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Mina X
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Mina X
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  1. Kinder
    1. Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
    2. Jugendliche
      1. Personen, bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
      2. Arbeitszeit
        1. tägliche Arbeitszeit max. 8 Stunden
          1. Wochenarbeitszeit max. 40 Stunden
          2. Berufsschulzeit ist Arbeitszeit und muss freigegeben werden!
            1. Lehrlingsentschädigung ist weiterzuzahlen!
            2. Überstunden sind jene Stunden, die über die festgelegte Wochenarbeitszeit hinausgehen
            3. Ruhepausen, Ruhezeiten
              1. nach 6 Stunden Arbeitszeit ist 1/2 Stunde Pause Muss
                1. nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit haben Jugendliche ein Recht auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mind. 12 Stunden
                2. Jugendliche dürfen in der Nachtzeit von 20 Uhr bis 6 Uhr nicht arbeiten, Ausnahmen: Gastgewerbe
                  1. die Beschäftigung von Jugendlichen an Sonn- und Feiertagen ist verboten, Ausnahmen: Gastgewerbe
                    1. dem Jugendlichen gebührt wöchentlich eine ununterbrochene Freizeit von zwei aufeinanderfolgenden Kalendertagen, Sonntag ist Muss, Ausnahme: Gastgewerbe
                    2. Akkordarbeit
                      1. Jugendliche, die das 16. Lj. nicht vollendet haben, dürfen nicht zu Akkordarbeiten herangezogen werden
                      2. Urlaub
                        1. Urlaub richtet sich nach jeweiligen Urlaubsvorschriften (Regelfall: 30 Werktage)
                          1. auf Verlangen des Jugendlichen ist Verbrauch von mind. 12 Werktagen zw. 15. Juni und 15. September zu vereinbaren
                        2. Gesundheits- und Sittlichkeitsschutz
                          1. Betrieb muss auf Unfallgefahren hinweisen
                            1. auf Körperkräfte muss Rücksicht genommen werden
                              1. Betrieb muss alle Maßnahmen zur Wahrung der Sittlichkeit, die durch Alter und Geschlecht geboten sind, setzen
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