Arbeitsrecht I

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Arbeitsrecht I
  1. A. Grundlagen des Arbeitsrechts
    1. I. Begriff des Arbeitsrechts
      1. Arbeitsschutzrecht
        1. Individualarbeitsrecht
          1. Kollektives Arbeitsrecht
          2. II. Rechtsquellen
            1. Grundgesetz

              Annotations:

              • Koalitionsfreiheit Gleichehit vor dem Getz Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit
              1. Gesetze und Verordnungen
                1. Tarifvertrag & Betriebsvereinbarung

                  Annotations:

                  • Tarifvertragsarten:  - Firmentarifvertrag/Haustarifvertrag; Vertrag zwischen Arbeitnehmer  und Arbeitgeber. -  Verbandstarifvertrag/Flächentarifvertrag; Vertrag zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften (in einem Gebiet wieder der Tarifvertrag geschlossen, andere Gebiete übernehmen diesen dann -> Flächentarifvertrag). Tarifvertragsgesetz (TVG) -  Tarifgebundenheit (§ 3 I TVG); Arbeitnehmer muss Mitglied einer Gewerkschaft sein und Arbeitgeber muss einem Arbeitgeberverband angehören. -  Tarifvertragsgesetz (§ 4 I TVG); Tarifverträge gelten unmittelbar und zwingend zwischen den beiderseits Tarifgebundenen. Nichtmitglieder der Gewerkschaften haben keinen Anspruch und bekommen freiwillig gleiches Entgelt vom Arbeitgeber wie Gewerkschaftsmitglieder. Gewerkschaften würden an Einfluss gewinnen, da Nichtmitglieder den Gewerkschaften beitreten würden Betriebsvereinbarung (BV) -  Abschluss zwischen Betriebsrat und Arbeitgebern Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) -  Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen (§ 77 III BetrVG); in Betriebsvereinbarungen darf nichts geregelt werden, was üblicherweise in Tarifverträgen geregelt wird. Dazu gehören z. B. freiwillige soziale Leistungen wie das Weihnachtsgeld, die Verteilung der Arbeitszeit oder die Pausenlänge. Darüber hinaus gilt  das Günstigkeitsprinzip. -  Durchführung gemeinsamer Beschlüsse, Betriebsvereinbarungen (§ 77 IV BetrVG); Betriebsvereinbarungen gelten für alle Arbeitnehmer unmittelbar und zwingend. Betriebsvereinbarungen sind eine Art „kleiner Tarifvertrag“.
                  1. Arbeitsvertrag

                    Annotations:

                    • Pflichtbestandteile eines Arbeitsvertrages -  Name des Arbeitnehmers -  Name des Arbeitgebers -  Tätigkeit -  Lohn -  Arbeitszeit, falls nicht tariflich vorgesehen   Weitere Inhalte  -  Kündigungsfristen -  Überstunden, Bezahlung -  Sonstige Leistungen (Firmenwagen, betriebliche Altersversorgung, etc.)
                    1. Betriebliche Übung

                      Annotations:

                      • Beispiel   Gewährt ein Arbeitgeber 3 Jahre hintereinander ohne Vorbehalt eine gleichförmige Leistung (z. B. Zahlungen von Weihnachtsgeld und Prämien oder Regelungen über Urlaubsgewährung und Pausen), so verpflichtet sich der Arbeitgeber für alle weiteren Jahre die Leistung zu gewähren.   Eine mehrmalige Zahlung unterschiedlich hoher Beträge würde keine betriebliche Übung aufgrund des Mangels an schützenswerten Vertrauens darstellen.    Beendigung   -  Grundsätzlich muss eine betriebliche Übung durch einvernehmliche Änderung (AG und AN) beendet werden. Durch Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag kann eine betriebliche Übung nicht aufgelöst werden.   -  Durch eine Änderungskündigung kündigt der Arbeitgeber das Vertragsverhältnis und bietet diesen zu neuen (verschlechterten) Konditionen ohne betriebliche Übung an.   -  Eine gegenwärtige betriebliche Übung kann auch durch eine neue betriebliche Übung ersetzt werden (laut BAG)
                      1. Direktionsrecht
                        1. Erweitertes Direktionsrecht
                          1. Richterliche Rechtsfortbildung
                          2. III. Begriff des AN & AG
                          3. B. Individualarbeitrecht
                            1. I. Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses

                              Annotations:

                              • alskjdflökajsdfjlsadkjföl
                              1. II. Rechte und Pflichten von AG & AN
                                1. III. Leistungsstörungen
                                  1. IV. Haftung für Personen und Sachschäden
                                    1. V. Beendigung un Kündigun des AV, Künd.Schutz
                                    2. C. Kollektives ArbeitR
                                      1. I. Tarifvertragsrecht, Arbeitskampfrecht
                                        1. II. Betriebliche Mitbestimmung und Unternehmensmitbestimmung
                                        2. D. Nebengebiete des ArbR
                                          1. I. Arbeitsschutzrecht, Arbeitzzeitschutz
                                            1. II. Arbeitsgerichtsbarkeit
                                              1. III. Arbeitsförderungsrecht
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                                              anna.grillborzer0656