1.1) Begriff Steuerverwaltungsakt

Descrição

- Abgabenordnung (3.) Lehre vom Verwaltungsakt) Notas sobre 1.1) Begriff Steuerverwaltungsakt, criado por H. Hertsein em 18-10-2017.
H. Hertsein
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Resumo de Recurso

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1.1.1) behördliche Maßnahme willentliche Handeln (Tun, Dulden oder Unterlassen) eine Amtsträgers §7 AO das einer Behörde §6 (2) AO zugerechnet werden kann

1.1.2) Auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts (hoheitliche Maßnahme) muss im Vollzug einer öffentlich-rechtlichen Norm erfolgen Wenn ein Amtsträger eine steuerrechtliche Norm anwendet, dann kann regelm. von einer hoheitlichen Maßnahme ausgegangen werden

1.1.3) Regelung Regelung mit unmittelbarer Rechtswirkung Herbeiführung einer Rechtsfolge durch einseitige Anwendung Die Rechtssphäre des Stpfl muss sich ändern   Entgegen steht "schlichtes Verwaltungshandeln" "Realakte" (schlichte Auszahlung von Ansprüchen oder Beratungen)

1.1.4) eines Einzelfalls Vorgang richtet sich an einen oder mehrere bestimmte oder bestimmbare Adressaten "konkrete individuelle Regelung, einen bestimmten SV betreffen und sich an bestimmten Adressaten richten"

1.1.5) mit Außenwirkung

Semelhante

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Haftung; Insolvenzrecht; Wettbewerbsrecht; Arbeitsrecht
Un Bekannt
1.2) Prüfungsschema Wirksamkeit Verwaltungsakt
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5.) neue Tatsachen/ Beweismittel §173 AO
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1.) Verletzung des Steuergeheimnis Allgemein
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1) sachliche Zuständigkeit §16 AO
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3.1) Offenbare Unrichtigkeit §129 AO
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