Question | Answer |
INFO: -- HMZ-Abgrenzung BK Anwendungsbereiche des MRG -- auch in: MRG 2 | X |
EIGENTÜMERABRECHNUNG im Mietshaus Grundsätzliches - wie sieht sie aus, Intervalle, ... | 1. E/A-Rechnung 2.idR. monatl., viertel-/halb- oder jährlich 3. Sollprinzip (E), Istprizip (A) 4. Mietrückstände, Leerstände, Eigennutzung als AUSGABEN 5. Nettoverrechnung (ohne mieterseitige BK) oder Bruttoverrechnung |
Wie oft und bis wann muss die HMZ-Abrechnung (VA) erfolgen? § 20 MRG | 30.06. des Folgejahres jährlich |
was beinhaltet die HMZ-Abrechnung? | tatsächliche und fiktive Einnahmen +/- tatsächliche Ausgaben für Erhaltung und Verbesserung + div. fiktive Ausgaben = Mietzinsreserve oder - abgang |
Welche Einnahmen kommen in die HMZ-Abrechnung nach § 20 MRG? | 1. HMZ von Mietgegenständen in der VA 2. HMZ in der TA 3. aus Dach- und Fassadeflächen 4. Objekte, die der Vermieter nutzt 5. Objekte, die ein Eigentümer nutzt 6. Leerstand 7. verbotene Einmalzahlungen (§ 27 MRG) |
Was ist die HMZ-Reserve und wann muss ich sie vorlegen? | 1. HMZ-Abrechnung der letzten 10 Jahre 2. Vorlage bei § 18, § 6 Verfahren, Förderungen 3. evt. Kaufpreisbestimmend |
EINNAHMEN in der HMZ-ABRECHNUNG: wie sind die HMZ von Mietgegenständen in der VA abzurechnen? | tats. HMZ von Mietgegenständen iSd § 1 (1) MRG also nicht: Flächen-, Stellplatz und Möbelmiete |
EINNAHMEN in der HMZ-ABRECHNUNG: wie sind die HMZ von Mietgegenständen in der TA abzurechnen? | Wert gem. § 20 (1) zi1 lit b,c MRG = wie Eigennutzung Vermieter/Eigentümer (s. Folie Klinger 91) |
EINNAHMEN in der HMZ-ABRECHNUNG: Mit welchen Wert sind Einnahmen aus Vermietung von Dach- und Fassadenflächen zu Werbezwecken anzusetzen? | 25% |
EINNAHMEN in der HMZ-ABRECHNUNG: Mit welchen Wert sind Einnahmen aus Eigennutzung des Vermieters anzusetzen? | m² NF p.m.: GL ..... Richtwert A (oder angemessen, falls niedriger) KAT A ....Richtwert Kat A KAT B ..... 75% vom RW KAT C ..... 50% vom RW KAT D ..... KAT D(-) |
EINNAHMEN in der HMZ-ABRECHNUNG: Mit welchen Wert sind Einnahmen aus Eigennutzung/Vermietung eines Wohnungseigentümers anzusetzen? | mit dem jew. Kategoriebeitrag |
EINNAHMEN in der HMZ-ABRECHNUNG: Mit welchen Wert sind Leerstände anzusetzen? | > 6 Monate ohne Standardanhebung oder > 18 Monate mit Standardanhebung: das 1,5-fache wie bei Eingennutzung Vermieter |
Welche fiktiven AUSGABEN gibt es in der HMZ-Abrechnung? | zB. 20% Investitionsprämie 35% fiktive ESt 25% fiktive KÖSt |
Welche tatsächlichen AUSGABEN gibt es in der HMZ-Abrechnung? | 1. Ordnungsgem. Erhaltung (§ 3 MRG) 2. Nützliche Verbesserung (§§ 4,5 MRG) 3. Tilgung und Verzinsung von Förderungsdarlehen 4. Investitionsablösen (§ 10 MRG) 5. Erstellung Energieausweis |
AUSGABEN in der HZM-Abrechnung: Investitionsprämie - wieviel %, wovon? | .. nur zulässig, soweit sich das Darlehen NICHT AUSSCHLIESSLICH auf 1. vom Vermieter benutzte Objekte oder 2. leerstehende Objekte bezieht |
