Creado por Johannes Silber
hace 8 meses
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Pregunta | Respuesta |
1. Wer ist bei Unfällen, bei denen eine Gefährdung des Grundwassers besteht, unverzüglich zu verständigen? | Die Wasserrechtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), bei Gefahr im Verzug der Bürgermeister (Gemeindeamt) oder die nächste Dienststelle der Polizei, gegebenenfalls auch die Straßenverwaltung. |
2. Wie sind die Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren im Einsatz- Übungsdienst und bei der Ausbildung unfall-versichert? | Nach dem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG). |
3. In welchen Rechtsvorschriften werden in Oberösterreich die Brandverhütung und die Brandbekämpfung geregelt? | Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz, Oö. Feuerpolizeiverordnung, Oö. Feuerwehrgesetz, Oö. Feuerwehr-Ausrüstungs- und Planungsverordnung, Feuerwehrabschnitts-verordnung, Dienstordnungen für die öffentlichen Feuerwehren und den Landes-Feuerwehrverband. |
4. Nenne vier Maßnahmen, zu denen die Gemeinde auf Grund des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes verpflichtet ist: | Sorge dafür zu tragen, dass mindestens eine personell und sachlich ausreichend ausgestattete und ausreichend geschulte, schlagkräftige, öffentliche Feuerwehr besteht die Brandbekämpfung durchgeführt wird die erforderlichen Löschmittel in ausreichender Menge jederzeit zur Verfügung steht Hindernisse für die Brandbekämpfung nicht entstehen. |
5. Wie oft muss - nach den Vorschriften des Oö. Feuer- und Gefahrenpolizeigesetzes - die Feuerpolizeiliche Überprüfung bei Objekten der Risikogruppe in einer Gemeinde durchgeführt werden? | Alle drei Jahre, bei Vorliegen einer gewerbebehördlichen Betriebsanlagen- Genehmigung jedoch alle 5 Jahre |
6. Wer trägt die Kosten einer Freiwilligen Feuerwehr oder einer Berufsfeuerwehr? | Die Pflichtbereichsgemeinde |
7. Welche Aufgaben hat, unbeschadet seiner Verpflichtung nach anderen Gesetzen, der Pflichtbereichskommandant im Wesentlichen? | die Koordinierung aller Feuerwehren im Pflichtbereich; die Sorge für die Schlagkraft aller Feuerwehren des Pflichtbereiches die Erstellung von Alarm- und Einsatzplänen die Leitung der Einsätze im Pflichtbereich die Beratung der Organe der Pflichtbereichsgemeinde(n) in allen Angelegenheiten der örtlichen Feuerpolizei und des örtlichen Katastrophenhilfsdienstes |
8. Worauf achtet der Feuerwehrkommandant bzw. dessen Vertreter als Sachverständiger bei der feuerpolizeilichen Überprüfung im Besonderen? | Zufahrt, Löschwasser, Aufstellflächen, Zugänglichkeit, Löscheinrichtungen, besondere Gefahren |
9. In welcher Gesetzgebung wird die Organisation der Feuerwehren Oberösterreichs grundsätzlich geregelt? | im Oö. Feuerwehrgesetz (OÖFWG 2015) |
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