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Flashcards

Öffentliches Recht I -Teil 1

kicker03 Alemão 5,0Avaliação média 5,0 de 5 (2 avaliações) 200 flashcards

Öffentliches Recht I -Teil 1

Flashcards do conjunto (200)

  1. 1Was wird im öffentlichen Recht geregelt?-regelt das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt und einzelnen Privatrechtssubjekten
  2. 2Was ist öffentliches Recht?=die Rechtsvorschriften, welche einseitig und allein die Rechtsmacht eines Trägers öffentlicher Gewalt betreffen
    •Staatsrecht
    •Verwaltungsrecht
  3. 3Worum geht es im Verfassungsrecht und wo ist es geregelt?-legt Staatsorganisation fest, Handlungsspielräume der Organe und verbürgt Bürgern die Grundrecht
    -im GG auf Bundesebene und in länderverfassungen auf Länderebene
  4. 4Was ist das Verwaltungsrecht?= verschiedene Gesetze, die allgemeine Fragen betreffen + Vielzahl von Einzelgesetzen (zB Baurecht, Umweltrecht, Sozialrecht,...)
  5. 5Worum geht es im Staatsrecht?-Aufbau des Staates, seiner Organe, deren Beziehung untereinander und der Gesetzgebung
    -Verfassungsrecht als Teilmenge
    -PartG, BWahlG,Wahlprüfungsgesetz
  6. 6Was umfasst das Verfassungsprozessrecht?-umfasst alle gesetzlichen Bestimmungen, die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren bei den Verfassungsgerichten regeln
  7. 7Was ist ein Staat (3 Elemente Lehre)?= soziales Gebilde, dessen konstituierenden Merkmale folgende sind:
    -Staatsgebiet
    -Staatsvolk
    -Staatsgewalt
  8. 8Entstehungsarten eines Staates?1. Sezession (Entstehung eines neuen Staates durch Separation)
    2. Dismembration (Staat zerfällt->Bildung neuer Staaten)
    3. Fusion (Eingliederung)
  9. 9Aus was setzt sich das Staatsgebiet zsm. und was ist die notwendige Bedingung für die Zurechnung eines Raumes zum Staatsgebiet?Landfläche, Hoheitsgewässer, Luftraum und Boden
    -->faktische Möglichkeit der Beherrschbarkeit
  10. 10Wer ist das Staatsvolk?= jene Personen, die durch rechtliche Klammer der Staatsangehörigkeit dauerhaft mit dem Staat verbunden sind
    -->rechtliche Eigenschaft(nicht schon durch tatsächlichen Aufenthalt im Staatsgebiet begründet)
    -->Abstammungsprinzip, territorialp
  11. 11Was ist die Staatsgewalt?= unbegrnzte Herrschaftsmacht des Staates innerhalb seines Staatsgebietes und über das Staatsvolk
  12. 12Was bedeutete Herrschaftsmacht?=einseitig-verbindliche Regelungen erlassen: Entscheidungen, die verbindlich und zu befolgen sind, ohne dass ihnen jeweils zugestimmt werden müsste
    -->Gewaltmonopol des Staates!!!!
  13. 13Gibt es Staaten in Deutschland?Ja, Bundesländer(16), aber haben keine Wirkung nach außen
  14. 14Arten von Staaten?1. Gliedstaat
    2. Einheitsstaat (Staat, dessen Untergliederung keine eigene Staatlichkeit besitzen)
    3. Staateenbund(Verbindung mehrerer Staaten, wobei Verbindung keine Staatlichkeit besitzt)
    4. Staatenverbund(Mehrebenensystem)
  15. 15Ist die EU ein Staat?EU = Staatenverbund (BVerfGE - Maastrich Urteil)
    -->keine Kompetenz-Kompetenz
  16. 16Wichtigsten Artikel im GG und was besagen sie?Art. 1 und 20 GG
    - Art. 1 Menschenwürde, etc.
    -Art. 20 Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit, Demokratieprinzip, Republik, Sozialstaat, etc.
  17. 17Wie ist das GG entstanden?-Kapitulation 8. Mai 1945
    -Frankfurter Dokumente 1948
    -herrenchiemseer Verfassungkonvent
    -Parlamentarischer Rat
    - 8. Mai 1949 verabschiedet
  18. 18Kann das GG geändert werden?Ja, Art. 79
  19. 19Ist die Abschaffung der föderalen Ordnung Deutschlands möglich?Nein, Schutz durch Art. 79 Abs. 3 GG
    -->Schutz der Gliederung des Bundes in Länder, Mitwirkung der Länder bei Gesetzgebung und Ewigkeitsklausel
  20. 20Was ist Deuthschland für eine Art von Demokratie?Repräsentative Demokratie
  21. 21Wie wird die Staatsgewalt demokratisch legitimiert?-Wahlen und Abstimmungen (Art. 38 GG)
    -Parteien (Art. 21 GG)
  22. 22In welchem Artikel finden sich die Wahlrechtsgrundsätze wieder und wie lauten sie?Art. 38 GG
    -Allgemeinheit
    -Gleichheit
    -Unmittelbarkeit
    -Freiheit
    -Geheimheit
    -(Öffentlichkeit)
  23. 23Funktion politischer Parteien?"Rückkopplung" an den Willen des Volkes
    -->Anerkennung in Art. 21 Abs. 1 GG
  24. 24Parteien.......haben Rang einer verfassungsrechtlichen Institution
    ...sind nicht Teil des Staates
    ....bilden Schnitpunkt von Staat und Gesellschaft
    ...sind nicht selbst Teil des Staates und keine staatliche Einrichtung, aber in besonderer Nähe zum Staa
  25. 25Verfassungsrechtliche Definition von Parteien?=iSD Art. 21 I GG Personenvereinigungen, deren Zweck es ist, im Sinn bestimmter politischer Ziele an der Vertretung des Volkes in den Parlamenten von Bund oder Länder mitzuwirken
    -->Legaldefintion in § 2 Abs. I PartG
  26. 26Wie lauten die 5 Merkmale einer Partei?-Mitgliedschaft von Bürgern
    -Zielsetzung der Einflussnahme auf die politische Willensbildung
    -Ambition der Mitwirkung an der Volksvertretung in Bund oder Land
    -Zeitdauer dieser Ambition
    -Ernsthaftigkeit der Zielsetzung
  27. 27Wo finden sich die verfassungsmäßigen Rechte der Parteien?Art. 21 GG
  28. 28Wer entscheidet über verfassungsfeindliche Parteien und auf welcher rechtlichen Grundlage?-Entscheidungsmonopol beim BVerfG
    -Art. 21 Abs. 2 GG
  29. 29Was bedeutet Freiheit und Gleichheit der Parteien?-Freiheit bedeutet vor allem Staatsfreiheit
    -Gründung und Betätigung von Parteien ist frei
    -Das Recht auf freie Betätigung kann auch anspruchsbegründend wirken
    -Gleichheit bedeutet vor allem Chancengleichheit
    -Gleichheit bedeutet nicht sch
  30. 30Wer kann Antrag auf Parteiverbot stellen?Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung
  31. 31Warum musste das NPD-Parteiverbotsverfahren eingestellt werden?V-Männer
    --> Was wurde von V-Männern getan und was von richtigen Parteimitgliedern?
