VO KORRE (WS19/20)

Descrição

ABWL Unternehmensführung 1 Publizistik Quiz sobre VO KORRE (WS19/20), criado por Patrick Peterka em 26-02-2020.
Patrick Peterka
Quiz por Patrick Peterka, atualizado more than 1 year ago
Patrick Peterka
Criado por Patrick Peterka mais de 4 anos atrás
1753
5

Resumo de Recurso

Questão 1

Questão
Es gibt ein Kommunikationsgesetz.
Responda
  • True
  • False

Questão 2

Questão
Es gibt kein Kommunikationsgesetz.
Responda
  • True
  • False

Questão 3

Questão
Es gibt ein Telekommunikationsgesetz.
Responda
  • True
  • False

Questão 4

Questão
Mediengesetz: Kodifikation
Responda
  • zivilrechtliche Bestimmung
  • strafrechtliche Bestimmung
  • verwaltungsrechliche Bestimmung
  • sozialrechtliche Bestimmung

Questão 5

Questão
Gewaltenteilung
Responda
  • Legislative = Gesetzgebung
  • Exekutive = Verwaltung
  • Judikative = Gerichtsbarkeit
  • Legislative = Gerichtsbarkeit
  • Judikative = Gesetzgebung
  • Exekutive = Gerichtsbarkeit

Questão 6

Questão
Gewaltenteilung: Aufteilung der staatlichen Funktionen zur Verteilung der Macht und zur gegenseitigen Kontrolle. (Art 94 Abs 1 B-VG: "Die Justiz ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt.")
Responda
  • True
  • False

Questão 7

Questão
Gewaltenteilung: Aufteilung der staatlichen Funktionen zur Überwachung des Volks und zur gegenseitigen Kontrolle. (Art 94 Abs 1 B-VG: "Die Justiz ist von der Verwaltung in allen Instanzen getrennt.")
Responda
  • True
  • False

Questão 8

Questão
Legislative: Gesetzgebung
Responda
  • Bundesebene: Parlament - Nationalrat - Bundesrat
  • Landesebene: Landtag - zwischen 36 und 100 Abgeordnete
  • Bundesebene: - Bundespräsident - Bundesregierung (Bundeskanzler, Vizekanzler, Bundesminister)
  • Landesebene: - Landesregierung (Landeshauptmann, Stellvertreter, landesräte)

Questão 9

Questão
Nationalrat:
Responda
  • 183 Abgeordnete
  • vom Bundesvolk alle 5 Jahre direkt gewählt
  • vom Landesvolk alle 5 bis 6 Jahre direkt gewählt
  • von den Landtagen entsandt
  • 61 Mitglieder
  • zwischen 36 und 100 Abgeordneten

Questão 10

Questão
Bundesrat:
Responda
  • derzeit 61 Mitglieder
  • von den Landtagen entsandt; vertritt Länder auf Bunesebene
  • 183 Abgeordnete
  • vom bundesvolk alle 5 Jahre direkt gewählt
  • zwischen 36 und 100 Abgeordnete
  • vom Landesvolk alle 5 oder 6 Jahre direkt gewählt

Questão 11

Questão
Weg der Bundesgesetzgebung: 1 [blank_start]Initiative:[blank_end] [blank_start]Regierungsvorlage, Initiativantrag[blank_end], [blank_start]Bunderat, Volksbegehren[blank_end] 2 [blank_start]Nationalrat:[blank_end] [blank_start]1. Lesung, 2. Lesung, 3. Lesung[blank_end] 3 [blank_start]Bundesrat:[blank_end] [blank_start]kein Einspruch/ First verstreichen lasse[blank_end]n oder [blank_start]begründeten Einspruch erheben[blank_end] 4 [blank_start]Bundespräsident:[blank_end] [blank_start]Beurkundung[blank_end] 5 [blank_start]Bundeskanzler:[blank_end] [blank_start]Gegenzeichnung[blank_end] und [blank_start]Kundmachung im Bundesgesetzblatt[blank_end]
Responda
  • Initiative:
  • Regierungsvorlage, Initiativantrag
  • Bunderat, Volksbegehren
  • 1. Lesung, 2. Lesung, 3. Lesung
  • Bundesrat:
  • kein Einspruch/ First verstreichen lasse
  • begründeten Einspruch erheben
  • Bundespräsident:
  • Beurkundung
  • Bundeskanzler:
  • Gegenzeichnung
  • Kundmachung im Bundesgesetzblatt
  • Nationalrat:

Questão 12

Questão
Exekutive: Verwaltung
Responda
  • Bundesebene: - Bundespräsident - Bundesregierung (Bundeskanzler, Vizekanzler, Bundesminister)
  • Landesebene: - Landesregierung (Landeshauptmann, Stellvertreter, Landesräte)
  • Bundesebene: - Nationalrat - Bundesrat
  • Landesebene: zwischen 36 und 100 Abgeordnete
  • Bundesministerien
  • Bundesministeriengesetz
  • Ministerrat: - Staatssekretäe ohne Stimmrecht
  • Ministerialentwurf - Begutachtungsverfahren - Regierungsvorlage

Questão 13

Questão
Judikative: Gerichtsbarkeit
Responda
  • Ordentliche Gerichte: - Bezirksgericht (BG) - Landesgericht (LG) - Oberlandesgerichte (OLG) Oberster Gerichtshof (OGH)
  • Gerichte des öffentlichen Rechts: - Verwaltungsgerichte (VwG) - Verwaltungsgerichtshof (VwHG) - Verfassungsgerichtshof (VfGH)
  • Ordentliche Gerichte: - Verwaltungsgerichte (VwG) - Verwaltungsgerichtshof (VwHG) - Verfassungsgerichtshof (VfGH)
  • Gerichte des öffentlichen Rechts: - Bezirksgericht (BG) - Landesgericht (LG) - Oberlandesgerichte (OLG) Oberster Gerichtshof (OGH)
  • Ordentliche Gerichte: 4 Ebenen, 2 oder 3 Instanzen
  • Gerichte des öffentlichen Rechts: ...kontrollieren die Bundung der Verwaltung an das Gesetz
  • Gerichte des öffentlichen Rechts: 4 Ebenen, 2 oder 3 Instanzen
  • Ordentliche Gerichte: ...kontrollieren die Bundung der Verwaltung an das Gesetz

