Criado por Daniel Kojan
mais de 5 anos atrás
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Questão | Responda |
Muss das Geschäftsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmen? | Selbständigerwerbende müssen ihr Geschäftsjahr nicht mit dem Kalenderjahr ab- schliessen. Im Gegensatz zu den juristischen Personen stimmt in diesen Fällen die Steuerperiode nicht mit dem Geschäftsjahr überein. |
Darf ein Geschäftsjahr mehr oder weniger als 12 Monate umfassen? | Ja, es muss aber in jeder Steuerperiode eine Geschäftsabschluss erstellt werden. DBG Art 41 |
Wird das steuerbare Einkommen auf 12 Monate umgerechnet, wenn das Geschäftsjahr weniger als 12 Monate umfasst? | Ja, aber nur wenn die Steuerpflicht auch nicht 12 Monate umfasst. (unterjährige Steuerpflicht) |
Was versteht man unter einer unterjährigen Steuerpflicht? | Eine unterjährige Steuerpflicht liegt vor, wenn eine Person nicht während der ganzen Steuerperiode in der Schweiz steuerpflichtig ist. (Zuzug und Wegzug Ausland) |
Wie werden ausserordentliche Faktoren bei der Umrechnung für die Steuersatzbestimmung behandelt? | Ausserordentliche Faktoren (Aufwendungen und Erträge) werden für die Satzbestimmung nie umgerechnet. Auch Verluste werden nie umgerechnet. |
Wie ist vorzugehen, wenn ein Steuerpflichtiger keinen Geschäftsabschluss einreicht? | Weil kein Geschäftsabschluss vorliegt muss für die Steuerperiode, in welcher die Erwerbstätigkeit aufgenommen wird, eine Ermessensveranlagung des selbständigen Erwerbseinkommens vorgenommen werden. |
Wie können Verluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit steuerlich geltend gemacht werden? | Geschäftsverluste werden in erster Linie mit den übrigen Einkünften in der gleichen Periode verrechnet. Fehlt es an anderen Einkünften, dann können die Verluste später verrechnet werden (Verlustvortrag). |
Innert welcher Frist können Verluste bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens berücksichtigt werden? | Verluste aus den sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren können abgezogen werden, soweit sie bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens dieser Jahre nicht berücksichtigt werden konnten. |
Unter welchen Voraussetzungen gilt eine erweiterte Verlustverrechnung? | Im Falle einer echten Sanierung können die in früheren Geschäftsjahren entstandenen Verluste, die noch nicht mit Einkommen verrechnet werden konnten, ohne zeitliche Beschränkung abgezogen werden. |
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