  32. 32Was ist für den Begriff der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entscheidend?-Anerkennung der Menschenrechte
    -Grundlegende Prinzipien der Staatsorg.
    -Grundprinzipien der pol. Willensbildung
    -Verfassungswidrige Ziele verfolgen demnach Parteien, die die Freiheit des Einzelnen gegenüber den Interessen der „Volksgemei
  33. 33Wann kann ein Parteienverbot nur umgesetzt werden?Wenn Partei nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will
  34. 34Was ist die EMRK?=Europäische Menschenrechtskonvention
    (völkerrechtlicher Vertrag des Europarats)
  35. 35Was schützt die EMRK?Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Menschen in Europaratmitgliedsstaaten
  36. 36Was ist der Europarat und wo sitzt er?=Forum für Debatten über allg. europ. Fragen -->Förderung wirt. und soz. Fortschritt
    -Sitz in Straßburg
    -institutionell nicht mit EU verbunden
  37. 37Wie lautet das vierschrittige Schema des EGMR bei Parteienverbot?1. Gesetzliche Ermächtigungsgrundlage
    2. Legitimes Ziel
    3. Dringende gesellschtl. Notwendigkeit Partei zu verbieten
    4. Parteiverbot muss angemessen sein
  38. 38Parteiverbot des EGMR nur, wenn......Partei über Mittel und Einfluss verfügt, um ihre demokratiefeindl. Ziele mit einer gewissen Wahrscheinl. zu erreichen
  39. 39Wahlsystem in Deutschland?"personalisierte Verhältniswahl"
  40. 40Kann das Wahlsystem geändert werden?Ja, Änderung durch einfaches Gesetz möglich
  41. 41Müssen Wahlen periodish erfolgen?Ja, Periodizität unabdingbar (Demokratie = Herrschaft auf Zeit)
    ->nach Art. 39 Abs. 1 S. 1 GG alle 4 Jahre
  42. 42Was besagt der Wahlrechtsgrundsatz der Allgemeinheit der Wahl?-grundsätzlich steht allen Bürgern das Wahlrecht zu
  43. 43Welche zwei Mehrheitswahlsysteme gibt es?Relative und Absolute Mehrheitswahl
  44. 44Was besagt der Wahlrechtsgrundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl?Wahlen = unmittelbar, wenn allein durch die Entscheidung des Wählers unmittelbar, also ohne dazwischengeschaltete Instanzen entschieden wird, wer Abgeordneter wird
    (Unmittelbar bedeutet auch:Wähler muss vor Wahlakt erkennen, wer sich um Mandat bewirbt und wie Stimmabgabe daurauf auswirkt)
  45. 45Was besagt der Wahlrechtsgrundsatz der Geheimheit der Wahl?-Stimmabgabe darf keinem Anderen bekannt werden
    -=zwingendes Recht
  46. 46Was besagt der Wahlrechtsgrundsatz der Freiheit der Wahl?-schließt jeden mittelbaren Zwang aus
  47. 47Was besagt der Wahlrechtsgrundsatz der Wahlrechtsgleichheit der Wahl?1. Zählwertgleichheit: Jede Stimme zählt gleich
    2. Erfolgswertgleichheit: Jede Stimme muss gleiche rechtliche Erfolgschance haben
  48. 48Was sind die vier Probleme der Wahlrechtsgleichheit?1. 5%- bzw. 3%- Sperrklausel
    2. Grundmandatsklausel
    3. Überhangmandate
    4. Negatives Stimmengewicht
  49. 49In welchem Paragraphen steht die 5% Sperrklausel?§ 6 Abs. 3 BWahlG
  50. 50Was ist das Ziel der Sperrklausel?Herbeiführung einer Konzentration der Sitzverteilung zur Schaffung einer stablien Mehrheit
    -->Zersplitterung verhindern
    (Weimarer Republik)
  51. 51Was sagt das BVerfG zum Widerspruch der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien und der Sperrklausel?Funktionsfähiges Parlament = höheres Gut als exakte Widerspiegelung des pol. Willens der Wähler
  52. 52Sperrklausel bei Europawahlen?Nein, keine 3% Klausel mehr
    (laut BVerfG: verfassungswidrig-->verstößt gegen Chancengleichheit der Parteien)
    -->nicht konkret absehbar, dass es zu einer Funktionsbeeinträchtigung des Europ. Parlaments führen würde
  53. 53Gelten die Wahrechtsgrundsätze auch für Kommunalwahlen?Ja, Art. 28 Abs. 1 S. 2 GG
  54. 54Wie viele gesetzliche Mitglieder des Bundestages gibt es?Nach § 1 Abs. 1 BWahlG sind es 598
  55. 55Was sind Überhangmandate?Überhangmandate werden vergeben, wenn eine Partei mehr Direktmandate durch Erststimmen in einem Bundesland erringt, als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis in diesem Bundesland zustehen würden.
  56. 56Was ist das negative Stimmengewicht?=Effekt bei Wahlen, bei dem sich Wählerstimmen gegen den Wählerwillen auswirken; also entweder Stimmen für eine Partei, die für diese einen Verlust an Abgeordnetenmandaten bedeuten, oder Stimmen, die für eine Partei nicht abgegeben werden und dieser mehr Sitze einbringen.
  57. 57Wozu dienen Ausgleichsmandate?...dienen dazu, Die Überhangmandate auszugleichen, damit Parteien, die keine bekommen haben, nicht benachteiligt werden.