Questão 14

Questão
Judikative: Gerichtsbarkeit Art 87 Abs 1 B-VG: „Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes unabhängig.“ Art 88 Abs 2 B-VG garantiert die Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit der Richter
Responda
  • True
  • False

Questão 15

Questão
Judikative: Gerichtsbarkeit Art 87 Abs 1 B-VG: „Die Richter sind in Ausübung ihres richterlichen Amtes abhängig.“ Art 88 Abs 2 B-VG garantiert die Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit der Richter
Responda
  • True
  • False

Questão 16

Questão
Stufenbau der Rechtsordnung:
Responda
  • Grundprinzipien
  • Sonstiges Verfassungsrecht
  • Einfache Gesetze
  • Verordnungen
  • Bescheide und Urteile

Questão 17

Questão
Bundesverwaltung
Responda
  • Unmittelbare Bundesverwaltung - eigene Bundesbehörden erledigen Verwaltungsaufgaben des Bundes
  • Mittelbare Bundesverwaltungen - Organe der Länder erledigen Verwaltungsaufgaben des Bundes - Zentrales Organ: Landeshauptmann, der an Weisung des zuständigen Bundesminsters gebunden ist - ...ist der Regelfall, Gründe dafür: föderalistische Erägungen, Kosteneinsparungsgründe
  • Mittelbare Bundesverwaltung - eigene Bundesbehörden erledigen Verwaltungsaufgaben des Bundes
  • Unmittelbare Bundesverwaltungen - Organe der Länder erledigen Verwaltungsaufgaben des Bundes - Zentrales Organ: Landeshauptmann, der an Weisung des zuständigen Bundesminsters gebunden ist - ...ist der Regelfall, Gründe dafür: föderalistische Erägungen, Kosteneinsparungsgründe

Questão 18

Questão
Rechtsvorschriften des Unionsrechtes haben auf jeder Stufe Anwendungsvorrang gegenüber dem innerstaatlichen Recht (Primat des Unionsrechtes). Im Kollisionsfall wird das innerstaatliche Recht verdrängt und darf nicht angewandt werden!
Responda
  • True
  • False

Questão 19

Questão
Rechtsvorschriften des Unionsrechtes haben keinen Anwendungsvorrang gegenüber dem innerstaatlichen Recht (Primat der Rechtsordnung). Im Kollisionsfall wird das Unionsrecht verdrängt und darf nicht angewandt werden!
Responda
  • True
  • False

Questão 20

Questão
Bundesverwaltung = Verwaltung, für die der Bund zur Vollziehung zuständig ist.
Responda
  • True
  • False

Questão 21

Questão
Bundesverwaltung = Verwaltung, für die die Länder zur Vollziehung zuständig ist.
Responda
  • True
  • False

Questão 22

Questão
Verfassungsgrundsätze
Responda
  • demokroatisches Prinzip
  • republikanisches Prinzip
  • bundesstaatliches Prinzip
  • rechtsstaatliches Prinzip
  • liberales Prinzip
  • gewaltentrennendes Prinzip
  • gewaltenteilendes Prinzip
  • landessaatliches Prinzip
  • nationalstaatliches Prinzip

Questão 23

Questão
Wahlen:
Responda
  • Allgemeines Wahlrecht: wählen dürfen alle Bürger, die das Wahlalter erreicht haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind
  • Gleiches Wahlrecht: jeder Stimme kommt das gleiche Gewicht zu
  • Unmittelbares Wahlrecht: direkte Wahl, kein Wahlmännersystem
  • Persönliches Wahlrecht: Ausübung des Wahlrechts durch einen Stellvertreter ist unzulässig
  • Geheimes Wahlrecht: Schutz vor unerwünschter Einflussnahme und der Sorge, durch die Stimmabgabe Nachteilen ausgesetzt zu sein
  • Freies Wahlrecht: Freiheit der Abstimmung, Freiheit der Wahlwerbung, freie Bildung der Wahlparteien
  • Freies Wahlrecht: Ausübung des Wahlrechts durch einen Stellvertreter ist unzulässig
  • Persönliches Wahlrecht: jeder Stimme kommt das gleiche Gewicht zu
  • Allgemeines Wahlrecht: jeder Stimme kommt das gleiche Gewicht zu

Questão 24

Questão
Grundrecht:
Responda
  • („verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht“) = subjektiv-öffentliches Recht, das dem Einzelnen durch eine Rechtsvorschrift im Verfassungsrang eingeräumt ist
  • Menschenrechte und Bürgerrechte
  • Abwehrrechte mit Gewährleistungspflichten
  • Bsp.: - Äußerungsfreiheit - Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
  • Kodifikation: - Staatsgrundgesetz (StGG) - Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) samt Zusatzprotokollen - EU Grundrecht Charte (GRC)
  • Rechtsschutz
  • Voraussetzungen für Individualbeschwerde an Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): – Wahrung einer Frist von 6 Monaten – horizontale und vertikale Rechtswegerschöpfung
  • Unmittelbares Grundrecht (Art 102 Abs 2 B-VG): - eigene Bundesbehörden erledigen Verwaltungsaufgaben des Bundes
  • Mittelbares Grundrecht (Art 102 Abs 1 B-VG - Organe der Länder erledigen Verwaltungsaufgaben des Bundes - Zentrales Organ: Landeshauptmann, der an die Weisung des zuständigen Bundesministers gebunden ist - ... ist der Regelfall, Gründe dafür: föderalistische Erwägungen, Kosteneinsparungsgründe
  • Vertragsfreiheit – Abschlussfreiheit – Inhaltsfreiheit – Formfreiheit – Beendigungsfreiheit

