Berufsschulzeit ist
Arbeitszeit und muss
freigegeben werden!
Lehrlingsentschädigung ist
weiterzuzahlen!
Überstunden sind jene Stunden,
die über die festgelegte
Wochenarbeitszeit hinausgehen
Ruhepausen, Ruhezeiten
nach 6 Stunden Arbeitszeit ist 1/2
Stunde Pause Muss
nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit
haben Jugendliche ein Recht auf eine
ununterbrochene Ruhezeit von mind. 12
Stunden
Jugendliche dürfen in der Nachtzeit von
20 Uhr bis 6 Uhr nicht arbeiten,
Ausnahmen: Gastgewerbe
die Beschäftigung von Jugendlichen
an Sonn- und Feiertagen ist
verboten, Ausnahmen: Gastgewerbe
dem Jugendlichen gebührt wöchentlich eine
ununterbrochene Freizeit von zwei
aufeinanderfolgenden Kalendertagen, Sonntag ist
Muss, Ausnahme: Gastgewerbe
Akkordarbeit
Jugendliche, die das 16. Lj. nicht
vollendet haben, dürfen nicht zu
Akkordarbeiten herangezogen werden
Urlaub
Urlaub richtet sich nach jeweiligen
Urlaubsvorschriften (Regelfall: 30
Werktage)
auf Verlangen des Jugendlichen
ist Verbrauch von mind. 12
Werktagen zw. 15. Juni und 15.
September zu vereinbaren
Gesundheits- und
Sittlichkeitsschutz
Betrieb muss auf
Unfallgefahren hinweisen
auf Körperkräfte muss
Rücksicht genommen werden
Betrieb muss alle Maßnahmen zur Wahrung der
Sittlichkeit, die durch Alter und Geschlecht geboten
sind, setzen