  58. 58Auf welcher rechtlichen Grundlage läuft das Wahlprüfungsverfahren ab?Art. 41 Abs. 2 GG
  59. 59Welcher Artikel im GG gewährleistet das aktive Wahlrecht als grundrechtsgleiches Recht?Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG
  60. 60Sind Volksabstimmungen in anderen Fällen als nach Art. 29 GG (Neugliederung des Bundesgebietes) möglich?Es besteht ein Verfassungsvorbehalt, d.h. der Volksentscheid kann nicht durch ein einfaches Bundesgesetz angeordnet werden-->Nein,Verfassungsänderung nötig, da andere Fälle nicht vorgesehen sind
  61. 61Welche 3 Arten einer Volksabstimmung gibt es?1. Volksbegehren/Initiative:
    -verfassungsmäßig festgelegte Mindestzahl an Stimmberechtigten zwingt Parlament oder Regierung sich mit einer Frage auseinanderzusetzen
    2. Volksbefragung:
    -Bitte um Meinungsäußerung des Volkes
    3. Volksentscheid
    -Stimmberechtigten werden zwei- oder mehrere Gesetzesvarianten zur verbindlichen Entscheidung vorgelegt
  62. 62Könnten durch Verfassungsänderung Volksentscheide eingeführt werden?Ja, Einführung wäre kein Verstoß gegen Art. 79 Abs. 3 GG
    (in Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG ausdrücklich Wahlen und Abstimmungen genannt)
  63. 63Was ist ein obiter dictum?= „nebenbei Gesagtes“
    -eine in einer Entscheidung eines Gerichtes geäußerte
    Rechtsansicht, welche die gefällte Entscheidung nicht
    trägt, sondern nur geäußert wurde, weil sich die Gelegenheit dazu bot.
  64. 64Was ist der Gegensatz zum obiter dictum?= ratio decidendi (Entscheidungsgrund)
    -Rechtsansichten, die in einem Gerichtsurteil für die Entscheidung tragend sind
  65. 65Was besagt das Homogenitätsgebot?Gleichartigkeit der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesländer zur verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
  66. 66Wo ist das Konzept der ununterbrochenen Legitimationskette niedergelegt und was besagt es?Art. 20 Abs. 2 S. 1
    -jede staatliche Maßnahme muss demokratisch legitimiert sein
    -->ununterbrochene Legitimationskette zwischen Volk und jeder staatlcihen Maßnahme
  67. 67Kann der Bund durch Gesetz Hoheitsrechte übertragen?Ja, gemäß Art. 24 GG auf zwischenstaatliche EInrichtungen, etc. und nach Artikel 23 GG
  68. 68Was ist das Unionsrecht?=überstaatliches Recht in Europa, dem die Mitgliedsstaaten der EU zugestimmt haben
  69. 69Wie ist das Konzept der doppelten Legitimation in der EU geregelt1.Durch den Rat der EU
    und
    2. das Europäische Parlament
  70. 70Was ist der Rat der europäischen Union?(auch Ministerrat genannt)
    -Rechtsetzung der Europäischen Union
    -Staatenkammer der EU<-repräsentiert Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten
  71. 71Was ist der Europäische Rat (1)und der Europarat(2)?(1) Versammlung der Staats-und Regierungschef + Präsidenten von Kommision und Europäischem Rat
    (2) umfassende europ. internationale Org.
  72. 72Mit wem teilt sich der Rat der EU die Gesetzgebungsfunktion?Mit dem Parlament
    (Parlament nimmt europäische Gesetze an)
  73. 73Was sind das institutionelle und das materielle Demokratieproblem der EU?institutionell:
    Mängel im pol. Systems der EU(Bundestag<-->Europ. Parlamatent)
    materiell:
    -nationale Framgentierung des pol. Diskurses
    -mangelnde Responsivität
    -Schwerfällige Veränderbarkeit des Unionsrecht
    -Auswirkungen auf Bürger anderer Mitgliedsstaaten
  74. 74Was ist die Folgen dieser Demokratieprobleme laut dem BVerfG?-gibt Grenzen der europ. Integration, die sich aus dem Demokratieprinzip des GG ergeben
    (zB keine Generalermächtigung, keine Kompetenz-Kompetenz)
  75. 75Wo findet sich das Rechtsstaatsprinzip im GG wieder?wird in Art. 28 Abs. 1 S. 1, 23 Abs. 1 S. 1 GG
    vorausgesetzt und leitet sich aus einer Gesamtschau einzelner rechtsstaatlicher Elemte im GG her:
    -Grundrechte
    -Rechtsbidnung der Staatsgewalt
    -Gewaltenteilungsgrundsatz
    -Rechtsschutzgarantie
    -->nicht ausdrücklich in Art. 20 GG
  76. 76Wie unterteilt man die allgemeinrechtsstaatlichen Grundsaätze?Gebot der Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeitsgebot
  77. 77Was ist der formelle und materielle Rechtsstaat?materiell = Grundrechte und Übermaßverbot
    formell =Bindung aller staatlichen Machtausübung an Recht und Gesetz
  78. 78Was ist Gesetz?= jeder staatliche Anordnung, die von den für die GEsetzgebung zuständigen Organen, also dem Parlament (sowie weiteren Organen), in dem von der Verfassung hierfür vorgesehenen Verfahren und Form erlassen wird
  79. 79Was sind idS keine Gesetze?Rechtsnormen des untergesetzlichen Rechts:
    -Rechtsverordnungen
    -Satzungen
  80. 80Was sind Einzelfallgesetze?regeln bestimmten, konkreten Sachverhalt
    -->sind nach Art. 19 Abs. 1 S. 1 GG unzulässig, wenn sie Grundrechte einschränken
  81. 81Gesetzgebung in verfassungrechtlicher Gebundenheit: Verbandskompetenz?Frage, ob Bund oder Länder für den Erlass bestimmter Gesetze zuständig sind
    (Zuständigekeitsverteilung Art. 70-74GG)
  82. 82Gesetzgebung in verfassungrechtlicher Gebundenheit: Organkompetenz?Frage, welche Verfassungsorgane des Bundes an der Gesetzgebung zu beteiligen sind
    (Verfahren der Gesetzgebung und Beteiligung der Verfassungsorgane daran in Art. 76-82 GG)
  83. 83Formelle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes?Zuständigkeit und Gesetzgebungsverfahren
  84. 84Materielle Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes?Grundrechte und weitere verfassungsrechtliche Anforderungen
  85. 85Wie erfolgt die Gesetzesprüfung?(1) Zuständigkeit
    (2) Gesetzgebungsverfahren
    (3) Materielle Verfassungsmäßigkeit, insbesondere:
    -Vereinbarkeit mit Grundrechten
    -Vereinbarkeit mit sonstigem Verfassungsrecht
  86. 86Welcher Art. ist die Grundlage der Gesetzgebungszuständigkeit von Bund und Ländern?Art. 70 GG
  87. 87Wo ist die ausschließliche Gesetzgebung verankert?Kompetenztyp: Art. 71 GG
    Kompetenztitel: Art. 73 GG
  88. 88Wo ist die konkurrierende Gesetzgebung verankert?Kompetenztyp: Art. 72 GG
    Kompetenztitel: Art. 74 GG
  89. 89Wie erfolgt die Prüfung der Zuständigkeit? (genauer in Aufzeichnungen)-Grundregel des Art. 70 GG
    -Positiver Konpetenztitel für den Bund?
