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Rechtliche Grundlagen
Elisabeth Reichstamm
FlashCards por Elisabeth Reichstamm, atualizado more than 1 year ago
Elisabeth Reichstamm
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Resumo de Recurso

Questão Responda
.) Definiere "Unterkunft" Räume die zum Wohnen oder Schlafen benutzt werden
.) Was ist ein "Unterkunft-Geber"? jemand der aus welchen Gründen auch immer Unterkunft gewährt
.) Was sind "Beherberungsbetriebe" sind Unterkunftsstätten, die unter der Leitung oder Aufsicht des Unterkungt-Gebers oder eines von diesem Beauftragten stehen und zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Unterbringung von Gästen zu vorübergehendem Aufenthalt bestimmt sind. Beaufsichtigte Camping- oder Wohnwagenplätze sowie Schutzhütten gelten auch als Beherbergungsbetriebe.
.) Was sind "Einzelreisende"? Die Anmeldung muss unverzüglich, jedoch längstens innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Bei Abreise des Gastes ist im Gästeblatt die Abmeldung vorzunehmen.
.) Was bedeuten "Reisegruppen"? Ab mindestens 8 Teilnehmer ist das Hotel von der Einzelmeldepflicht ausgenommen, wenn der Reiseleiter dem Beherberger über diese Personen eine Sammelliste mit NAMEN und STAATSANGEHÖRIGKEIT, sowie bei ausländischen Gästen die ART, NUMMER und AUSSTELLUNGSBEHÖRDE der Reisedokumente vorlegt. Diese Liste wird an das Gästeblatt, das der Reiseleiter für alle ausfüllt, angehängt.
.) Ab welcher Aufenthaltsdauer muss ein Gast bei der Meldebehörde angemeldet werden? Und bis wann spätestens muss die Meldung erfolgen? Bei Aufenthalt von länger als 2 Monaten, muss ein Meldezettel der Meldebehörde vorgelegt werden. Längstens 3 Tage nach Ablauf der 2 Monate!
.) Was versteht man unter Erfüllung der Meldepflicht? Die Meldepflichtigen also die Gäste sind auf die Meldepflicht hinzuweisen. Man muss sich also melden indem man seine Daten preisgibt die dann im Gästeblatt vertraulich behandelt werden. Im Gästeblatt finden sich die wichtigsten Daten der Person wie Name, Geburtstag, Land, Reisedokument, Beruf, Ab und Anreisedatum und die Unterschrift des Gastes. Die Meldepflicht liegt jedoch beim Beherberger nicht beim Gast. Meldedaten sind sämtliche Daten auf dem Meldezettel, dem Gästeblatt oder der Hauptwohnsitzbestätigung festgehaltenen personenbezogenen Daten.
.) Bei wem liegt die Meldepflicht? Die Meldepflicht liegt beim Beherberger.
.) Was machen Sie, wenn ein Gast die Registrierung im Gästeblatt verweigert? Bei Verweigerung folgt die UNVERZÜGLICHE Meldung an den Vorgesetzten bzw. an die zuständige Sicherheitsbehörde. In Wien sind das die Magistratischen Bezirksämter.
.) Wie tragen Sie Reisegruppen ein? Die Eintragung ist fortlaufend zu machen, Familien mit gleichen Namen und gleicher Staatsbürgerschaft können auf ein Gästeblatt gemeinsam eingetragen werden. Bei Reisegruppen ist auf dem Gästeblatt des Reiseleiters die Gesamtzahl der Teilnehmer, sortiert nach Staatsangehörigkeit anzuführen. Der Reiseleiter bestätigt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Angaben.
.) Wie lange werden Gästeblätter aufbewahrt? Müssen alle archivierten Gästeblätter im Bereich Front Office aufbewahrt werden? Alle Gästebuchblätter sind 3 Jahre aufzubewahren. Eine Einsicht durch die Behörde muss jederzeit möglich sein. Die Gästeblätter der letzten 6 Monate müssen im Rezeptionsbereich gelagert werden und jederzeit greifbar. Der Rest kann im Back Office Bereich aufbewahrt werden.
