Created by Natascha Kracheel
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Kurs 3402-Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Zusammenfassung Studienbrief Fallstricke in der Wissenschaft, Bsp. Fall Herrmann/Brach (1996) Hildt suchte seinen Doktorvater auf u. legte Daten vor, von denen er dachte, sie mögen gefälscht sein (v. Herrmann, seinem Vorgesetzten)à sind tatsächlich gefälscht; Lebensgefährtin von Herrmann (Brach) auch involviertà Skandal & 10 Jahre Debatte ; „Fall Herrmann/Brach“ Führt zu: DFG (Deutsche Forschungsgemeinschaft) Kommission: „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ Arbeitsauftrag der DfG Komission: -die Ursachen von Unredlichkeit im Wissenschaftssystem erkunden -präventive Maßnahmen entwickeln -die bisherigen Kontrollmechanismen überprüfen Ergebnisse der DfG Komission nach Schneider: - Es existiert kein Mangel an Regeln guter wissenschaftlicher Praxis (va. Medizin- Hippokratischer Eid; ethische Grundsätze und gesetzl. Regelungen) - Bekannte Regeln oft gebrochen da Missachtung geduldet und Unrechtsempfinden nicht ausgeprägt - Tabuisierung der Regelverstöße - Institutionelle Einrichtungen zur Verfolgung von Regelverstößen existierten bis 1996 nicht - Universitäten haben keine Kompetenz um mit Verstößen umzugehen - Wissenschaftlicher Nachwuchs in Problemfällen auf s. allein gestellt, da keine unabhängigen Institutionen Empfehlungen der DfG Komission: 16 Empfehlungen, um Missstände zu bekämpfen und Situation zu verbessern Dazu folgende strategische Ansätze (zur Besserung/Prävention): -Problembewusstsein fördern (diskutieren, Enttabuisierung) -Pflege wiss. Nachwuchses (Konzepte entwickeln) -Hochschulleitungen in Verantwortung für Aufsicht, Konfliktregelung und Qualitätssicherung ziehen -Regelungen zum Umgang mit Fehlverhalten (Vertrauensperson und generelles Verfahren festlegen) -Standards zur wiss. Tätigkeit benennen (Daten 10 Jahre aufbewahren, Transparenz z.B. bei Notenvergabe, Regelungen zur Autorenschaft) Leistung der DfG zur Verbesserung des Umgangs mit Fehlverhalten: -DFG-Ombudsmann à kann bei wissenschaflichem Fehlverhalten als unabhängige Instanz eingesetzt werden; „Beratungs-und Vermittlungseinrichtung“, „Fair, vertraulich, transparent“à jährl. Bericht Dfg Ombudsmann befasst sich mit: - falschem Umgang mit Daten -Autorenschaftsstreitigkeiten -Forschungsbehinderung -Plagiatsvorwürfen Definition der Regeln guter wissenschaftlicher Praxis: Was ist gute wissenschaftliche Praxis?--> wird von der jew. Forschungseinrichtung bestimmt, z.B. HRK (Hochschulrektorenkonferenz) Inhalte zu den Regeln wissenschaftlicher Praxis bei der HRK: Definition von wissenschaftlichem Fehlverhalten (von der HRK): wissenschaftliches Fehlverhalten liegt vor, wenn in einem wissenschaftlichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonstwie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles. Schwerwiegendes Verhalten laut HRK: -Falschangaben -Verletzung geistigen Eigentums (dh. Bezug auf ein von einem anderen geschaffenen, urheberrechtlich geschütztes Werk oder von einem anderen stammende wesentliche wissenschaftliche Erkenntnisse, Hypothesen, Lehren oder Forschungsansätze) -Inanspruchnahme der (Mit-) Autorenschaft eines anderen ohne dessen Einverständnis -Sabotage von Forschungstätigkeit (Beschädigen, Zerstören, Manipulieren) -Beseitigung von Primärdaten Arbeiten von Studierenden: besondere Vorsicht, kein Plagiat zu verfassen (trotz „copy/shake & paste“ Kultur) è Weber und Wulff (2007): „Fremde Federn Finden“; Onlinekurs zur Hilfe bei Plagiatsaufdeckung Ethische Richtlinien der DGPs und des BDP: Viele Bsp. Für Wissenschaftsbetrug aus der Medizin (hohe Konkurrenz, viele finanzielle Förderungen z.B. durch DfG und Pharmaindustrie, hohes Prestige) Betrugsfälle in der Psychologie: Burt-Affaire- Sir Cyril Lodowic Burt; Schulpsychologie, später Professor für Pädagogische Psychologie in London; Begründer der pädagogischen Psychologie in England Themenschwerpunkt von Burts Arbeiten: Intelligenzforschung Fragl. Fall: Scores von Intelligenzmessungen getrennt aufwachsender eineiiger Zwillinge korreliert mit Korrelationskoeffizient r= .771 (deutete er als Indiz für hohe Erblichkeit der Intelligenz und gleichzeitig relative Unbedeutsamkeit der Umwelteinflüsse) è R in 2 aufeinanderfolgenden Studien trotz neuer Zwillingspaare gleich-à Vorwurf der Datenmanipulation nach seinem Tod Umgang mit sensiblen Patientendaten/Schweigepflicht: -Offenlegung sensibler Patientendaten können zum Nachteil des Klienten führenà Schutz des Patienten : §203 des Strafgesetzbuchs (StGB) (gilt auch für Ärzte, Pfarrer, Priester) à unbefugt fremdes Geheimnis verratenà bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe Geheimnis bezieht sich auf Fragen: -ob jemand Therapie aufsucht oder Beratung -welche Problematik vorliegt -seit wann /wie lange die Beratung oder Therapie durchgeführt wird -auf alle Informationen, die sich auf die Verhältnisse und das Leben der Klientin oder des Klienten beziehen Gesetzl. Bestimmungen zur zu Rechten und Pflichten von Psychologinnen und Psychologen: Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendpsychotherapeuten- PsychThG Ethische Richtlinien: vom Berufsverband Deutscher Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs)= „Ethische Richtlinien der DGPs und des BDP“
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