Questão 25

Questão
Vertragsrecht:
Responda
  • Rechtsfähigkeit - GESCHÄFTSFÄHIGKEIT - Deliktsfähigkeit
  • natürliche/ physische Person - juristische Person
  • Willenserklärung - Wissenserklärung - ausdrücklich / stillschweigend alias schlüsig alias konkludent - mündlich / schriftlich
  • Vertrag = rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Rechtspersonen
  • Angebot und Annahme - übereinstimmende Willenserklärung
  • Vertragsfreiheit: - Abschlussfreiheit - Inhaltsfreiheit - Formfreiheit - Beeindigungsfreiheit
  • Vertragsasulegung
  • Vertragsbeendigung: einvernehmliche Auflösung, Kündigung
  • ordentliche Kündigung - außerordentlihe Kündigung
  • Rechtsschutz

Questão 26

Questão
Äußerungsfreiheit: Art 10 EMRK – Meinungsäußerungsfreiheit (1) Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein. Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.
Responda
  • True
  • False

Questão 27

Questão
Äußerungsfreiheit: Art 10 EMRK – Meinungsäußerungsfreiheit (2) Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.
Responda
  • True
  • False

Questão 28

Questão
Äüßerungsfreiheit Art 10 EMRK:
Responda
  • Äußerungen (insb Tatsachenbehauptungen und Werturteile), aber auch Meinungsfreiheit und passive Informationsfreiheit
  • kein Schutz für unwahre Tatsachenbehauptungen, exzessive Werturteile, rassistische Äußerungen
  • Prüfung von Eingriffen am Maßstab des Abs 2 leg cit
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung idR Knackpunkt
  • Grenzen zulässiger Kritik (Stichwort Licht der Öffentlichkeit)
  • Spannungsverhältnis zu Art 8 EMRK
  • Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
  • Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
  • Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.
  • geht weit über den höchstpersönlichen Lebensbereich (Leben in der Familie, Gesundheitssphäre und Sexualleben, aber auch Kontakte mit engsten Vertrauten einschließlich Privatöffentlichkeit) hinaus

Questão 29

Questão
Privat- und Familienleben Art 8 EMRK
Responda
  • Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
  • Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
  • Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.
  • geht weit über den höchstpersönlichen Lebensbereich (Leben in der Familie, Gesundheitssphäre und Sexualleben, aber auch Kontakte mit engsten Vertrauten einschließlich Privatöffentlichkeit) hinaus
  • Ehrverletzungen, Bildnisschutzverletzungen uä
  • Prüfung von Eingriffen am Maßstab des Abs 2 leg cit
  • Verhältnismäßigkeitsprüfung idR Knackpunkt
  • Abwägung Art 8 versus Art 10 EMRK: – Beitrag zu Debatte von allgemeinem Interesse – Funktion oder Rolle des Betroffenen – Verhalten des Betroffenen vor der Veröffentlichung
  • Äußerungen (insb Tatsachenbehauptungen und Werturteile), aber auch Meinungsfreiheit und passive Informationsfreiheit
  • kein Schutz für unwahre Tatsachenbehauptungen, exzessive Werturteile, rassistische Äußerungen

Questão 30

Questão
Privat- und Familienleben: Art 8 EMRK: (1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
Responda
  • True
  • False

Questão 31

Questão
Privat- und Familienleben: Art 8 EMRK: (2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.
Responda
  • True
  • False

Questão 32

Questão
Äußerungsfreiheit Art 10 EMRK – Meinungsäußerungsfreiheit: (1) Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs.
Responda
  • True
  • False

Questão 33

Questão
Äußerungsfreiheit Art 10 EMRK – Meinungsäußerungsfreiheit: (2) Der Eingriff einer öffentlichen Behörde in die Ausübung dieses Rechts ist nur statthaft, insoweit dieser Eingriff gesetzlich vorgesehen ist und eine Maßnahme darstellt, die in einer demokratischen Gesellschaft für die nationale Sicherheit, die öffentliche Ruhe und Ordnung, das wirtschaftliche Wohl des Landes, die Verteidigung der Ordnung und zur Verhinderung von strafbaren Handlungen, zum Schutz der Gesundheit und der Moral oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig ist.
Responda
  • True
  • False

Questão 34

Questão
Privat- und Familienleben Art 8 EMRK – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens: (1) Jedermann hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein. Dieser Artikel schließt nicht aus, daß die Staaten Rundfunk-, Lichtspiel- oder Fernsehunternehmen einem Genehmigungsverfahren unterwerfen.
Responda
  • True
  • False

Questão 35

Questão
Privat- und Familienleben Art 8 EMRK – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens: (2) Da die Ausübung dieser Freiheiten Pflichten und Verantwortung mit sich bringt, kann sie bestimmten, vom Gesetz vorgesehenen Formvorschriften, Bedingungen, Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, wie sie in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer unentbehrlich sind, um die Verbreitung von vertraulichen Nachrichten zu verhindern oder das Ansehen und die Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.
Responda
  • True
  • False

Questão 36

Questão
Rundfunkbegriff:
Responda
  • Verteildienst
  • Verbreitungsweg: terrestrisch, Kabel, Satellit – Internet
  • Signaltechnik: analog – digital
  • Organisation: öffentlich-rechtlich
  • Organisation: privatrechtlich
  • Finanzierung: Gebühr, Entgelt, Werbung
  • Wahrnehmbarkeit: Radio – Fernsehen
  • Inhalt: Vollprogramm – Spartenprogramm
  • Abrufdienst
  • Finanzierung: Beitrag, Werbung, Entgelt

Questão 37

Questão
BVG Rundfunk = „Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1974 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks“
Responda
  • True
  • False

Questão 38

Questão
BVG Rundfunk = „Bundesverfassungsgesetz vom 10. Juli 1975 über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks“
Responda
  • True
  • False

Questão 39

Questão
BVG Rundfunk: (1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.
Responda
  • True
  • False

Questão 40

Questão
BVG Rundfunk: (2) Die näheren Bestimmungen für den Rundfunk und seine Organisation sind bundesgesetzlich festzulegen. Ein solches Bundesgesetz hat insbesondere Bestimmungen zu enthalten, die die Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Berücksichtigung der Meinungsvielfalt, die Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit der Personen und Organe, die mit der Besorgung der im Abs. 1 genannten Aufgaben betraut sind, gewährleisten.
Responda
  • True
  • False

Questão 41

Questão
BVG Rundfunk: (3) Rundfunk gemäß Abs. 1 ist eine öffentliche Aufgabe.
Responda
  • True
  • False

