Was passiert mit der Hypothek, wenn der dingliche Schuldner, ohne Verpflichtung gegenüber dem persönlichen Schilder auf die Forderung zahlt, um die Zwangsvollstreckung in sein Grundbuch abzuwenden?
Responda
Die Hypothek fällt ihm gem. §§ 1163 I 2, 1177 I 1 BGB als Eigentümergrundschuld zu.
Die gesicherte Forderung geht auf den dinglichen Schuldner gem. § 1143 BGB über.
Die persönliche Schuld erlischt nach § 362 I BGB.
Es findet ein Gläubigerwechsel statt, die Hypothek folgt gem. § 1153 I 1 BGB und wird zur Eigentümerhypothek gem. § 1177 II BGB.
Die Hypothek geht gem. § 1164 I 1 BGB auf den persönlichen Schuldner über und sichert nun seine Forderung gegen den Eigentümer.
Questão 2
Questão
Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Ist eine Bürgschaft vereinbart worden, kann der Gläubiger....
Responda
den Bürgen nur in Anspruch nehmen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine letzte Zahlungsfrist gesetzt hat.
den Bürgen vorrangig vor allen anderen Gläubigern, denen der Bürge etwas schuldet, in Anspruch nehmen.
den Bürgen erst in Anspruch nehmen, wenn er gegen den Hauptschuldner erfolglos die Zwangsvollstreckung betrieben hat.
den Bürgen subsidiär in Anspruch nehmen.
den Bürgen direkt in Anspruch nehmen.
Questão 3
Questão
U GmbH möchte einen neuen Gabelstapler erwerben der zum täglichen Betrieb benötigt wird. Die Bank B verlangt zur Gewährung des Darlehens Sicherheiten. Wie kann der Inhaber des Unternehmens unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten dies tun?
Responda
I bürgt ggü. B für die Darlehensrückzahlung.
Das Unternehmen bürgt für die Darlehensrückzahlung ggü. B.
Die B lässt sich den Gabelstapler zur Sicherheit übereignen.
U erwirbt den Gabelstapler lediglich unter EBV.
U verpfändet den Gabelstapler an die B.
Questão 4
Questão
Welches der folgenden Sicherungsmittel hängt nicht vom Bestand einer Forderung ab?
Responda
Pfandrecht
Vorbehaltseigentum
Sicherungseigentum
Bürgschaft
Sicherungsabtretung eines Werklohnanspruchs
Questão 5
Questão
Was gehört zu den Voraussetzungen des gutgläubigen Ersterwerbs einer Vormerkung?
Responda
Durchsetzbarer Anspruch auf dingliche Rechtsänderung, §§ 883 I 1, 886 BGB
Bewilligung und Eintragung gem. § 885 I 1 BGB.
Berechtigung des Bewilligenden.
Voreintragung des Bewilligenden im Grundbuch als Eigentümer
Guter Glaube an das Eigentum des Bewilligenden.
Questão 6
Questão
Fällt eine Sicherungsgrundschuld nach Tilgung der Forderung automatisch an den Eigentümer zurück?
Responda
Ja, weil Forderung und Grundschuld akzessorisch sind.
Nein, der Eigentümer kann aber einen Anspruch auf Rückabtretung der Grundschuld geltend machen.
Der Eigentümer kann in diesem Fall die Einrede der Nichtvalutierung geltend machen.
Nein, aus der Sicherungsabrede hat der Eigentümer einen Anspruch auf Löschung der Grundschuld.
Nein, der Grundschuldinhaber muss wegen der Sicherungsabrede auf die Grundschuld verzichten.
Questão 7
Questão
eine Schuldmitübernahme....
Responda
kann auch formfrei erklärt werden.
ist das Gegenteil von einem Schuldbeitritt.
ist dasselbe wie eine kumulative Schuldübernahme.
ist akzessorisch.
geht bei Abtretung der Hauptforderung nicht mit über.
Questão 8
Questão
Welche der folgenden Genannten kann man als "Personalsicherheiten" bezeichnen?
Responda
Hypothek
Schuldanerkenntnis
Bürgschaft auf erstes Anfordern.
Nießbrauch
Vermächtnis
Questão 9
Questão
Welche Aussage trifft beim EBV für die Rechtsstellung des Erwerbers zu?
Responda
Wenn er Verbraucher ist, darf der EBV nicht durch AGB vereinbart werden.
Der Erwerber kann nicht die Übereignung der Kaufsache nach § 433 I BGB verlangen.
Der Erwerber erlangt ein Anwartschaftsrecht an der Kaufsache.
er kann nach h.M. wie ein Eigentümer gegen Störungen aus § 1004 BGB vorgehen.
Er kann nach h.M. aus § 862 BGB gegen Störungen vorgehen.
Questão 10
Questão
K erwirbt bei Eigentümer V unter EBV ein Pferd. Ehe K zahlt, bietet V dem ahnungslosen D das Pferd an. V und D einigen sich über den EBV. V tritt an D alle Rechte, die ihm gegen K zustehen ab, ohne das K etwas davon erfährt.
Responda
K wird Eigentümer wenn er an D zahlt.
K wird Eigentümer, wenn er an V zahlt.
D ist Eigentümer des Pferdes geworden.
K ist Eigentümer geblieben.
D ist Inhaber der Kaufpreisforderung geworden.
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