    -Voraussetzungen der Art. 71 und 72 GG
    I. Auslegung der Kompetenznormen
    II.Subsumption des Gesetzes unter die Kompetenznorm
    -Zuordnung bestimmter Regelung zu Kompetenznorm anhand von:(wichtig)!!!!!!!
    unmittelbarem Regelungsgegenstand, Normzweck, Wirkung, Adressat, Verfassungstradition
  90. 90Welche sind die ungeschriebenen Kompetenzen?-kraft "Natur der Sache":
    kann nur durch Bundesgesetz geregelt werden
    -kraft "Sachzusammenhangs":
    kann nur in Verbindung mit anderer Materie geregelt werden
    -Annex-Kompetenzen:
    enger sachlicher Zusammenhang
    (alles Bundeskompetenzen)
  91. 91In welchem Artikel ist die Gesetzgebungsbefugnis (konkurrierende Gesetzgebung) des Bundes und in welchem der Länder geregelt?Länder: Art. 72 Abs. 1 GG
    Bund: Art. 72 Abs. 2 GG
    (bei Prüfung erst in Art. 74 GG nachsehen, dann Art. 72 Abs. 2 prüfen)
  92. 92Was ist die "Sperrwirkung" des Bundesgesetzes im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung?Nach Art. 72 Abs. 1 GG sind die Länder zuständig " solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit nicht durch Gesetz Gebrauch gemacht hat"
    ->Ist Bundesgesetzgeber noch nicht tätig geworden, bleibt es beim Gesetzgebungsrecht der Länder
    ->Ansonsten sind Länder nur dann generell ausgeschlossen, wenn der Bund eine abschließende Regelung treffen wollte
  93. 93Was ist in Art. 72 Abs. 3 GG geregelt?Abweichungsgesetzgebung:
    Abweichende Regelungen in bestimmten Bereichen möglich, wenn Bund von Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch gemacht hat
  94. 94Wie ist der Gang der Gesetzgebung aufgebaut(Schemata)?Wie ist der Gang der Gesetzgebung aufgebaut(Schemata)?
  95. 95Was sind die Stadien der Gesetzgebung nach Art. 76-78 GG?1. Gesetzesinitiative
    2. Beschlussfassung durch Bundestag und Bundesrat
    3. Ausfertigung
    4. Verkündung
  96. 96Wie werden Gesetzesvorlagen gemäß Art. 76 Abs. 1 GG eingebracht?1. durch die Bundesregierung oder aus
    2. der Mitte des Bundestages oder
    3. durch den Bundesrat
  97. 97Was gilt es beim "Outsourcing" und der Kooperation bei der Gesetzesentwicklung zu beachten?-Interessenkollision möglichst auszuschließen
    -rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsatz
    -demokratische Gesichtspunkte sind zu beachten
  98. 98Wie viele Beratungen gibt es beim Hauptverfahren der Gesetzesentwicklung?3 Beratungen:
    1. allg. Erklärungen der Fraktionen, Gesetzesvorlage wird an Ausschüsse verwiesen
    2. Generalaussprache, Einzelberatung über Bestimmungen des Gesetzes mit anschließender Abstimmung
    3. Schlussabstimmung
  99. 99Was sind Einspruchs- und Zustimmungsgesetze?Einspruchsgesetze:
    Bundesrat kann zwar Einspruch einlegen, aber Bundestag kann diesem mit einer qualifizierten Mehrheit zurückweisen
    Zustimmungsgesetze:
    Für das Zustandekommen ist die positive Zustimmung des Bundesrats erforderlich
  100. 100Wann handelt es sich um ein Zustimmungsgesetz?Nur wenn es im Grundgesetz festgeschrieben ist
  101. 101Wie kommen Zustimmungsgesetze zustande und wann ist ein Gesetzesvorhaben gescheitert?-Nur wenn der Bundesrat ausdrücklich zustimmt
    -wenn in Schlussabstimmung des Bundestags keine Mehrheit gefunden wird; Einspruch des Bundesrates nicht mit entsprechender Mehrheit zurückgewiesen wird; Bundesrat Zustimmung verweigert, Bundesregierung und Bundestag Vermittlungsausschuss nicht anrufen oder Bundesrat nach Anrufung des VA nicht zustimmt
  102. 102Wie kommen Einspruchsgesetze zustande?,wenn:
    -Bundesrat nicht innerhalb von 3 Wochen VA anruft
    -Bundesrat VA anruft, aber danach nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch einlegt
    -Bundesrat eingelegten Einspruch zurücknimmt
    -Bundestag Einspruch mit Mehrheit des Art. 77 Abs. 4 GG zurückweist
  103. 103Welche drei Handlungsformen stehen der EU nach Artikel 288 AEUV zu?Verordnungen(gelten für jedes Mitglied),
    Richtlinien(an bestimmte Mitglieder gerichtet, lassen aber Spielraum zur Verwirklichung),
    Beschlüsse(bestimmter Adressat)
  104. 104Hat das Unionsrecht oder das innerstaatliche Recht im Kollisionsfall Vorrang?Unionsrecht grds. mit Vorrang
    ->Anwendungsvorrang: Unionswidriges innerstaatliches Recht nicht nichtig, wird im Konfliktfall nur nicht angewendet
  105. 105Welches Problem ergibt sich zwischen Unionsrecht und Grundgesetz?Art. 23 Abs. I S 3 i.V.m Art. 79 Abs. 3 GG
    (Grundsätze der Bundesrepublik)
    ->Verfassungsidentität
    ->müssen gewahrt werden
  106. 106Was ist die Identitäts- und Ultra-vires-Kontrolle?Identitätskontrolle:
    Vorbehalt des BVerfG Akte der EU auf Einhaltung der Grundsätze zu prüfen
    Ultra-vires-Kontrolle:
    nur bei offensichtlich kompetenzwidrigem Handeln der Unionsorgane
  107. 107Ist die Bundesrepublik an die EMRK gebunden?Ja, durch Art. 46 EMRK sind die Vertragsparteien zur Befolgung aller Urteile des Gerichtshofes verpflichtet
  108. 108In welchem Artikel des GG ist die Gewaltenteilung geregelt?Art. 20 Abs. 2 GG
  109. 109Was ist der Unterschied zwischen Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes?Vorrang des Gesetzes:
    Handeln von Legislative, Exekutive und Judikative darf nie gegen geltende Gesetze verstoßen
    Vorbehalt des Gesetzes:
    belastende Hoheitsakte dürfen nur aufgrund gesetzlicher Ermächtigung ergehen
  110. 110Was besagt die "Wesentlichkeitstheorie"?Gesetzgeber ist durch Rechtsstaats- und Demokratieprinzip in grundlegenden normativen Bereichen und in Bereichen der Grundrechtsausübung dazu verpflichtet, alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen!