Questão 42

Questão
BVG Rundfunk: (1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen mit Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.
Responda
  • True
  • False

Questão 43

Questão
BVG Rundfunk: (3) Rundfunk gemäß Abs. 1 ist eine private Aufgabe.
Responda
  • True
  • False

Questão 44

Questão
Lentia-Urteil:
Responda
  • Ausgangslage: ORF-Monopol
  • EGMR 24. 11. 1993, 13914/88 ua – Informationsverein Lentia ua gegen AT
  • Eingriff bejaht; dreistufige Rechtfertigungsprüfung: - gesetzlich vorgesehen - legitimes Ziel - Verhältnismäßigkeit (!)
  • Verletzung des Art 10 EMRK
  • Verletzung des Art 8 EMRK

Questão 45

Questão
Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G)
Responda
  • True
  • False

Questão 46

Questão
Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (Privatradiogesetz - PrR-G)
Responda
  • True
  • False

Questão 47

Questão
Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Privatradiogesetz - PrR-G)
Responda
  • True
  • False

Questão 48

Questão
Bundesgesetz, mit dem Bestimmungen für privaten Hörfunk erlassen werden (Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz – AMD-G)
Responda
  • True
  • False

Questão 49

Questão
Bundesgesetz über audiovisuelle Mediendienste (Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz – AMD-G)
Responda
  • True
  • False

Questão 50

Questão
Bundesgesetz über audiovisuelle Mediendienste (ORF-Gesetz, ORF-G)
Responda
  • True
  • False

Questão 51

Questão
Handhabe gegen Photographiert-Werden
Responda
  • aufnehmen (photographieren) ≠ veröffentlichen
  • grds Photographieren eher erlaubt als Veröffentlichen
  • ausnahmsweise schon Photographieren verboten: - in Gesetzen (zB § 22 MedienG) - in Verträgen (zB AGB von Museen und Bühnenunternehmen) Hausrecht - geheim, dauerhaft oder verfolgend - Achtung: OGH-E „Zur Belustigung“
  • aufnehmen (photographieren) = veröffentlichen
  • ausnahmsweise schon Photographieren verboten: - in Gesetzen (zB § 23 MedienG) - in Verträgen (zB AGB von Museen und Bühnenunternehmen) Hausrecht - geheim, dauerhaft oder verfolgend - Achtung: OGH-E „Zur Belustigung“

Questão 52

Questão
ORF-G
Responda
  • Stiftung des öffentlichen Rechtes mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • früher: RFG
  • Öffentlicher Auftrag des ORF als Versorgungsauftrag (§ 3) und öffentlich-rechtlichen Kernauftrag (§ 4): - drei österreichweit und neun bundeslandweit empfangbare Hörfunkprogramme (Ö1, Ö3, FM4; Radio Wien, Radio Kärnten, ...) - zwei österreichweit empfangbare Fernsehprogramme (ORF 1, ORF 2)
  • darüber hinaus: - Sport-Spartenprogramm (ORF SPORT +) - Informations- und Kulturspartenprogramm (ORF III) - Fernsehprogramm für das europäische Publikum (ORF 2 Europe)
  • regelt die Veranstaltung von terrestrischem Hörfunk, Kabelhörfunk und Satellitenhörfunk
  • "Kronehit" als derzeitig einziges bundesweit ausgestrahltes Privatradio
  • Voraussetzungen der Zulassung: - Veranstaltung von terrestrischem Hörfunk (analog oder digital) oder Satellitenhörfunk - in Österreich niedergelassen
  • regelt die Veranstaltung von Fernsehen sowie das Anbieten von Abrufdiensten
  • Erteilung der Zulassung, wenn - es sich um österreichische Staatsbürger oder Gesellschaften mit Sitz im Inland handelt - sich bei mehreren Zulassungen nicht mehr als drei Versorgungsgebiete überschneiden - glaubhaft gemacht wird, dass das Rundfunkprogramm regelmäßig veranstaltet werden kann

Questão 53

Questão
ORF-G:
Responda
  • "Werbung" als "kommerzielle Kommunikation"
  • muss als solche erkennbar sein – keine Schleichwerbung
  • inhaltliche Anforderungen und Beschränkungen - Werbeverbot für Nachrichtensprecher und Moderatoren des ORF - keine Spirituosen, Zigaretten und Arzneimittel - besondere Anforderungen zum Schutz Minderjähriger - weitere Beschränkungen durch den Stiftungsrat möglich
  • Dauerwerbesendungen ohne zeitliche Einschränkung möglich
  • regelt die Veranstaltung von terrestrischem Hörfunk, Kabelhörfunk und Satellitenhörfunk

Questão 54

Questão
ORF-G: qualitative und quantitative Werbebeschränkungen – keine Werbung an Karfreitag, 1. November und 12. Dezember – genaue Fixierung der Dauer von Hörfunk- und Fernsehwerbung – ein österreichweites Hörfunkprogramm werbefrei – Unterbrecherwerbung als Ausnahme – Produktplatzierung unzulässig (einige wenige Ausnahmen)
Responda
  • True
  • False

Questão 55

Questão
ORF-G: qualitative und quantitative Werbebeschränkungen – keine Werbung an Karfreitag, 2. November und 13. Dezember – genaue Fixierung der Dauer von Hörfunk- und Fernsehwerbung – zwei österreichweite Hörfunkprogramm werbefrei – Unterbrecherwerbung als Ausnahme – Produktplatzierung unzulässig (einige wenige Ausnahmen)
Responda
  • True
  • False

Questão 56

Questão
PrR-G:
Responda
  • regelt die Veranstaltung von terrestrischem Hörfunk, Kabelhörfunk und Satellitenhörfunk
  • "Kronehit" als derzeitig einziges bundesweit ausgestrahltes Privatradio
  • Voraussetzungen der Zulassung: – Veranstaltung von terrestrischem Hörfunk (analog oder digital) oder Satellitenhörfunk – in Österreich niedergelassen
  • qualitative und quantitative Werbebeschränkungen – keine Werbung an Karfreitag, 1. November und 12. Dezember – genaue Fixierung der Dauer von Hörfunk- und Fernsehwerbung – ein österreichweites Hörfunkprogramm werbefrei – Unterbrecherwerbung als Ausnahme – Produktplatzierung unzulässig (einige wenige Ausnahmen)
  • regelt die Veranstaltung von Fernsehen sowie das Anbieten von Abrufdiensten