AUSGABEN in der HZM-Abrechnung: Voraussetzung für Abzug der Investitionsablöse nach § 10 MRG? | nur zulässig, sofern die Differenz des neuen HMZ zum Alten, gerechnet auf 10 Jahre, die Ablöse übersteigt: (Neuer HMZ-alter HMZ) x 10 > Investitionsablöse |
AUSGABEN in der HZM-Abrechnung: Voraussetzung für Abzug der fiktiven ESt + KÖSt? | # im Falle eines Aktivums (Überschuss) 35% bei ESt-Pflicht 25% bei KÖSt-Pflicht sofern im betr. Kalenderjahr keine erhöhten HMZ nach §§ 18 ff MRG vereinnahmt wurden |
Anwendungsbereiche und Schutzwirkung des MRG bei .. VOLLAUSNAHME | KEIN Preisschutz KEIN Kündigungsschutz |
Welche Schutzwirkung des MRG fällt bei der TEILANWENDUNG weg? | KEIN PREISSCHUTZ |
Welche Schutzwirkung des MRG gilt bei der TEILANWENDUNG? | Kündigungsschutz MRG-Befristungsrecht Eintritt im Todesfall Kautionsbestimmungen |
Bei der Vollanwendung gilt das MRG a) Nicht b) teilweise c) zur Gänze | c |
Welcher § enthält die tax. Aufzähung der BK? | § 21 MRG |
Was fällt unter die BK gem. § 21 (1) MRG? | 1. Versorgung d. Hauses mit Wasser 1a. Eichung, Wartung und Ablesung von Messvorrichtungen 2. Rauchfangkehrerkosten, Kanalräumung, Unratabfuhr, Schädlingsbekämpfung, 3. Beleuchtung allg. Teile 4.-5.: Feuer-, Haftpflicht-, Leitungswasser-Versicherung 6. ggf. Glasbruch und Sturmschaden 7. Verwaltungsbeitrag gem. § 22 MRG 8. Hausbetreuung gem. § 23 MRG |
Judikatur & Details zu den BK - siehe Folien MRG 2016, S. 96-117 bzw. BK-Abr. in HV in der Praxis 2016, F. 15ff | X |
BK für Hausbetreuung .. nenne Beispiele | 1. Entgelte lt. HBG und Ersätze 2. außerordentl. Reinigung + Sanierung 3. Wartung Heizung, Aufzug, Grünanlage 4. Kranken- und Urlaubsvertretung 5. Geräte + Materialien 6. Ausmalen (Küche: 3, sonst 5 Jahre) 7. SV-Beiträge 8. Abfertigungsansprüche |
Wer muss sich an den besonderen Aufwendungen nach § 24 MRG beteiligen? | Hauptmieter, die eine Gemeinschaftsanlage - aufgrund des MV oder einer anderen Vereinbarung - nutzen dürfen |
Nenne Beispiele für besondere Aufwendungen nach § 24 MRG | 1. Wärmeversorgungsanlage 2. Personenaufzug 3. Waschküche 4. Gartenanlage ... |
Wie werden besonderen Aufwendungen nach § 24 MRG abgerechnet? | Wenn nicht anders vereinbart: nach § 17 MRG = nach NF |
besondere Aufwendungen nach § 24 MRG: was ist eine Gemeinschaftsanlage? | 1. kein Mieter ist ausgeschlossen 2. es kommt nicht auf die tats. Benutzung an |
Kann man sich von der Beteiligung an den besonderen Aufwendungen nach § 24 MRG befreien lassen? | Ja, wenn keine nachvollziehbare, vernünftige Benutzungsmöglichkeit besteht (OGH) |
Wie nennt man das, wenn nicht alle, sondern nur bestimmte Mieter etwas nutzen? | Nutzungsgemeinschaft |
Gemeinschaftseinrichtung Garten - wie weit muss er für den einzelnen benutzbar sein? | Muss nicht betretbar sein, Nutzen einer schönen Umgebung/Aussicht/Luft genügt |
Wie werden die BK aufgeteilt? | grds. nach NF: § 17 (1) MRG ODER: verbrauchsabhängige Verteilung bei Vereinbarung zwischen Vermieter und 2/3 der Mieter nach Mietgegenständen |
