Wenn sich Arbeitgeber und Betriebsrat in den Fällen der sozialen Mitbestimmung nach § 87 BetrVG nicht einigen können, was kann dann veranlasst werden?
Answer
man kann ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht einleiten
man kann die Einigungsstelle anrufen
man kann ein Zustimmungsersetzungsverfahren beim Arbeitsgericht einleiten
da kann man nichts machen
Question 2
Question
Der Arbeitgeber möchte für den Samstag Überstunden in der Versandabteilung anordnen. Die Mitarbeiter sind auch alle einverstanden. Was ist zutreffend?
Answer
wenn die Mitarbeiter einverstanden sind, muss der Betriebsrat nicht eingebunden werden
Überstunden sind mitbestimmungspflichtig – ohne den Betriebsrat läuft gar nichts
der Betriebsrat kann sogar im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren seinen Anspruch auf Unterlassung durchsetzen - auch im Wege der einstweiligen Verfügung
Question 3
Question
Der Arbeitgeber möchte Kameras zur Überwachung des Personaleingangs installieren. Der Betriebsrat meint, darüber müsse eine Betriebsvereinbarung geschlossen werden. Wie ist die Rechtslage?
Answer
nein, da besteht kein Mitbestimmungsrecht
ja, es besteht ein Mitbestimmungsrecht, aber nur im Hinblick auf die Anzahl der Kameras
ja, es besteht ein Mitbestimmungsrecht, aber nur im Hinblick auf die Anzahl und die Position der Kameras
ja, es besteht ein Mitbestimmungsrecht bzgl. Anzahl und Position der Kameras sowie die Betriebszeiten
Question 4
Question
Im Lager sind vermehrt Silikonspraydosen verschwunden. Der Verdacht fällt auf eine bestimmte Person. Der Arbeitgeber möchte bei diesem Mitarbeiter eine Taschenkontrolle durchführen. Er informiert den Betriebsrat, der äußert, dass er damit nicht einverstanden sei. Was nun?
Answer
die Durchführung der Taschenkontrolle unterliegt nicht der Mitbestimmung, da es ein Einzelfall ist
es besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG vor
Question 5
Question
Der Betrieb hat 50 Beschäftigte. Der Arbeitgeber möchte 20 besonders fleißigen Mitarbeitern eine zusätzliche Einmalzahlung i.H.v. 500,00€ zukommen lassen. Der Betriebsrat behauptet, das sei mitbestimmungspflichtig.
Answer
nein, es ist Sache des Arbeitgebers, besonderes Engagement zu belohnen
ja, nur gemeinsam mit dem Betriebsrat kann entschieden werden, ob es zu einer zusätzlichen Zahlung kommt
es ist teilmitbestimmungspflichtig – der Arbeitgeber entscheidet allein über das „Ob“, das „Wie“, nämlich die Verteilung ist hingegen mitbestimmungspflichtig