Questão 57

Questão
PrR-G
Responda
  • Ausschlussgründe – jur. Personen des öffentlichen Rechts (wenige Ausnahmen) – Parteien – ORF – ausländische Rechtspersonen
  • Objektivität und Meinungsvielfalt als Programmgrundsätze
  • ähnliche Werbebeschränkungen wie im ORF-G – aber liberaler gestaltet

Questão 58

Questão
AMD-G
Responda
  • regelt die Veranstaltung von Fernsehen sowie das Anbieten von Abrufdiensten
  • Fernsehprogramm – Abrufdienst
  • Erteilung der Zulassung, wenn – es sich um österreichische Staatsbürger oder Gesellschaften mit Sitz im Inland handelt – sich bei mehreren Zulassungen nicht mehr als drei Versorgungsgebiete überschneiden – glaubhaft gemacht wird, dass das Rundfunkprogramm regelmäßig veranstaltet werden kann
  • ähnliche Werbebeschränkungen wie im ORF-G – aber liberaler gestaltet
  • Teleshopping grds zulässig – muss eindeutig erkennbar sein
  • Dauerwerbesendungen ohne zeitliche Einschränkung möglich
  • Unterbrecherwerbung grds zulässig
  • Stiftung des öffentlichen Rechtes mit eigener Rechtspersönlichkeit
  • früher: RFG

Questão 59

Questão
Kennzeichnung entgeltlicher Veröffentlichungen § 26 MedienG: Ankündigungen, Empfehlungen sowie sonstige Beiträge und Berichte, für deren Veröffentlichung ein Entgelt geleistet wird, müssen in periodischen Medien als „Anzeige“, „entgeltliche Einschaltung“ oder „Werbung“ gekennzeichnet sein, es sei denn, daß Zweifel über die Entgeltlichkeit durch Gestaltung oder Anordnung ausgeschlossen werden können.
Responda
  • True
  • False

Questão 60

Questão
Organisatin des ORF: Organe:
Responda
  • Stiftungsrat
  • Generaldirektor
  • Publikumsrat
  • Konsumentenrat
  • Vorstandsrat
  • Hauptdirektor

Questão 61

Questão
Organisation des ORF: Mitglieder der Kollegialorgane:
Responda
  • weisungsfrei
  • Ehrenamt, aber Kostenersatz
  • Verschweigungspflicht
  • weisungsgebunden
  • Offenlegungspflicht

Questão 62

Questão
ORF: Stiftungsrat:
Responda
  • 35 Mitglieder (bestellt von Bundesregierung, Ländern, Publikumsrat, ZBR)
  • Unvereinbarkeiten
  • Funktionsperiode von 4 Jahren
  • Mitglieder haften wie die Mitglieder des Aufsichtsrats einer AG – besondere Sorgfaltspflicht!
  • Bestellung und Abberufung des Generaldirektors
  • beschließt das Programmentgelt und genehmigt die Werbetarife
  • derzeit 30 Mitglieder
  • vom Publikumssrat für 5 Jahre zu bestellen (Abberufung nur mit Zweidrittelmehrheit)
  • Genehmigung von Stiftungsrats-Beschlüssen übers Programmentgelt
  • Anrufung der Regulierungsbehörde

Questão 63

Questão
Organe des ORF: Generaldirektor:
Responda
  • Geschäftsführung und Vertretung
  • vom Stiftungsrat für 5 Jahre zu bestellen (Abberufung nur mit Zweidrittelmehrheit)
  • daneben höchstens 4 Direktoren, dzt: • Kaufmännischer Direktor • Programmdirektor • Radiodirektor • Technischer Direktor
  • für jedes Landesstudio ein Landesdirektor
  • Weisungsbefugnis des GD
  • Funktionsperiode von vier Jahren
  • beschließt das Programmentgelt und genehmigt die Werbetarife
  • Interessenvertretung der Hörer und Seher des ORF
  • Bestellung von 6 Mitgliedern des Stiftungsrates
  • daneben höchstens 4 Direktoren, dzt: • Kaufmännischer Direktor • Programmdirektor • Radiodirektor • TV Direktor

Questão 64

Questão
Organe des ORF: Publikumsrat:
Responda
  • Interessensvertretung der Hörer und Seher des ORF
  • derzeit 30 Mitglieder
  • Erstattung von Empfehlungen
  • Anrufung der Regulierungsbehörde
  • Bestellung von 6 Mitgliedern des Stiftungsrates
  • Genehmigung von Stiftungsrats-Beschlüssen übers Programmentgelt
  • 35 Mitglieder (bestellt von BReg, Ländern, Publikumsrat, ZBR)
  • Funktionsperiode von vier Jahren
  • Bestellung und Abberufung des Generaldirektors
  • beschließt das Programmentgelt und genehmigt die Werbetarife

Questão 65

Questão
Finanzierung des ORF:
Responda
  • Programmentgelt (>60%), Werbeerlöse (>20%), Lizenzerlöse (<20%)
  • Programmentgelt (<60%), Werbeerlöse (<20%), Lizenzerlöse (>20%)
  • die Höhe des Programmentgeltes (Radioentgeltes, Fernsehentgeltes) wird vom Stiftungsrat auf Antrag des Generaldirektors festgelegt
  • Nettokostenprinzip
  • die Höhe des Programmentgeltes (Radioentgeltes, Fernsehentgeltes) wird vom Generaldirektor auf Antrag des Stiftungsrates festgelegt
  • Bruttokostenprinzip
  • „Das Programmentgelt ist gleichzeitig mit den Rundfunkgebühren und in gleicher Weise wie diese einzuheben; eine andere Art der Zahlung tilgt die Schuld nicht.“ (§ 31 Abs 17 ORF-G)
  • -> Einhebung des Programmentgeltes durch "GIS Gebühren Info Service GmbH" (100%ige ORF-Tochter)
  • wegen landesgesetzlicher Abgaben differiertder GIS Gesamtbetrag je nach Bundesland
  • der GIS Gesamtbetrag ist Österreichweit gleich

