1. Das [blank_start]Steuerparadoxon[blank_end] (W) besagt, dass der Kapitalwert eines Investitionsprojekts nach Steuern unter bestimmten Umständen größer als der Kapitalwert vor Steuern ist.
2. Die Investitionsertragsfunktion nach Steuern sei FS(I) = 1,4*I^0,5 +0,3*I mit s = 30 %. Die zugehörige Investitionsertragsfunktion vor Steuern lautet [blank_start]F(I) = 2*I^0,5[blank_end] (G).
3. Die Investitionsertragsfunktion vor Steuern lautet F(I)=4*I^0,8. Die zugehörige Investitionsertragsfunktion nach Steuern ist [blank_start]FS(I) = 3,2*I^0,8 +0,2*I[blank_end] (G) für s = 20 %.
4. Ein Steuerparadoxon ist beobachtbar, wenn der [blank_start]Zinseffekt[blank_end] (W) den [blank_start]Volumeneffekt[blank_end] (W) überkompensiert.
5. Im Rahmen einer Zwei-Zeitpunkte-Betrachtung mit Steuern auf einem im Übrigen vollkommenen Kapitalmarkt herrscht [blank_start]Investitionsneutralität[blank_end] (W), wenn in t = 0 die Bedingung [blank_start]D0 = −A0[blank_end] (G) und in t = 1 die Bedingung [blank_start]D1 = A0[blank_end] (G) erfüllt ist.
Responda
Steuerparadoxon
F(I) = 2*I^0,5
FS(I) = 3,2*I^0,8 +0,2*I
Zinseffekt
Volumeneffekt
Investitionsneutralität
D0 = −A0
D1 = A0
Questão 2
Questão
6. Im Rahmen eines bis auf die Existenz von Steuern vollkommenen Kapitalmarkts im Gleichgewicht bestimmt sich der Nach-Steuer-Zinssatz bei flacher Zinsstruktur gemäß [blank_start]is = i*(1−s)[blank_end] (G).
7. Ein Steuersystem ist [blank_start]entscheidungsneutral[blank_end] (W), wenn die Rangfolge von Handlungsalternativen vor Steuern mit der Rangfolge nach Steuern übereinstimmt.
8. Je größer der [blank_start]Steuersatz[blank_end] (W) ist, desto niedriger ist der Betrag der [blank_start]Steigung[blank_end] (W) der Kapitalmarktgeraden nach Steuern.
9. Je größer der Steuersatz ist, desto [blank_start]niedriger[blank_end] (W) ist die Grenzrate der Substitution im Optimum.
10. Die Einführung einer Gewinnsteuer ist in der Regel nachteilig für die Entscheidungsträger, die am Kapitalmarkt Mittel [blank_start]anlegen[blank_end] (W).
Responda
is = i*(1−s)
entscheidungsneutral
Steuersatz
Steigung
niedriger
anlegen
Questão 3
Questão
11. Die Einführung einer Gewinnsteuer ist in der Regel vorteilhaft für die Entscheidungsträger, die über eine geringe [blank_start]Anfangsausstattung[blank_end] (W) und/oder eine hohe [blank_start]Gegenwartspräferenz[blank_end] (W) verfügen.
12. Im Fall einer Sofortabschreibung der investierten Mittel I besteht im Rahmen einer Zwei-Zeitpunkte-Betrachtung zwischen FS(I) und F(I) folgender Zusammenhang: [blank_start]FS(I) = (1-s)*F(I)[blank_end] (G).
13. Ein Vergleich der Ein-Perioden-Realinvestitionsentscheidungen mit und ohne Steuern auf einem im Übrigen vollkommenen Kapitalmarkt im Gleichgewicht ergibt, dass für D0 = −D1 = −A0 kein [blank_start]Steuerparadoxon[blank_end] (W) auftreten kann.
14. Eine allgemeingültige Beurteilung der Wohlfahrtskonsequenzen aus der Einführung einer Gewinnsteuer ist nur im Fall [blank_start]ohne Steuerparadoxon[blank_end] (W) möglich.
15. Die für s = 0 % und s > 0 % jeweils resultierenden [blank_start]Kapitalmarktgeraden[blank_end] (W) können sich nur dann schneiden, falls der Kapitalwert des betrachteten (gegebenen) Investitionsprogramms nach Steuern größer als vor Steuern ist.
Responda
Anfangsausstattung
Gegenwartspräferenz
FS(I) = (1-s)*F(I)
Steuerparadoxon
ohne Steuerparadoxon
Kapitalmarktgeraden
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