- Wahl der Gerichte kann von Parteien vereinbart werden ( Progoration)- Rechtsstreit beginnt mit Klage - klagende Partei hat Gerichtskostnvorschuss in voller Höhe zu leisten - kriegt Geld, wenn Rechtsstreit obsiegt- bei Eingang der Klage beim Gericht ist der Rechtsstreit anhängig- mit Zustellung der Klageschrift rechtshängig- erstinstanzliche Entscheidungen können durch Rechtsmittler angefochten werden- bei Amtsgericht kann Berufung an Landgericht, wenn wenn Beschwerdewert 600 € übersteigt- Revisionsgericht ist Bundesgerichtshof- bei Landgericht Berufung an Oberlandesgericht ab Beschwerdewert von 600 €
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