Questão 66

Questão
Finanzierung des ORF:
Responda
  • „Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten. Dem Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung ist deren Betriebsbereitschaft gleichzuhalten.“ (§ 2 Abs 1 RGG)
  • Rundfunkteilnehmer hat gegenüber GIS strafbewehrte Meldepflicht (§ 2 Abs 3 iVm § 7 Abs 1 RGG)
  • Meldebehörden müssen auf Verlangen der GIS Meldedaten übermitteln (§ 4 Abs 3 RGG)
  • Computer mit Internet-Anschluss ist keine Rundfunkempfangseinrichtung (VwGH 30. 6. 2015, Ro 2015/15/0015)
  • Computer mit Internet-Anschluss ist Rundfunkempfangseinrichtung (VwGH 30. 6. 2015, Ro 2015/15/0015)
  • Meldebehörden dürfen nicht auf Verlangen der GIS Meldedaten übermitteln (§ 4 Abs 3 RGG)
  • Rundfunkteilnehmer hat gegenüber GIS keine strafbewehrte Meldepflicht (§ 2 Abs 3 iVm § 7 Abs 1 RGG)

Questão 67

Questão
Welche Äußerungen sind problematisch?
Responda
  • unwahre Tatsachenbehauptungen – unwahr = falsch (unrichtig) oder irreführend unvollständig
  • exzessive Werturteile
  • suksessive Werturteile
  • Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung
  • Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches
  • Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen
  • Schutz der Unschuldsvermutung

Questão 68

Questão
Ehrenschutz:
Responda
  • Ehre = Anspruch auf achtungsvolle Behandlung durch andere (≠ wirtschaftlicher Ruf)
  • objektiver Ehrbegriff
  • auch juristische Personen
  • zivilrechtlicher und strafrechtlicher Schutz – § 1330 Abs 1 ABGB: Ehrenbeleidigung – § 111 StGB: Üble Nachrede – § 115 StGB: Beleidigung
  • subjektiver Ehbegriff
  • nur natrürliche Personen

Questão 69

Questão
Zivilrechtliche Ehrenbeleidigung: „Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er berechtigt, den Ersatz zu fordern.“ (§ 1330 Abs 1 ABGB)
Responda
  • True
  • False

Questão 70

Questão
Zivilrechtliche Beleidigung
Responda
  • Ansprüche innerhalb von 14 Tagen.
  • Ansprüche innerhalb von 4 Monaten
  • Tatfrage kann man beweisen, nicht Rechtsfrage
  • Rechtsfrage kann man beweisen, nicht Tatfrage

Questão 71

Questão
Zivilrechtliche Ehrenbeleidigung: Bsp.: klagt 50.000 Euro ein -> Richter stellt 10.000 Euro aus (nur zu 20% gewonnen und zu 80% verloren —> „ÜBERKLAGEN“)
Responda
  • True
  • False

Questão 72

Questão
Zivilrechtliche Ehrenbeleidigung: Bsp.: klagt 50.000 Euro ein -> Richter stellt 10.000 Euro aus, gewonnen.
Responda
  • True
  • False

Questão 73

Questão
Zivilrechtliche Ehrenbeleidigung: „XY beim Schwarzfahren erwischt“ —> Tatsachenbehauptung, aber UNWAHR, weil nur Jahreskarte nicht dabei gehabt; Bildnis war auch vorhanden im Artikel; 6.000 Euro Entschädigung
Responda
  • True
  • False

Questão 74

Questão
Zivilrechtlicher Ehrenschutz: bei medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen: man muss keinen Betrag nennen (wird vom Richter bemessen); bei ähnlichen Fällen
Responda
  • True
  • False

Questão 75

Questão
Zivilrechtlicher Ehrenschutz: bei medienrechtlichen Entschädigungsansprüchen: man muss Betrag nennen
Responda
  • True
  • False

Questão 76

Questão
Bildnisschutz: „(1) Bildnisse von Personen dürfen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten oder, falls er gestorben ist, ohne die Veröffentlichung gestattet oder angeordnet zu haben, eines nahen Angehörigen verletzt würden.
Responda
  • True
  • False

Questão 77

Questão
Bildnisschutz:
Responda
  • = Recht am eigenen Bild
  • ≠ Urheberrecht oder Lichtbildherstellerrecht
  • schützt natürliche Personen gegen missbräuchliche Veröffentlichung ihrer Abbildung (§ 78 UrhG)
  • grds nicht gegen bloßes Photographiert-Werden (s aber § 16 ABGB und die umstrittene E OGH 27. 2. 2013, 6 Ob 256/12h – Zur Belustigung)
  • Legaldefinition: „eigentümliche geistige Schöpfungen“ auf bestimmten Gebieten
  • Schutz von Werkteilen
  • Schöpfung = von (einem Menschen) geschaffen

Questão 78

Questão
Bildnisschutz:
Responda
  • auch Veröffentlichung von Bildern verstorbener personen problematisch.
  • denn Bildnisschutz wirkt postmortal weiter. (OGH 17. 2. 2014, 4 Ob 203/13a – Dubiose Geschäfte = Postmortaler Bildnisschutz = Rotlichtmilieu = Russen- Anwalt)
  • denn Bildnisschutz wirkt nicht postmortal weiter. (OGH 17. 2. 2014, 4 Ob 203/13a – Dubiose Geschäfte = mortaler Bildnisschutz = Rotlichtmilieu = Russen- Anwalt)
  • Veröffentlichung von Bildern verstorbener personen ist erlaubt.