    ->Grundrechtswesentlichkeit
  111. 111Welchen Rang hat der völkerrechtliche Vertrag EMRK?Rang eines einfachen Bundesgesetzes
    ->einfaches recht so auszulegen bis es unter die EMRK passt
  112. 112Was besagt der "lex posterior"-Grundsatz?Lex posterior derogat legi prori
    =
    Das jüngere Gesetz hebt das ältere Gesetz auf
  113. 113Was besagt die Radbruch´sche Formel?Was besagt die Radbruch´sche Formel?
  114. 114Was ist der Unterschied zwischen "echter" und "unechter" Rückwirkung?echte Rückwirkung:
    Gesetzgeber greift nachträglich in Tatbestände ein, die in der Vergangenheit begonnen und abgeschlossen wurden, deren Rechtsfolgen also vor Verkündung des Gesetzes eingetreten sind
    ->nur ausnahmsweise zulässig
    unechte Rückwirkung:
    Gesetz betrifft ein Geschehen, das in der Vergangenheit ins Werk gesetzt, jedoch noch nicht abgeschlossen wurde, die Rechtsfolgen des Gesetzes aber erst nach seiner Verkündung eintreten
  115. 115Was sind die Bestandteile des Verhältnismäßigkeitsprinzip?-Legitimer Zweck
    -Geeignetheit
    -Erforderlichkeit
    -Angemessenheit
  116. 116Was versteht man unter dem legitimen Zweck?!!!!Jedes staatliche Handeln muss einem legitimen Zweck dienen!!!!!
  117. 117Was versteht man unter der Geeignetheit?!!!!!Geeignet ist eine Maßnahme schon dann, wenn sie der Zweckerreichung in irgendeiner Weise dienlich ist!!!!!
  118. 118Was versteht man unter der Erforderlichkeit?!!!!Erforderlich ist das zur Zweckerreichung mildeste Mittel. Unter mehreren Mitteln mit gleicher Erfolgseignung muss dasjenige gewählt werden, das die geringste Eingriffsintensität aufweist!!!!
  119. 119Was versteht man unter der Angemessenheit?Dabei bedarf es einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der staatlicherseits mit dem Eingriff verfolgten Ziele. Das eingesetzte Mittel darf zum verfolgten Zweck nicht außer Verhältnis stehen.
  120. 120Was ist die absolute Grenze der Abwägung?Die Menschenwürde->nicht abwägungsfähig!
  121. 121Was besagt die "Objektformel" des BVerfG?Anspruch eines jeden Menschen, in allen staatlichen Verfahren stets als Subjekt und nie als bloßes Objekt behandelt zu werden
  122. 122In welchem Artikel steht die Rechtsschutzgarantie und was schütz sie?Art. 19 Abs. 4 GG:
    Schutz subjektiver Rechte und Grundrechte
  123. 123In welchen Schritten erfolgt die Prüfung eines Gesetzes?In welchen Schritten erfolgt die Prüfung eines Gesetzes?
  124. 124Durch welches Prinzip wird die Verfassungsautonomie der Länder eingeschränkt?Homogenitätsprinzip Art. 28 GG
  125. 125Was beinhaltet der ungeschriebene Verfassungsgrundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme?-Gebot der Bundestreue
    -Bundesfreundliches Verhalten
  126. 126Wessen Aufgabe ist die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben?Sache der Länder nach Art. 30 GG
    ->soweit GG keine andere Regelung trifft oder zulässt
  127. 127Was gilt es bei der Bundesstaatlichen Kompetenzordnung zu beachten?Die Kompetenzzuweisungen sind nicht deckungsgleich:
    ->wenn für eine bestimmte Materie die Gesetzgebung Sache des Bundes ist, kann die Ausführung der Gesetze gleichwohl bei den Ländern liegen
    ->=Regelfall
  128. 128Was sind die vier Verwaltungskompetenzen?-Landeseigener Vollzug von Bundesgesetzen
    -Bundesauftragsverwaltung
    -Bundeseigene Verwaltung
    -Ungeschriebene Bundeskompetenzen
  129. 129Was bedeutet der Grundsatz des Landeseigenen Vollzugs von Bundesgesetzen?bedeutet, dass:
    -Länder die Gesetze in eigener Verantwortung ausführen
    -hierbei keinen Weisungen des Bundes unterworfen sind
    ->Bund übt nur beschränkte Rechtsaufsicht aus, die sich allein auf Gesetzmäßigkeit des Verwaltungshandelns bezieht, nicht aber auf Zweckmäßigkeit
  130. 130Was bedeutet der Grundsatz der Bundesauftragsverwaltung?- = Abweichung vom Regelfall
    -Weisungsgebundenheit der Länder
    ->Rechts- und Fachaufsicht durch Bund
  131. 131Was sind Gegenstände der Bundeseigenen Verwaltung?1. Bundesunmittelbare Verwaltung:
    Verwaltung unmittelbar durch Behörden des Bundes
    2. Mittelbare Bundesverwaltung:
    Bundesrepublik handelt durch eine zwischengeschaltete selbständige juristische Person, eine Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts, die ihr zugeordnet ist
  132. 132Wie gestaltet sich das Schema der Verwaltungskompetenz?Wie gestaltet sich das Schema der Verwaltungskompetenz?
  133. 133Was ist eine Republik und in welchem Artikel ist dieses Staatsstrukturprinzip niedergelegt?Republik (res publica - Gemeinwesen) ist ein Staat, der keine Monarchie ist
    Art. 20 Abs. I GG "Die Bundesrepublik"
  134. 134Was kennzeichnet die Republik in Deutschland?Staatsoberhaupt (Bundespräsident) darf nicht auf dynastischer Grundlage und idR nicht auf Lebenszeit bestimmt werden.
    Art. 28 I GG verpflichtet auch die Länder zur republikanischen Staatsform
  135. 135Was sind Staatsziele und wonach soll der Staat danach streben?=offen gefasste Verfassungsnormen, die den Staat (Gesetzgeber) verpflichten, auf die Verwirklichung bestimmter Ziele hinzuwirken
    Staat soll im Rahmen der rechtsstaatlichen Ordnung nach soziale Sicherheit und Gerechtigkeit streben
  136. 136Was gibt es zur normativen Qualität von Staatszielen zu sagen?stehen deutlich hinter den Verfassungsprinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie oder der Bundesstaatlichkeit
  137. 137Was sind die Kennzeichen des sozialen Staatsziels in Deutschland?Was sind die Kennzeichen des sozialen Staatsziels in Deutschland?