.)Wem gegenüber ist der Beherberger - das Meldegesetz betreffend - auskunftspflichtig? Der Beherberger muss auf Anfrage der Behörde jederzeit Auskunft erteilen können. (6 Monate im Front Office Bereich 3 Jahre im Back Office). Wichtig auch bei Katastrophen Auskunft gegenüber z.B. Feuerwehr.
.) Welche Strafe droht bei Zuwiderhandlung? Bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben gibt es Verwaltungsstrafen bis zu € 726,-- im Wiederholungsfall bis zu € 2180,-- Außerdem ergeht eine Mitteilung an die für diese Abgaben zuständigen Behörden (Gemeindekassa FA-Fremdenpolizei).
.) Was ist die Nächtigungsstatistik und wozu dient sie? Wer braucht diese und bis wann spätestens muss sie versandt sein? Die Nächtigungsstatistik wird an die Gemeinde oder Stadt Wien gemeldet. ALLE Beherbergungsbetriebe sind per Landesgesetz verpflichtet eine Anreise- und Nächtigungsstatistik zu führen. In Großstätten (Landeshauptstädten) wird die Statistik von Betriben gemeldet, aufgegliedert in Zahl der Anreisen, Zahl der Nächtigungen nach Nationalitäten geordnet. INFO --> Weiterverarbeitungen durch die Statistik Wien --> wertet Ergebnisse aus und schaut von welcher Nation mehr oder weniger Touristen kommen. Im Ländlichen Raum werden die Gästebuchblätter mit mehreren Kopien ausgestellt, d.h. zur Verrechnung etwaiger lokaler Abgaben (Ortstaxe, Kurtaxe, etc.) eine Kopie dient der Gemeinde zur Erstellung der Statistik (--> Weiterleitung an die Statistik Austria). Abgabetermin bis spätestens zum 5. des Folgemonates.
.) Für wen gelten die ÖHVB? Die ÖHVB beziehen sich ausschließlich auf Verträge zwischen Beherbergungsbetrieben und Gästen die nicht durch Reiseunternehmen vermittelt wurden. Für Verträge zwischen Beherberger und Reiseunternehmen kann das Kooperationsabkommen als Basis herangezogen werden.
.) Sind die ÖHVBs ein Gesetz? Was bedeutet das? Die ÖHVB dient als Leitfaden für etwaige Vertragspunkte, sie sind KEIN GESETZ weshalb es nicht zwingen zu berücksichtigen ist.
.) Müssen die ÖHVB vereinbart werden oder gelten sie automatisch wenn ein Gast eine Reservierung in einem Hotel macht? Damit die Hotelvertragsbedingungen Vertragsinhalt werden, ist es notwendig, dass man sie mit dem Vertragspartner vereinbart. Der Gast muss dabei die Möglichkeit haben, auf sein Verlangen hin vom Inhalt der Bedingungen Kenntnis nehmen zu können.
.) Wie müssen die ÖHVB vereinbart werden? Der Gast muss den Inhalt der Bedingungen sehen dürfen. Es ist daher verpflichtend die ÖHVB im Betrieb (bei Verwendung) aufzulegen bzw. bei einem Schriftverkehr hinzuweisen. Die ÖHVB bieten somit sowohl für den Unternehmer als auch für den Gast eine Rechtssicherheit. Man sollte am Besten in der e-mail als PDF die AGB der ÖHVB anhängen. Wenn man einen Link schickt muss der Gast direkt auf die AGBs kommen. Der Gast soll nicht suchen müssen!
.) Ist eine Reservierung ein Vertrag? Im Normalfall sind der Gast und der Beherbergungsbetrieb Vertragspartner. Gewerbliche Reisevermittler sind von den ÖHVB NICHT erfasst. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme einer schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gastes zustande. Dabei kann vereinbart werden, dass der Gast eine Anzahlung zu leisten hat, im Einzelfall auch eine Gesamtvorauszahlung. Die Reservierung ist also ein Vertrag. Wenn man eigene Bedingungen hat muss man EXTRA darauf hinweisen damit es später keine Probleme gibt.