Questão 79

Questão
Bildnisschutz:
Responda
  • nicht nur Phots sondern alle Arten von zwei- oder dreidimensionalen Abbildungen
  • nur Photos
  • Beispiele: Zeichnungen, Gemälde, Masken, Reliefs, Büsten; auch Karikaturen
  • Abgebildeter muss erkennbar sein: – Bildlegende, Begleittext und Gesamtzusammenhang zu berücksichtigen – Problem des zwischenzeitlich geänderten Aussehens
  • Abgebildeter muss nicht erkennbar sein: – nicht erkennbare Karikatur reicht – Problem des zwischenzeitlich geänderten Aussehens

Questão 80

Questão
Bildnisschutz:
Responda
  • entspricht nicht dem urheberrechtlichen Verbreitungsbegriff (§ 16 UrhG)
  • geht immer um ein Veröffentlichen
  • zum Beispiel: Tageszeitung, Buch, Aushang, Website
  • Veröffentlichungen im Internet, auf Websites zählen nicht dazu
  • fotografieren ohne zu veröffentlichen reicht
  • gleichzusetzen mit dem urheberrechtlichen Verbreitungsbegriff (§ 16 UrhG)

Questão 81

Questão
Bildnisschutz Fallprüfschema:
Responda
  • 1. Abgebildeter behauptet (objektives!) schutzwürdiges Interesse 2. Beklagter wendet zB ein:...? 3. Interessenabwägung
  • 1. Abgebildeter behauptet (subjektives!) schutzwürdiges Interesse 2. Beklagter wendet zB ein:...? 3. Interessenabwägung

Questão 82

Questão
Bildnisschutz:
Responda
  • Bloßstellung
  • Preisgabe des Privatlebens
  • Anlass zu Missdeutung
  • Entwürdigende oder herabsetzende Abbildung

Questão 83

Questão
Bildnisschutz: Mögliche Einwendungen des Veröffentlichers (Beklagten)
Responda
  • Einwilligung des Abgebildeten – Reichweite der Zustimmung – Widerruflichkeit – Problemfall Minderjährige
  • Mangel der Erkennbarkeit
  • Überwiegendes Veröffentlichungsinteresse
  • Urheberrecht
  • Meinungsäußerung

Questão 84

Questão
Bildnisschutz: Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 78 UrhG
Responda
  • Unterlassung
  • Beseitigung
  • Urteilsveröffentlichung
  • Schadenersatz (auch immaterielle Schäden)
  • einstweilige Verfügung

Questão 85

Questão
Namensrecht: „Wird jemandem das Recht zur Führung seines Namens bestritten oder wird er durch unbefugten Gebrauch seines Namens (Decknamens) beeinträchtigt, so kann er auf Unterlassung und bei Verschulden auf Schadenersatz klagen“ (§ 43 ABGB)
Responda
  • True
  • False

Questão 86

Questão
Namensrecht: „Wird jemandem das Recht zur Führung seines Namens bestritten oder wird er durch unbefugten Gebrauch seines Namens (Decknamens) beeinträchtigt, so kann er auf Unterlassung und bei Verschulden auf Haftstrafe klagen“ (§ 43 ABGB)
Responda
  • True
  • False

Questão 87

Questão
Medienrechtliche Entschädigungsansprüche:
Responda
  • = zivilrechtliche Ansprüche, die aber vor dem Strafgericht und im Strafverfahren durchgesetzt werden
  • anspruchsberechtigt sind nur natürliche Personen
  • im Einzelnen geht es um: – Schutz der Ehre (§ 6) – Schutz vor Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches (§ 7) – Identitätsschutz(§7a) – Schutz der Unschuldsvermutung (§ 7b) – Schutz vor verbotener Veröffentlichung (§ 7c)
  • anspruchsberechtigt sind natürliche und juristische Personen
  • = verfassungsgsrechtliche Ansprüche, die aber vor dem Strafgericht und im Strafverfahren durchgesetzt werden

Questão 88

Questão
Medienrechtliche Entschädigungsansprüche:
Responda
  • Ersatz nur des immateriellen Schadens („Entschädigung für die erlittene Kränkung“)
  • Entschädigungsbetrag richtet sich nach Umfang und Auswirkungen der Veröffentlichung, insb Art und Ausmaß der Verbreitung des Mediums (Bedeutung für parallele Veröffentlichung in Druckausgabe und Online-Ausgabe von Tageszeitungen!)
  • Kumulation möglich (zugesprochen wird aber immer nur ein Betrag)
  • Anrechnung bei Parallelität mit Bildnisschutz
  • Ersatz nur des materiellen Schadens („Entschädigung für die erlittene Kränkung“)
  • Entschädigungsbetrag ist eine immer gleichgesetzte Summe

Questão 89

Questão
Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung: "Wird in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung hergestellt, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Die Höhe des Entschädigungsbetrages ist nach Maßgabe des Umfangs und der Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auch der Art und des Ausmaßes der Verbreitung des Mediums, zu bestimmen; auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des Medieninhabers ist Bedacht zu nehmen. Der Entschädigungsbetrag darf 20 000 Euro, bei einer Verleumdung oder bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede 50 000 Euro nicht übersteigen." (§ 6 Abs 1 MedienG)
Responda
  • True
  • False

Questão 90

Questão
Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung: "Wird in einem Medium der subjektive Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung hergestellt, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Die Höhe des Entschädigungsbetrages ist nach Maßgabe des Umfangs und der Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auch der Art und des Ausmaßes der Verbreitung des Mediums, zu bestimmen; auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des Medieninhabers ist Bedacht zu nehmen. Der Entschädigungsbetrag darf 20 000 Euro, bei einer Verleumdung oder bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede 50 000 Euro nicht übersteigen." (§ 6 Abs 1 MedienG)
Responda
  • True
  • False

Questão 91

Questão
Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung: "Wird in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung hergestellt, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Die Höhe des Entschädigungsbetrages ist nach Maßgabe des Umfangs und der Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auch der Art und des Ausmaßes der Verbreitung des Mediums, zu bestimmen; auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des Medieninhabers ist Bedacht zu nehmen. Der Entschädigungsbetrag darf 10 000 Euro, bei einer Verleumdung oder bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede 20 000 Euro nicht übersteigen." (§ 6 Abs 1 MedienG)
Responda
  • True
  • False

Questão 92

Questão
Üble Nachrede, Beschimpfung, verspottung und Verleumdung (§6 Abs 1 MedienG):
Responda
  • zivilrechtlicher Anspruch, wenn in einem Medium der objektive Tatbestand der – üblen Nachrede iSd § 111 StGB – Beschimpfung oder Verspottung iSd § 115 StGB – Verleumdung iSd § 297 StGB verwirklicht wurde.
  • verwaltungsrechtlicher Anspruch, wenn in einem Medium der objektive Tatbestand der – üblen Nachrede iSd § 111 StGB – Beschimpfung oder Verspottung iSd § 115 StGB – Verleumdung iSd § 297 StGB verwirklicht wurde.
  • zivilrechtlicher Anspruch, wenn in einem Medium der subjektive Tatbestand der – üblen Nachrede iSd § 111 StGB – Beschimpfung oder Verspottung iSd § 115 StGB – Verleumdung iSd § 297 StGB verwirklicht wurde.
  • verwaltungsrechtlicher Anspruch, wenn in einem Medium der subjektive Tatbestand der – üblen Nachrede iSd § 111 StGB – Beschimpfung oder Verspottung iSd § 115 StGB – Verleumdung iSd § 297 StGB verwirklicht wurde.

