken (mind. 15 Mio. €) b) Begrenzung der Geschäftstätigkeit • EK-umfang begrenzt Verschuldungsmöglichkeit → zur Kontrolle der Relation von EK und FK • Potentielle Kreditgeber machen Entscheidung, neben der Höhe des EK , von Umfang der Verbindlichkeiten abhängig = Verschuldungsgrad λ = EK/FK → je größer der Verschuldungsgrad, desto geringer die Verschuldungsmöglichkeiten → Einhaltung von „gesundem“ Verschuldungsgrad = Voraussetzung für Verschuldungsmögl. c) Gewinnverteilungsbasis • bei Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern • individueller Periodengewinn abhängig von Kapitalanteil des Gesellschafters → Gewinnverteilungsbasis = Eigenkapitalrelation → nur mit EK möglich ☛ Reine Eigenkapitalfinanzierung möglich, reine Fremdfinanzierung jedoch nicht!
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