.) Wann beginnt und endet eine Beherbergung? Beginn: Der Gast hat das Recht die Räume ab 14:00Uhr des vereinbarten Tages zu beziehen. Falls andere Zeiten müssen diese Komponenten in der Reservierungsbestätigung stehen! Ende: Am Tag der Abreise hat der Gast die gemieteten Räume bis spätestens 12:00Uhr freizumachen.
.) Ab welcher Uhrzeit (Check In) ist das Hotel berechtigt, die vorhergehende Nacht zu verrechnen? Wenn ein Zimmer erstmalig vor 6:00Uhr Früh in Anspruch genommen wird so zählt die vorhergegangene Nacht als Erstübernachtung.
.) Konsequenzen beim Nichterscheinen des Gastes Wenn die Kreditkarte abgegeben wurde und der Gast kommt nicht und storniert auch nicht dann wird ihm das Zimmer am nächsten Tag um 7Uhr morgens "weggenommen" und die erste Nacht verrechnet.
.) Was ist eine 18-Uhr-Reservierung? Wenn ein Gast bis 18Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint und auch kein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde, so hat der Beherberger das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Hat der Gast jedoch eine Anzahlung geleistet, so bleibt das Zimmer bis spätestens 12:00Uhr des folgenden Tages reserviert.
.) Was sind die Rechte des Gastes? Der Gast hat die Möglichkeit für Mahlzeiten, die er nicht in Anspruch nimmt, eine angemessene Ersatzverpflegung (Lunchpaket) oder einen Bon zu verlangen sofern er dies bi 18Uhr des Vortages gemeldet hat. Ansonsten hat der Gast keinen Anspruch auf Entschädigung wenn er die Mahlzeiten nicht zu den üblichen Zeiten in den dafür vorgesehen Räumen einnimmt. Auch dass das Zimmer für ihn bei einer Anzahlung bis am nächsten Tag um12Uhr reserviert bleibt.
.) Welche sind die Pflichten des Gastes? Spätestens bei Beendigung des Beherbergungsvertrages ist das vereinbarte Entgelt zu bezahlen, es sei denn, der Vertrag beinhaltet abweichende Regelungen. Fremdwährungen werden vom Beherberger zum Tageskurs der Zahlung genommen (aber nicht überall). Zahlung von Stoppel/Gabelgeld und für den vom Gast verusachten Schaden gelten die allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechtes.
.) Was ist ein Stoppelgeld? Wenn Nahrungsmittel oder Getränke im Beherbergungsbetrieb erhältlich sind, der Gast jedoch welche von auswärts mitbringt und in öffentlichen Räumen verzehrt, so ist der Beherberger berechtigt eine angemessene Entschädigung ("Stoppelgeld" bei Getränken und "Gabelgeld" bei Speisen") zu verlangen.
.) Was sind die Rechte des Beherbergers? Wenn der Gast sein Zimmer nicht bis 12:00Uhr räumt so ist der Beherberger berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen. Im Falle einer Verweigerung des Gastes, das vereinbarte Entgeld zu bezahlen, steht dem Beherbergungsbetreiber das Recht zu, zur Sicherung seiner Forderung die eingebrachten Sachen zurückzubehalten. Zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts hat der Unternehmer weiters ein gesetzliches Pfandrecht an dem vom Gast eingebrachten Gegenständen. Wird das Service im Zimmer des Gastes oder zu außergewöhnlichen Tageszeiten verlangt, so ist der Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen wobei dieses jedoch auf die Zimmerpreistafel auszuzeichnen ist. Aus betrieblichen Gründen kann er diese von Gast geforderten Leistungen auch ablehnen.
.) Wenn ein Gast einen Schaden verursacht, wer haftet dann für die Behebung desselben? Für den vom Gast verusachten Schaden gelten die allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechtes.
.) Gibt es ein „Pfandrecht“ für den Beherberger? Wenn ein Gast Probleme macht beim Zahlen seiner Rechnung hat der Beherberger das Recht die eingebrachten Sachen des Gastes einzubehalten.
.) Darf eine Gebühr für Room Service verlangt werden? Ja. Dieser muss jedoch auf einer Zimmerpreistafel ausgezeichnet sein, damit der Gast im Vorhinein weiß wieviel er bezahlen muss.
