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Ausgewählte Risikobereiche
Descrição
Berufsabschluss Recht Fluxograma sobre Ausgewählte Risikobereiche, criado por M G em 04-01-2021.
Sem etiquetas
datenschutz
briefgeheimnis
betreuung
recht
berufsabschluss
Fluxograma por
M G
, atualizado more than 1 year ago
Mais
Menos
Criado por
M G
aproximadamente 4 anos atrás
3
0
0
Resumo de Recurso
Nós do fluxograma
Ausgewählte Risikobereiche Privatsphäre und Datenschutz
Schweigepflicht im StGB geregelt §203 StGB
Vorschrift dient dem Schutz des verfassungsrechtlich gesicherten Rechts des Bewohners.....
Strafbar macht sich, wer ein fremdes Geheimnis unbefugt offenbart
Geheimnisträger: PK, HIlfskraft,Schüler
Geheimnis: Tatsache die nur einem Einzelnen oder einem beschränkten Personenkreis bekannt ist
an deren Geheimhaltung der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse hat
und!
Offenbaren: MItteilung des Geheimnisses
Unbefugt: Offenbarung ohne Berechtigung
Ausnahmen: Einwilligung Mutmaßliche Einwilligung Notstand
Gesetzliche Offenbarungspflicht: Infektionsschutzgesetz geplante Straftat
Verschwiegenheitspflicht
arbeitsrechtliche,vertragliche Pflicht
Ermahnung Abmahnung Kündigung
Briefgeheimnis §202 StGB
strafbar macht sich wer: vorsätzlich/unbefugtes öffnen von verschlossenen Schriftstücken
Verpflichtung der PK zur Reaktion auf Desinteresse des BW an der Tagespost
Erhöhte Fürsorgepflicht aus dem Heimvertrag
Öffnen der Post ohne Einwilligung nicht erlaubt
Anregung einer Betreuerbestellung oder Erweiterung des Aufgabenkreises des Betreuers Anordnung durch das Betreuungsgericht
zu Händen: darf von der Poststelle geöffnet werden vertraulich: darf nicht geöffnet werden
Betreuung nach BGB staatliche Rechtsfürsorge für volljährige Personen,die ihre Angelegenheiten nicht selbst umfassend wahrnehmen können
BGB=bürgerliches Gesetzbuch
Nur wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt
Umfang wird nach Bedarf festgelegt--keine Entmündigung zb: finanziel, gesundheit, aufenthalt,Post
Patientenverfügung
Gericht steht über dem Betreueer Betreuer kann immer auf Wunsch überprüft werden
wenn testierfähigkeit nicht mehr vorliegt kann das auch der Betreuer nicht mehr übernehmen
finanzielle Kontrolle: Einwilligungsvorbehalt vom Gericht angeordnetet -vom Betreuer angefordert
Geschäfte können vom Betreuer blockiert werden
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Haftung; Insolvenzrecht; Wettbewerbsrecht; Arbeitsrecht
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