  138. 138Aus der Garantie der Menschenwürde im Zusammenwirken mit dem Sozialstaatsprinzip (Art. 1 Abs. I GG iVm Art. 20 Abs. I) folgt welches Grundrecht?Grundrecht auf die Gewährleistung einer menschenwürdigen Existenzgrundlage
    -Der Gesetzgeber bildet zur Ermittlung dieser Grundlage einen "imaginären Warenkorb", welcher nicht nur materielle Voraussetzungen umfasst, sondern auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben
  139. 139Was bedeutet die positive Bindungswirkung des Sozialstaatsprinzips?-unmittelbare Leistungsansprüche der Bürger können nicht hergeleitet werden
    -Gesetzgeber hat einen Ermessensspielraum
    -Anspruch steht unter Vorbehalt der vorrangigen Selbsthilfe
  140. 140Was umfasst das Staatsziel des Umweltschutzes?Schutz der natürlichen Lebensgrundlage (Umweltmedien: Luft, Wasser, Boden, Fauna, Flora, Klima)
  141. 141Was ist wichtig zu wissen zum Staatsziel Tierschutz?-Tierschutz hat Verfassungsrang
    - Bei Abwägungsentscheidungen kann Tierschutz eine Rolle spielen und auch Eingriffe in Grundrechte rechtfertigen
  142. 142Was ist die Präambel und welche Qualität hat der Normtext?="Proklamation des Willens des deutschen Volkes"
    Präambel kann zur Auslegung herangezogen werden und ist quasi eine Einleitung und Orientierung für das GG
  143. 143Welche zwei Artikel beschreiben die Bundesrepublik Deutschland in Europa?Art. 23 und 24 GG
  144. 144Welche zwei Verträge bilden die rechtliche Grundlage der EU seit 2009?1. Vertrag über die Europäische Union
    2. Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
  145. 145Was bedeutet Supranationalität im Zusammenhang mit der autonomen Rechtsordnung bzw. der EU ?= Überstaatlichkeit
    ->von herkömmlichen völkerrechtlichen internationalen Zusammenschlüssen von Staaten unterscheidet sich eine supranationale Org. durch ihre autonome Rechtsordnung
    ->trotzdem haben supranationale Org. keine originäre Hoheitsgewalt (Kompetenz-Kompetenz)
    ->können Rechtsakte erlassen, die unmittelbare Rechtswirkung für natürliche und juristische Personen in den Mitgliedstaaten entfalten
    ->dabei haben supranationale Normen Anwendungsvorrang vor nationalem Recht
    ->anders als Völkerrecht kann supranationales Recht gegen vertragspflichtenverletzende Mitgliedsstaaten gerichtlich sanktioniert und durchgesetzt werden
  146. 146Wie wollten die Gründungsväter der Europäischen Union den Frieden in Europa dauerhaft sicher? (EXAMENSFRAGE)-Zusammenführen der Industrien (Kohle, Stahl), die als Waffenschmieden der europ. Nation galten
    ->1951 Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande)
    ->erstes supranationales Organ(Hohe Behörde, später Europäische Kommission) ->supranationale Überwachung der Produktion zur Vermeidung eines Krieges
    -1957 Unterzeichnung der Römischen Verträge->Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)->später Binnenmarkt und die Europäische Union
    ->Verzahnung der Volkswirtschaft: Krieg würde Wirtschaft schaden
    ->Kernidee europ. Einigung: dauerhafter Frieden
  147. 147Was sind die Grenzen des Anwendungsvorrangs?Problem:
    Art. 23 Abs. I S. 3 iVm Art. 79 ABs. 3 GG
    ->Grundsätze machen Verfassungsidentität aus und müssen gewahrt werden
    Vorrang Unionsrecht<->Identität des GG
  148. 148Welche Beschlüsse und Urteile spiegeln das Verhältnis von nationalem Recht und Unionsrecht aus Sicht des BVerfG wieder?-Solange I Beschluss
    -Solange II Beschluss
    -Maastricht-Urteil
    -Bananenmarktbeschluss
    -Lissabon-Urteil
    -Honeywell-Urteil
  149. 149Was spiegelt das Verhältnis von nationalem Recht und Unionsrecht aus Sicht des EUGH wieder?Van-Gend&Loos-Entscheidung
  150. 150Welche Verfassungsorgane gibt es?(+Unterteilung der Verfassungsorgane)Welche Verfassungsorgane gibt es?(+Unterteilung der Verfassungsorgane)
  151. 151Hauptfunktionen des Bundestages?-Gesetzgebung
    -Budgetrecht
    -Kontrollfunktion ggü. Exekutive
    -Kreationsfunktion für weitere Verfassungsorgane
    -"Repräsentationsfunktion
  152. 152Bildung des Bundestages, Zusammensetzung und Verfahren?Bildung des Bundestages, Zusammensetzung und Verfahren?
  153. 153Welche wichtigen Verfahrensgrundsätze gibt es?Welche wichtigen Verfahrensgrundsätze gibt es?
  154. 154Wichtiges zur GOBT?Wichtiges zur GOBT?
  155. 155Wann ist das Ende der Wahlperiode und die Neuwahlen?Wahlperiode beginnt mit ersten Zusammentritt
    ->endet mit Zusammentritt des neugewählten BT: Art. 39 Abs. I S. 2 GG
  156. 156Hat der Bundestag ein Selbstauflösungsrecht?NEIN
  157. 157Welche Rechte hat ein Abgeordneter hinsichtlich der Ausübung seines Mandats?Welche Rechte hat ein Abgeordneter hinsichtlich der Ausübung seines Mandats?
  158. 158Wo steht der Grundsatz des freien Mandats und was bedeutet er?Wo steht der Grundsatz des freien Mandats und was bedeutet er?
  159. 159Welches gewollte Problem gibt es zwischen dem freien Mandat und der Parteizugehörigkeit des Abgeordneten?Spannungsverhältnis zwischen freien Mandat des Art. 38 Abs. I S. 2 GG und Grundsatz der parteienstaatlichen Demokratie des Art. 21 GG
    ->wechselseitige Abhängigkeit
    ->gewisse Fraktionsdisziplin hinzunehmen
    ->im Konfliktfall: Gewissensentscheidung des Abgeordneten (diese ist bedingt justiziabel/ gerichtlich überprüfbar
  160. 160Welche Parlamentarischen Beteiligungsrechte hat ein Abgeordneter?Welche Parlamentarischen Beteiligungsrechte hat ein Abgeordneter?
  161. 161Welche weiteren Recht hat ein Abgeordneter?-Frage- und Informationsrecht des Abgeordneten
    -Recht zur Teilnahme an Beratungen
  162. 162Was ist der Grundsatz der Indemnität eines Abgeordneten?Was ist der Grundsatz der Indemnität eines Abgeordneten?
  163. 163Was ist der Grundsatz der Immunität eines Abgeordneten?Was ist der Grundsatz der Immunität eines Abgeordneten?