.) Welche sind die Pflichten des Beherbergers? Die ausgezeichneten Preise haben Inklusivpreise zu sein. Die ÖHVB sehen weiters auszeichnungspflichtige Sonderleistungen vor, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind und gesondert in Rechnung gestellt werden können. Diese sind z.B.: die Bereistellung von Saune und Hallenbad, Solarium, Garagierung usw. Für die Bereitstellung von Zusatz oder Kinderbetten kann ein ermäßigter Preis berechnet werden.
.) Welche Regelungen gibt es für die Preise, die für Kinder verrechnet werden? Child Policy
.) Was ist die „Gefahr des offenen Hauses“ im Zusammenhang mit dem Schadensersatz im Hotel? Den Beherberger trifft eine besondere Gastwirtehaftung d.h. der Beherbergungsunternehmer haftet für vom Gast eingebrachte Gegenstände sofern er nicht beweist, dass der Schaden weder durch ihn noch durch einen seiner Leute verschuldet wurde. Aufgrund der "Gefahr des offenen Hauses" in dem eine große Anzahl von Menschen ständig unkontrollierbar aus- und eingehen, sieht das Gesetz ein Einstehen-Müssen des Gastwirtes für fremde Personen vor. Ausnahme: Keine Haftung für Personen die sich gewaltsam Zutritt verschafften!
.) Was ist ein „Inklusivpreis“? Inklusive Mehrwertsteuer, Ortstaxe etc.
.) Wie sind die Stornobedingungen in den ÖHVB? Es gibt einige Fristen, für die kostenlose Annullierung oder eine Rücktrittsmöglichkeit mit Stornogebühr von Relevanz: 1.) Bis spätestens 3 Monate vor dem Ankunftstag des Gastes kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern spesenfrei aufgelöst werden. 2.) bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 40% vom gesamten Arrangementpreis 3.) bis 1 Woche vor Ankunftstag: 70% des gesamten Preise 4.) in der letzten Woche 90%
.) Kann ein Beherberger vom Vertrag zurücktreten? a. Wenn der Gast bis 18Uhr nicht erscheint und auch keine spätere Ankunftszeit vereinbar, kann der Beherberger vom Vertrag zurücktreten AUSSER es gibt eine Anzahlung dann muss der Raum bis um 12Uhr des nächsten Tages bereit stehen.
.) Sind die Stornobedingungen des ÖHVBs für die Stadthotellerie 1:1 übernehmbar und geeignet oder nicht? Nein. Für die Stadt wird es kürzere Fristen geben
.) Wenn die ÖHVB nicht geeignet sind, was soll das Hotel dann machen In der Reservierungsbestätigung eigene Bedingungen an den Gast schicken die dieser bestätigen muss.
.) Welcher Betrag darf im Falle eines No-Shows oder kostenpflichtigen Stornos vom Gast verlangt werden, welche Abschläge (Logis, Verpflegung) sind gerechtfertigt? Laut Vereinbarung; Stornogebühren Laut ÖHVB; Aber die erste Nacht sollte zumindest verreichnet werden inkl Frühstück
.) Für welche Schäden haftet der Beherberger? Der Beherberger haftet für Schäden, welche ein Gast erleidet, wenn sich der Schaden im Rahmen des Betriebes ereignet hat und ihn oder seine Dienstnehmer ein Verschulde trifft.
.) Wann ist der Beherberger von der Haftung ausgeschlossen? Keine Haftung für Personen die sich gewaltsam Zutritt verschafft haben wie Räuber oder Einbrecher.
.) Welche Haftungshöhen gibt es für eingebrachte Gegenstände? Für eingebrachte Gegenstände haftet der Beherberger als Verwahrer mit bis zu dem Höchstbetrag von €1.100,-- Eine Ablehnung der Haftung durch Anschlag (z.B. wir haften nicht für Garderobe) hat keine rechtliche Wirkung! Bis zu einem Wert von €550.-- ist auch eine Haftung für Kostbarkeiten (z.B. Schmuck) Geld und Wertpapiere vorgesehen. VORSICHT: Eine unbeschränkte Haftung tritt ein, wenn der Beherberger in Kenntniss der Beschaffenheit der Gegenstände diese in Verwahrung nimmt oder dass ein Schaden von ihm selbst oder seinen Dienstnehmer verursacht wurde. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann jedoch verweigert werden. Daher soll man nichts über €500 wissentlich annehmen!!
