Obligatorisch für: Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz beschäftigt sind. Zudem sind
grundsätzlich auch arbeitslose Personen obligatorisch versichert.
Zu beachten: Nicht versichert sind nicht erwerbstätige Personen wie: Hausfrauen und -männer, Kinder, Studentinnen und
Studenten, Rentnerinnen und Rentner. Diese Personen müssen sich im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung
gegen Unfälle versichern.
2 Arten von Unfallversicherungen
Anbieter: SUVA und andere, zugelassene Unfallversicherer
Zweck und Leistungen: Schutz bei Berufsunfällen, Nichtberufsunfällen und Berufskrankheiten.
Berufsunfälle: Darunter fallen Unfälle, die sich bei der Ausübung des Berufs ereignen. Unfälle während den Arbeitspausen sowie vor und
nach der Arbeit gelten als Berufsunfälle.
Nichtberufsunfälle: Dies sind alle Unfälle, die nicht als Berufsunfälle gelten. Dazu zählen insbesondere Unfälle auf dem
Arbeitsweg und Freizeitunfälle, wie z. B. Sportunfälle, Verkehrsunfälle oder Unfälle im Haushalt.
Berufskrankheiten: Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch
schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind.
Definition Unfall: Plötzliche, nicht beabsichtigte, schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen
äusseren Faktors auf den menschlichen Körper.
Freiwillig für: Selbständigerwerbende und deren mitarbeitende Familienangehörige.