  164. 164Welchen Schutz von Abgeordneten gibt es noch und wo wird er geregelt?-Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot
    -Art. 47 GG
    ->bei Verstoß gegen Art. 47 GG, auch zugleich Verstoß gegen Art. 38 Abs. I S. 2
    ->Verfassungsbeschwerde bei Verletzung, statt Organstreitverfahren
  165. 165Was sind Fraktionen?Zusammenschlüsse von Abgeordneten, die grds. der gleichen Partei oder jedenfalls gleichgerichteten Parteien angehören müssen
  166. 166Was gilt es zu Fraktionen noch zu wissen?Was gilt es zu Fraktionen noch zu wissen?
  167. 167Wie werden fraktionslose Abgeordnete behandelt?Wie werden fraktionslose Abgeordnete behandelt?
  168. 168Welche organspezifischen Recht hat der Bundestag?Welche organspezifischen Recht hat der Bundestag?
  169. 169Was muss man zu Untersuchungsausschüssen wissen?Was muss man zu Untersuchungsausschüssen wissen?
  170. 170Was ist die Funktion des Bundesrates, was sind Merkmale und wo steht etwas zum Bundesrat im GG?-Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der EU
    -Verfassungsorgan des Bundes
    -->keine echte "zweite Kammer"
    -->Mitglieder nicht vom Volk gewählt
    -besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder
    Art. 50
  171. 171Wo ist die Zusammensetzung und das Verfahren im Bundesrat im GG geregelt?Art. 51
    (wichtig: kein freies Mandat, keine Weisungsgebundenheit gegenüber den Landtagen, einheitliche Stimmabgabe)
  172. 172Aufgaben und Befugnisse des Bundesrates?-Mitwirkung an Gesetzgebung des Bundes
    -Einspruchs- und Zustimmungsgesetze
    -Initiativrecht nach Art. 76 Abs. I GG
    -Zustimmungsgesetze sollen nach der Konzeption des GG Ausnahme sein
    -Art. 84 Abs. I GG
  173. 173Wichtige Beispiele für Zustimmungsgesetze? (5)Art. 16a Abs. 3 (Asylrecht)
    Art. 23 Abs. 1 Satz 2
    Art. 79 Abs. 2
    Art. 84 Abs. 1 (Einrichtung der Behörden und das Verwaltungsverfahren bei Ausführung vor Bundesgesetzen)
    Art. 84 Abs. 5 (Ermächtigung der Bundesregierung zur Einrichtung von Einzelweisungen bei Ausführung von Bundesgesetzen)
  174. 174Was ist zum Bundesrat und Europa im Art. 23 GG geregelt?-Stellungnahmen des Bundesrates müssen berücksichtigt werden (Kenntnisnahme und sachliche Auseinandersetzung, nicht jedoch Bindung
    -einige Mitwirkungsrechte
    -Unterrichtungspflicht des Bundestags
  175. 175Hat der Bundesrat eine Mitwirkungsgarantie?Nach Art. 79 Abs. 3 GG sind Verfassungsänderungen, die die Mitwirkung der Länder an Gesetzgebung berühren unzulässig-->aber Bundesrat muss nicht zwingend bestehen, sondern könnte auch in einen Senat (zweite Kammer) umgewandelt werden, solange Mitwirkung der Länder bestehend bleibt
  176. 176Was ist die Bundesregierung?=Verfassungsorgan und Organ der politischen Staatsleitung
    -setzt sich aus Bundeskanzler und Bundesministern zusammen
    =Kollegialorgan
  177. 177Was ist das materielle Kabinettbildungsrecht und wem steht es zu?->Bestimmung der Geschäftsbereiche der einzelnen Ministerien (Festlegung ihrer Anzahl im Rahmen ihrer Organisationsgewalt)
    ->Existenz des Justiz- und Finanzministeriums festgeschrieben!
    ->Recht de Kanzlerin/des Kanzlers
  178. 178Wo steht die Norm zur Wahl des Bundeskanzlers?Art. 63 GG
    ->Vorschlag eines Kandidaten vom Bundespräsident (pol. Ermessen und Zielsetzung stabiler Mehrheitsverhältnisse)
    ->wenn im ersten Wahlgang nicht dieser Kandidat gewählt wird, hat BT Initiativrecht auf Vorschlag eines anderen Kandidaten
  179. 179Wie wird die Bundesregierung gebildet (Minister, Kanzler)?Minister auf Vorschlag des Kanzlers vom Bundespräsidenten ernannt
    Wahl des Kanzlers durch die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des BT->Kanzlermehrheit
  180. 180Wer entlässt die Minister?Bundespräsident auf Vorschlag des Kanzlers->Präsident daran gebunden
  181. 181Was ist das konstruktive Misstrauensvotum?Art. 67 GG
    konstruktiv = kein Machtvakuum darf entstehen, muss gleich neuer gewählt werden
    ->Regierungsstabilität
    ->Bildung von Minderheitenregierungen entgegenwirken
    ->Misstrauensvotum gegen Minister nicht möglich
  182. 182Was ist die Vertrauensfrage?Art. 68 GG
    =Möglichkeit einer Minderheitsregierung und Neuwahlen
    ->Wahrung der pol. Stabilität
    ->davon darf nicht beliebig Gebrauch gemacht werden
  183. 183Was sind die drei Punkte der Internen Organisation und Aufgabenverteilung?-Kanzlerprinzip
    = Art. 65 GG
    ->Grundlegende pol. Leitentscheidungen
    ->Rahmentscheidungen
    -Ressortprinzip,
    Kollegialprinzip
    ->Sonderrechte von Ministern
    ->Öffentlichkeitsarbeit abgeleitet aus Ressortkompetenz
    ->Verpflichtung zu parteipol. Neutralität
  184. 184Was sind wichtige Kompetenzen der Bundesregierung?-Art. 76 I GG Gesetzesinitiativrecht
    -Informationsaufgabe
    -Staatsleitung
    -Grundkonsens zwischen Staat und Bürgern
  185. 185Was für eine Bedeutung hat der Bundespräsident?-repräsentative und integrative Natur
    -staatsnotarielle Funktionen
    -Reservefunktionen (bei Regierungskrisen ->Scheitern der Kanzlerwahl ->Recht jemanden zu ernennen, BT aufzulösen, etc.
  186. 186Wo steht die Gegenzeichnungspflicht und was gilt es dabei zu beachten?Art. 58 GG
    ->Verfassungsorgantreue
    ->wechselseitige Rücksichtnahme
  187. 187Wie wird er gewählt? Entlassen? Etc.?-gewählt durch Bundesversammlung für 5 Jahre (einmalige Wiederwahl)
    -Rücktritt möglich
  188. 188Darf der Präsident in einer Partei sein?Ja
  189. 189Was sind Kompetenzen des Bundespräsidenten?-Ausfertigung von Gesetzen und Prüfungskompetenz
    -Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
  190. 190Hat der Bundespräsident ein formelles Prüfungsrecht?Ja->Vgl. Wortlaut Art. 82 GG
  191. 191Hat der Bundespräsident ein materielles Prüfungsrecht?Umstritten!