Was gehört zur NF? | Bodenfläche in m² abzgl. Wandstärken und Durchbrechungen |
Welche Teile einer Wohnung gehören NICHT zur NF? | 1. Kellerräume 2. Dachbodenräume (soweit nicht als Wohn/Geschäftszweck geeignet) 3. Treppen 4. offene Balkone 5. Terrassen (Loggien schon!) |
Welche Möglichkeiten bei der Abrechnung der BK gibt es? | Einzelverrechnung Jahrespauschalverrechnung (üblicher) |
Wann muss eine Rechnung bei Einzelverrechnung der BK mit den Mietern abgerechnet werden? | Vorschreibung innerhalb 1 Jahr ab Fälligkeit (= Präklusivfrist) |
Jahrespauschalverrechnung: Fristen | Abrechnung: 30.6. des Folgejahres Korrektur/Ergänzung: innerhalb eines Jahres ab Fälligkeit (Präklusivfrist) Erstattung/Vorschreibung: zum übernächsten Zinstermin |
Was ist das Raumschuldnerprinzip? | Demjenigen ist die Abrechnung in Rechnung zu stellen, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit Mieter ist FÄLLIGKEIT = ÜBERNÄCHSTER ZINSTERMIN! |
Anfechtung BK-Abrechnung | 3 Jahre rückwirkend |
Max. Differenz zu Vorjahres-BK | Die Jahrespauschale darf die Gesatkosten des Vorjahres um max. 10% überschreiten! |
WANN können die Pauschalraten gesenkt/gehoben werden? | während des lft. Jahres nach Vorliegen der Abrechnung Erhöhung rückwirkend ab Jänner, gesondert vorgeschrieben |
BK: mein Vermieter hat keine Rechnung gezahlt, verlangt von mir aber die BK dafür. Kann ich die Zahlung verweigern, bis die Offenstände getilgt sind? | nein |
Wie sind die formalen Ansprüche an die BK-Abrechnung? | 1. Übersicht Einnahmen - Ausgaben 2. Belegskontrolle möglich 3. Nachvollziehbar mit durchschnittlicher Auffassungsgabe |
Einklagbarkeit der BK-Kosten seitens Vermieter | 3 Jahre sofern sie innerhalb der Präklusivfrist des § 21 (3,4) abgerechnet wurden |
Wann/wo/wie kann die Belegeinsicht in die BK-Abrechnung stattfinden? | # muss nicht im Haus stattfinden # kein Recht, die Originale mitzunehmen # bis zu € 0,4/Kopie # 6 Monate nach BK-Legung |
ÖNORM A 4000 Woraus besteht sie? | Langfassung Kurzfassung Belegsammlung |
ÖNORM A 4000 Inhalt - was wird abgerechnet? | übersichtliche und klar strukturierte Aufstellungen der Ausgaben und Einnahmen im Bereich der Betriebskosten Erhaltungs- und Verbesserungskosten, Kosten gemeinsamer Anlagen |
ÖNORM A 4000 was beinhaltet die Kurzfassung? | 1. nach Sachgruppen geordnete Aufstellung der summierten Kosten (vermindert um allfällige Einnahmen). 2. Anteil für das jew. Nutzungsobjekt 3. Gegenüberstellung der vorgeschriebenen oder bereits beglichenen Zahlungen. |
Vorteile einer Abrechnung nach ÖNORM A 4000? | 1. Übersichtlichkeit 2. Einheitlichkeit 3. Nur inhaltl. Einspruch möglich |
§ 18 Verfahren - Mieter zieht aus - wie stelle ich das in der Zinsliste dar? | HMZ bleibt in der Zinsliste trotz Leerstand, weil Vermieter die Summe der § 18-HMZ für die Kostendeckung braucht (Vermieter zahlt BK + § 18 HMZ) |
Was will der Betriebsprüfer sehen? | 1. Zinsliste 2. Abrechnungen 3. Ust-Details 4. Belege |
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