Questão 93

Questão
Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung: "Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht, wenn 1. es sich um einen wahrheitsgetreuen Bericht über eine Verhandlung in einer öffentlichen Sitzung des Nationalrates, des Bundesrates, der Bundesversammlung, eines Landtages oder eines Ausschusses eines dieser allgemeinen Vertretungskörper handelt,
Responda
  • True
  • False

Questão 94

Questão
Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung: "Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht, wenn 2. im Falle einer üblen Nachrede a) die Veröffentlichung wahr ist oder b) ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung bestanden hat und auch bei Aufwendung der gebotenen journalistischen Sorgfalt hinreichende Gründe vorgelegen sind, die Behauptung für wahr zu halten,
Responda
  • True
  • False

Questão 95

Questão
Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung: "Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht, wenn 3. es sich um eine unmittelbare Ausstrahlung im Rundfunk (Live-Sendung) handelt, ohne daß ein Mitarbeiter oder Beauftragter des Rundfunks die gebotene journalistische Sorgfalt außer acht gelassen hat, 3a. es sich um die Abrufbarkeit auf einer Website handelt, ohne dass der Medieninhaber oder einer seiner Mitarbeiter oder Beauftragten die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat, oder
Responda
  • True
  • False

Questão 96

Questão
Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung: "Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht, wenn 4. es sich um eine wahrheitsgetreue Wiedergabe der Äußerung eines Dritten handelt und ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Kenntnis der zitierten Äußerung bestanden hat." (§ 6 Abs 2 MedienG)
Responda
  • True
  • False

Questão 97

Questão
Ausnahmen von Entschädigungspflicht: für die üble Nachrede:
Responda
  • Veröffentlichung wahr
  • überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit, trotz journalistischer Sorgfalt für wahr gehalten
  • Live-Sendung im Rundfunk, journalistische Sorgfalt
  • wahrheitsgetreue Wiedergabe einer Äußerung eines Dritten, überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit

Questão 98

Questão
Ausnahme von Entschädigungspflicht: für Beschimpfung, verspottung und Verleumdung:
Responda
  • Live-Sendung im Rundfunk, journalistische Sorgfalt
  • Website, gebotene Sorgfalt
  • wahrheitsgetreue Wiedergabe einer Äußerung eines Dritten, überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit
  • wahrheitsgetruer Bericht über Verhandlung eines allgemeinen Vertretungskörpers
  • überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit, trotz journalistischer Sorgfalt für wahr gehalten

Questão 99

Questão
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches: "(1) Wird in einem Medium der höchstpersönliche Lebensbereich eines Menschen in einer Weise erörtert oder dargestellt, die geeignet ist, ihn in der Öffentlichkeit bloßzustellen, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Der Entschädigungsbetrag darf 20 000 Euro nicht übersteigen; im übrigen ist § 6 Abs. 1 zweiter Satz anzuwenden.
Responda
  • True
  • False

Questão 100

Questão
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches: (2) Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht, wenn 1. es sich um einen wahrheitsgetreuen Bericht über eine Verhandlung in einer öffentlichen Sitzung des Nationalrates, des Bundesrates, der Bundesversammlung, eines Landtages oder eines Ausschusses eines dieser allgemeinen Vertretungskörper handelt, 2. die Veröffentlichung wahr ist und in unmittelbarem Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben steht, 3. nach den Umständen angenommen werden konnte, daß der Betroffene mit der Veröffentlichung einverstanden war, 4. es sich um eine unmittelbare Ausstrahlung im Rundfunk (Live-Sendung) handelt, ohne daß ein Mitarbeiter oder Beauftragter des Rundfunks die gebotene journalistische Sorgfalt außer acht gelassen hat, oder 5. es sich um die Abrufbarkeit auf einer Website handelt, ohne dass der Medieninhaber oder einer seiner Mitarbeiter oder Beauftragten die gebotene Sorgfalt außer Acht gelassen hat." (§ 7 MedienG)
Responda
  • True
  • False

Questão 101

Questão
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensberich (§7 Abs 2 MedienG): Ausnahme von Entschädigungspflicht:
Responda
  • wahrheitsgeteuer Bericht über Verhandlung eines allgemeinen Vertretungskörpers
  • wahre Veröffentlichung, unmittelbarer Zusammenhang mit öffentlichem Leben
  • angenommen werden konnte, dass Betroffener einverstanden
  • Live-Sendung im Rundfunk, journalistische Sorgfalt
  • Website, gebotene Sorgfalt

Semelhante

KORRE VO - Fragenkatalog
Anja Freiler
KORRE VO - Fragenkatalog überarbeitet
Jennifer Riegler
KORRE VO - Fragenkatalog
Umair Altaf
PuKW STEP 6 (mögliche Prüfungsfragen/Prüfungsvorbereitung)
frau planlos
PuKW STEP 2 (mögliche Prüfungsfragen/Prüfungsvorbereitung)
frau planlos
PuKW STEP6 - Hummel (Sofort überprüfbar)
Tim Schröder
PuKW - STEP 1 (mögliche Prüfungsfragen/Prüfungsvorbereitung)
frau planlos
PuKW STEP 4 (mögliche Prüfungsfragen/Prüfungsvorbereitung)
frau planlos
WERB Univie (mögliche Fragen)
frau planlos
Wirk Uni Wien Teil 2
Sabrina Lösch
PR / WS17 18
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