    Nicht im GG geregelt
    ->Evidenzkontrolle:
    offensichtlich fehlsame Gesetze darf er ablehnen
  192. 192Wo wird die Vertretung nach außen durch den Präsidenten geregelt?Art. 59 GG
  193. 193Darf der Bundespräsident, muss er ggf. die Ausfertigung verweigern, wenn er das Gesetz für verfassungswidrig hält?-Wortlaut Art. 82 GG
    -Frage nicht ausdrücklich geregelt
    -grds. an die vom Gesetzgeber bekundete Auffassung von der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gebunden, es sei denn, diese Auffassung ist offensichtlich fehlsam
    -Evidenzkontrolle:
    ->darf Ausfertigung nur dann verweigern, wenn der Verfassungsverstoß klar zutage tritt und in diesem Sinn evident ist
  194. 194Können in manchen Fällen negative Äußerungen gegen die Verfassung verstoßen?Ja
    ->Prüfungsmaßstab=Chancengleichheit der Parteien
    ->BVerfG: Bundespräsident übt Staatsgewalt aus und ist an die Grundrechte und Recht und Gesetz gebunden.
    ->Chancengleichheit muss gewahrt werden und negative Äußerungen können Eingriff darstellen
  195. 195Allgemeines zum BVerfG?-oberstes Verfassungsorgan
    -trifft letztverbindliche Entscheidungen von Verfassungsstreitigkeiten
    -Schutz der Verfassung
    -Doppelfunktion:
    ->Gericht iSv Art. 92 GG
    ->oberstes Verfassungsorgan des Bundes
    -entscheidet ausschließlich in Anwendung von Verfassungsrecht
  196. 196Wichtige Verfahren vor dem BVerfG?-Verfassungsbeschwerde
    -Organstreitverfahren
    -Abstrakte Normenkontrolle
    -Konkrete Normenkontrolle
    -Bund-Länder-Streit
    -Parteiverbotsverfahren
    -Wahlprüfungsbeschwerde
    -Einstweilige Anordnung
  197. 197Prüfungsschema des Organstreitverfahrens?A. Zulässigkeit
    I. Zuständigkeit des BVerfG
    Art. 93 I Nr. 1 GG, § 13 Nr. 5 BVerfGG
    II. Ordnungsgemäßer Antrag
    1. § 23 I BVerfGG: schriftlich und mit Begründung
    2. § 64 II BVerfGG: korrekte Bezeichnung
    III. Beteiligtenfähigkeit
    1. Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung
    2. oder Teile dieser Organe, die im GG / Geschäftsordnung des Bundestags/Bundesrats mit eigenen Rechten ausgestattet sind
    IV. Antragsbefugnis
    § 64 I BVerfGG
    Geltendmachung einer Verletzung von verfassungsrechtlich begründeten eigenen Rechten des Antragstellers oder Geltendmachung von Rechten des Organs selbst im eigenen Namen.
    V. Frist
    Sechs Monate, § 64 III BVerfGG
    B. Begründetheit
    Der Antrag im Organstreitverfahren ist begründet, wenn die Maßnahme oder Unterlassung verfassungswidrig war und den Antragsteller dadurch in seinen grundgesetzlichen Rechten verletzt.
  198. 198Prüfungsschema Bund-Länder-Streit?A. Zulässigkeit
    I. Antragsberechtigung, § 68 BVerfGG
    Landesregierung/Bundesregierung
    II. Antragsgegenstand
    Meinungsverschiedenheiten über Rechte und Pflichten des Bundes und der Länder aus dem Bundesstaatsverhältnis. Nicht zwingend zwischen Bund und Ländern, sondern auch zwischen Ländern.
    III. Antragsbefugnis
    Geltendmachung einer Verletzung oder unmittelbaren Gefährdung von verfassungsrechtlich übertragenen Rechten des Antragstellers.
    IV. Form
    Schriftform, § 23 I, § 69, § 64 II BVerfGG
    V. Frist
    Sechs Monate ab Bekanntwerden der Maßnahme/Unterlassung
    VI. Rechtsschutzbedürfnis
    Keine einfachere Möglichkeit, das Verfahrensziel auf einfachere Weise zu erreichen.
    B. Begründetheit
    Der Antrag im Bund-Länder-Streit nach Art. 93 I Nr. 3 GG ist begründet, wenn die streitgegenständliche Maßnahme oder Unterlassung gegen das Grundgesetz verstößt und den Antragsteller in seinen grundgesetzlichen Rechten verletzt.
  199. 199Prüfungsschema abstrakte Normenkontrolle?A. Zulässigkeit
    I. Zuständigkeit des BVerfG
    Art. 93 I Nr. 2 GG, § 13 Nr. 6 BVerfGG
    II. Ordnungsgemäßer Antrag
    Schriftlich und mit Begründung
    III. Beteiligtenfähigkeit
    § 76 I BVerfGG:
    Bundesregierung, Landesregierung, 1/4 der Mitglieder des Bundestages
    IV. Gegenstand
    Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, § 76 Abs. 1 BVerfGG:
    Bundes- oder Landesrecht
    V. Antragsgrund
    Meinungsverschiedenheiten oder Zweifel über die förmliche und sachliche Unvereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit dem Grundgesetz oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrecht.
    VI. Objektives Klarstellungsinteresse
    Besonderes Interesse an der Klarstellung der Gültigkeit/ Ungültigkeit der Norm.
    VII. Frist
    Keine.
    B. Begründetheit
    I. Bei bundesrechtlichen Regelungen: Unvereinbarkeit mit dem GG
    II. Bei landesrechtlichen Regelungen: Unvereinbarkeit mit dem GG oder sonstigem Bundesrecht.
  200. 200Prüfungsschema konkrete Normenkontrolle?A. Zulässigkeit
    I. Zuständigkeit
    Art. 100 I GG, § 13 Nr. 11 BVerfGG
    II. Vorlageberechtigung
    Art. 100 GG: Jedes Gericht.
    III. Ordnungsgemäße Vorlage
    § 80 BVerfGG
    IV. Vorlagegegenstand
    Überprüfung der Vereinbarkeit eines Bundesgesetzes mit dem GG oder eine Landesgesetzes mit dem GG / Bundesgesetz.
    V. Vorlagevoraussetzungen
    Gericht muss von Verfassungswidrigkeit überzeugt sein; Entscheidungserheblichkeit des Gesetzes.
    B. Begründetheit
    I. Verstoß des Bundesgesetzes gegen das GG
    II. oder: Verstoß des Landesgesetzes gegen GG / Bundesgesetz

Informações

Descrição
FlashCards sobre Öffentliches Recht I -Teil 1, criado por kicker03 em 29-11-2015.
Criado por
kicker03 · nov 2015
Atualizado
8 jun 2018
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