.) Was darf im Falle einer vorzeitigen Abreise vom Beherberger verrechnet werden? Im Fall einer vorzeitigen Abreise des Gastes sehen die ÖHVB vor, dass der volle vereinbarte Preis verlangt werden kann, Es besteht jedoch die Obliegenheit des Beherbergungsunternehmens sich um eine anderwertige Vermietung der nicht mehr benutzen Räume zu bemühen. Es sind ebenfalls die Einsparungen, die der Unternehmer durch die Nichtbenutzung erlangt in Abzug zu bringen.
.) Welche Situationen können zu einer Beendigung der Beherbergung führen? Neben der gewöhnlichen Beendigung aufgrund des Endes eines befristeten Vertrages, besteht für den Beherbergungsunternehmer unter folgenden Umständen die Möglichkeit einer Auflösung mit sofortiger Wirkung: - Tod des Gastes (kalte Abreise); - Wenn der Gast durch sein rücksichtloses Verhalten das Zusammenwohnen mit den übrigen Mitbewohnern unzumutbar macht; - Wenn sich der Gast gegenüber dem Beherberger und seinen Leuten oder einer im Beherbergungsbetrieb wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit (ansteckenden Krankheiten) schuldig macht; - Wenn der Gast die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung einer ihm zumutbaren gesetzlichen Frist nicht zahlt.
.) Was sehen die ÖHVB vor bei der Tierhaltung? Kann einvernehmlich gestattet werden, sofern nicht durch einen Aushang darauf hingewiesen wird, Ein entsprechendes Entgelt wird dafür in Rechnung gestellt, für verursachte Schäden haftet der Gast (Tierhalter)
Was sehen die ÖHVB vor bei Erkrankung oder Tod eines Gastes? Der Beherberger muss für ärztliche Versorgung sorgen. Bei Tod des Gastes hat der Beherberger Anspruch auf die Kosten (Arzt, Ersatz für Wäsche, Desinfektionskosten, offene Hotelrechnung = Rechtsnachfolger des Verstorbenen).
.) Welcher ist in den ÖHVB der Erfüllungsort und Gerichtsstand für den Fall eines Rechtsstreites? Standort des Beherbergungsbetriebes
.) Was ist das „Kooperationsabkommen“ und zwischen wem wurde es abgeschlossen? Dies ist eine Richtlinie über die Vermittlung von Unterkunft und Verpflegung des Fachverbandes Hotellerie mit dem Fachverband der Reisebüros. Wichtige allgemeine Punkte des Kooperationsabkommens: - Reservierungen NUR zwischen Mitgliedern der beiden Fachverbände (Hotellerie&Reisebüro) - Jeder Reservierungsauftrag muss vertraglich bezüglich Leistung, Provision schriftlich festgelegt werden. - Reservierungsbestätigungen auch von Anzahlungen abhängig gemacht - Gutschein (VOUCHER) Anzahlungs-/Reservierungs-/Hotelgutschein (Fullkredit). Alle relevanten Infos müssen darauf vermerkt sien. - Bezahlung durch Reiseveranstalter spätestens 21 Tage nach Abreise (Tag der Rechnungslegung) - Sicherstellung von Provisionszahlungen - Preise dürfen nicht höher als die ausgewiesenen Zimmerpreise (Rachrates) sein - Infos durch Beherberger und Reiseveranstalter bindend - Durch Reiseveranstalter gebuchte Gäste haben Recht auf selbe Leistung wie alle andren Gäste - Anreise ab 14Uhr, Abreise bis 12Uhr - Verbot der Abwerbung durch beide Vertragspartner.

Semelhante

Internationale Zuständigkeit
xsandi
Haftung; Insolvenzrecht; Wettbewerbsrecht; Arbeitsrecht
Un Bekannt
Rechtskunde
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Arbeitsrecht (Fragen)
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