Parteiensystem - Beziehungen zwischen den Parteien - Anzahl er relevanten Parteien -> Ein-, Zwei,...-Parteigruppensystem => Gemeinsame Grundthemen 4 Phasen (seit '49): 1. Parteien und Gruppierungen: Gründungsphase 2. bis 1980: Symmetrisches Drei-Parteiensystem (CDU/CSU, SPD, FDP) 3. Grüne Erweiterung -> Zwei-Parteigruppensystem (1. CDU/CSU + FDP, 2. SPD + Grünen) 4. seit 90er: Erweiterung asymmetrisches Fünf-Parteiensystem (gestiegene Wahrscheinlichkeit von Dreier-Koalitionen nach Wahlen) Innerparteilich: Demokratie Parteienfinanzierung Finanzielle Quellen: - Mitgliedsbeiträge - Spenden -Staatliche Mittel: - Zuschüsse für Wählerstimmen (Wahlkampfkostenerstattung) - Zuschüsse für oben genanntes Demokratische Legitmation - Demokratie -> Legitimation des Volksvertreters - Politische Angelegenheiten -> Repräsentanten -> Gesetzte etc. - Volk Macht -> Repräsentanten zu wählen (Souveränität) Politische Korrektur: - Ergebnisse nicht endgültig (Wahlperiode -> ca. 4 Jahre) - Neue Wahl -> Verantworten der alten Partei -> Vllt. anderes Ergebnis ->politische Korrektur <- LEBENDIGKEIT DER DEMOKRATIE Keine Wahlen = Keine Freiheit Politische Freiheit -> selbst Entscheidungen zu treffen (selbst die Wahl wählen zu gehen oder nicht) Wahlen der Volksvertreter = Volk am meisten mitzubestimmen (größter Effekt) Demokratie Parlamentarisches System -> Bürger -> Parlament -> Regierung Präsidiales System -> Bürger -> Parlament + Staatsoberhaupt Wahlrecht Aktives Wahlrecht: WÄHLEN Passives Wahlrecht: GEWÄHLT WERDEN Alle Stimmen = gleichwertig Grundfunktionen und Merkmale demokratischer Wahlen: Repräsentation des Volkes -> Jede soziale Gruppe beteiligt Legitimation und Kontrolle von politischer Herrschaft -> Wahlen (Souveränität) - Legitimiert und Kontrolle - Wahlperioden Integration der Meinungen -> Wahlen Verhältniswahlsystem Sitze = Stimmen Zählen alle gleich gleicher Erfolgswert Mehrheitswahlsystem "The winner takes it all" Volkssouveränität Jede staatliche Macht muss durch Wahlen legitimiert sein. Repräsentativsystem Volk wählt Repräsentanten (Legitimieren jede politische Entscheidung) Streitbare Demokratie Nicht nur formale Demokratie -> Wertordnung Freiheitliche Demokratische Grundordnung (unantastbare Prinzipien)Politische Partizipation - Meinungs- und Pressefreiheit - Versammlungsfreiheit - Vereiningungsfreiheit - Wahlrecht Konventionelle und Unkonventionelle Mittel(illegal) Demokratische Wahlgrundsätze - Wettbewerb zwischen mehreren Alternativen - keine systematische Benachteiligung - alle Bürger (anabhängig von Bildung, Geschlecht oder Vermögen) -> Allgemeinheit der WahlAufgaben der Parteien im politischen Prozess Die Rolle der Parteien in Deutschland ist stark ausgeprägt und wird in Art. 21 GG beschrieben. Sie stellen die Kandidaten für politische Ämter und nehmen Einfluss auf die Besetzung der leitenden Positionen in den Verwaltungen, den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Auch wenn Art. 20 Abs. 2 ausdrücklich Abstimmungen als Teil der vom Volke ausgehenden Staatsgewalt aufführt, sind Elemente der direkten Demokratie in Deutschland auf Bundesebene nicht vorhanden, mit Ausnahme der Länderneugliederung (Art. 29 GG). Volksabstimmungen und Bürgerentscheide sind nur auf der Ebene der Kommunen und Länder eingeschränkt möglich, aber deren Ausgang ist zum Teil nicht rechtlich bindend.
Gesetzgebung Bundesgesetze -> in ganz Deutschland -> von Bundestag und Bundesrat Landesgesetze -> nur in einem Bundesland-> Landtage Entwürfe von Bundestagsabgeordneten, vom Bundesrat oder Bundesregierung Meisten neuen Gesetze von der Regierung Bundesministerium -> Mitarbeiter auf Anweisung seines Ministers einen Entwurf aus. - Stellungnahmen von Interessenverbänden, stimmt sich mit anderen Ministerien ab fertigen Entwurf -> Minister überpfrüft -> Kabinett(gesamten Bundesregierung) (wenn billigt) -> Bundesrat (mit Stellungnahme) -> Bundestag Plenum des Bundestages diskutiert den Entwurf -> Bundestagsausschuss (1. Lesung)(Beratungsrunde) erneut diskutiert (2. Lesung) -> endgültig über das Gesetz entschieden (3. Lesung). Die Entwürfe der Regierung werden so gut wie immer von der Parlamentsmehrheit angenommen, denn sie hat diese Regierung ja selbst in den Sattel gehoben -> Bundesrat zustimmen. (Zu politischen Komplikationen kann es kommen, wenn die Oppositionsparteien, die sich im Bundestag als Minderheit nicht durchsetzen konnten, in den Länderregierungen und damit im Bundesrat eine Mehrheit haben. ) (Allerdings: Stimmt der Bundesrat nicht zu und ruft er den Vermittlungsausschuss an, so kann er bei einfachen Gesetzen den Gang der Dinge nur aufhalten. Der Bundestag kann seinen Einspruch überstimmen. Anders ist es bei Gesetzen, die laut Grundgesetz zustimmungspflichtig sind. Stimmt der Bundesrat bei ihnen auch den Kompromissvorschlägen des Vermittlungsausschusses nicht zu, so ist das Gesetz gescheitert, endgültig.) Gesetz -> Bundestag und Bundesrat durchlaufen -> von Bundesregierung -> Bundespräsidenten, der es unterschreibt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Erst damit tritt es in Kraft.
Quer criar suas próprias Notas gratuitas com a GoConqr? Saiba mais.