Question | Answer |
Verfassungsrecht im formellen Sinn | am Verfahren zur Normerzeugung orientiert -->Qualifiziertes Erzeugungsverfahren: mind. die Hälfte der Abgeordneten und Zustimmung von mind. 2/3 der abgegebenen Stimmen -im Titel als „Bundesverfassungsgesetz“ oder in einem einfachen Gesetz einzelne Norm(en) als „Verfassungsbestimmung(en)“ |
Verfassungsrecht im materiellen Sinn | Grundordnung des Staates (inhaltlicher Aspekt), ohne Rücksicht auf die konkrete Rechtsform -> auch einfache Getze oder Verordnungen |
Regelungsaspekte | -die Staats- und Regierungsform, • die Rechtserzeugung (Gesetzgebung, Prinzipien der Vollziehung), • die Einrichtung zentraler Staatsorgane (zB Bundespräsident, Bundesregierung etc), • Grundlagen der staatlichen Organisation, • Rechtsbeziehungen zu anderen Völkerrechtssubjekten bzw zur Europäischen Union, • Grundfreiheiten und Menschenrechte, Rechtsstellung von Minderheiten und Religionsgesellschaften, • Einrichtung von Rechtsschutz und Kontrolle etc |
1920 | Einführung des Bundesverfassungsgesetz-Bundesstaat AT B-VG |
1918 | Republik |
1945 | Kriegsende-Unabhängigkeitserklärung, Verfassungs-Überleitungsgesetz (V-ÜG) |
Stufenbau der Rechtsordnung | 1. Baugesetze (Grundprinzipien) 2. EU-Recht (Unionsrecht) 3. Verfassungsgesetz 4. einfache Gesetze 5. Urteile/Bescheide/Verträge 6. Vollzug |
Baugesetz(Grundprinzipien) | Demokratisches Prinzip (Art 1 B-VG) Republikanisches Prinzip (Art 1 B-VG) Bundesstaatliches Prinzip (Art 2 B-VG) Rechtsstaatliches Prinzip (Art 18 B-VG) Gewaltentrennendes Prinzip (Art 94 B-VG) Liberales Prinzip |
EU-Recht(Unionsrecht) | 1995 Beitritt EU; immer Anwendungsvorrang jedoch nicht über Baugesetz |
Verfassungsgesetz | Nationalrat mindestens die Hälfte anwesend und 2/3 Mehrheit „Stammurkunde“ B-VG und BVG (mit Grundrechten) |
Einfache Gestze | Baurecht, Umwelt, FHG, Straßenverkehrsordnung |
Urteile/Bescheide/Verträge | Urteil betrifft ein, zwei Personen; Bescheide betrifft das subjektive Recht einer Person (Baubescheid); Verträge sind individuell |
Vollzug | Exekution/Ausführung |
Grundlage Baugesetze | Bundesverfassung, Gesamtsystem der Verfassung |
Abschaffung bzw Änderungen | Gesamtänderung der Bundesverfassung --> von 1/3 National-oder Bundesrat verlangt Verurkundung durch Bundespräsident Abstimmung des gesamten Bundesvolk |
Demokratisches Prinzip | Volksherrschaft direkt vs. repräsentativ Überwiegend repräsentativ, wir wählen Partei. Bei einer Volksabstimmung besteht eine Chance für Minderheiten. Minimum an Gleichheit der Bürger/innen eines Staates, jede einzelne Stimme ist gleich viel wert. |
Republikanisches Prinzip | Keine Monarchie, Staatsoberhaupt wird durch das Volk gewählt |
Bundesstaatliches Prinzip | Mehrere Gliedstaaten bilden den Gesamtstaat |
Rechtsstaatliches Prinzip | Alles Handeln von Staatsorganen ist an Gesetze gebunden. Errichtung Rechtsschutz und Kontrolle. Handeln ist an Gesetze gebunden. Legalitätsprinzip: Aufgrund von Gesetzen, Richterspruch, unabhängige Rechtsprechung |
Gewaltentrennendes Prinzip | Machtbegrenzung; Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Verwaltung), Judikative (Gerichtsbarkeit) |
Liberales Prinzip | Grund- und Freiheitsrechte = Menschenrechte, hält mir quasi den Staat fern. Grundrechte sind Verfassungsgesetzlich geregelt, subjektive Rechte wie Eigentum. Politische GR: aktives und passives Wahlrecht Soziale GR: Mindestsicherung, Recht auf Arbeit Recht auf Leben (Schwangerschaftsabbruch) Freiheit der Kunst: Satire, Grenzthematik Beschränkungen möglich – außer bei Folter |
Verfassungsrecht (B-VG und BVG) | Anwesenheit der Hälfte, 2/3 Mehrheit. Landesverfassungsrecht muss im Wesentlichen dem Bundesverfassungsrecht entsprechen. Gesetze gelten generell, werden von gesetzgebenden Körperschaften (Nationalrat, Bundesrat, Landtag) erlassen. Einfache Gesetze sind die zwingende Grundlage für Verwaltungstätigkeit. Bsp: Festnahmen sind ein Eingriff in die Grundrechte, es müssen Gesetze eingehalten werden. |
Definition einfaches Gesetz | Gesetz (G) als generell abstrakte Norm (Regelung), die von einer gesetzgebenden Körperschaft (NR und BR, LT) erlassen wird |
einfache Bundesgesetze | für Gesetzesbeschluss im NR Anwesenheit von mind einem Drittel der Abgeordneten, Zustimmung von mind der Hälfte derselben, ausdrückliche Bezeichnung als (Bundes-)Gesetz und Kundmachung im Bundesgesetzblatt (BGBl) |
einfache Landesgesetze | unterschiedliche Präsenzquoren (vgl dazu die jeweiligen Landesverfassungen), ausdrückliche Bezeichnung als (Landes-)Gesetz und Kundmachung im Landesgesetzblatt (LGBl) |
Legalitätsprinzip gemäß Art. 18 1 B-VG (Bedeutung von Gesetzen) | "Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“ |
Definition Rechtsverordnung | Verordnungen (VO) als generell abstrakte Rechtsnormen, die von Verwaltungsorganen erlassen werden NR und BR für BG bzw LT für LG vs Verwaltungsorgane für VO |
Definition Bescheid | Ein individueller (genauer Adressat) Verwaltungsakt, welcher durch subjektives Recht begründet (Bachelortitel) ist und im Gesetz geregelt ist. Hoheitsverwaltung: Staat = Herrscher Form- und Inhaltsmerkmale: Adressat, Bezeichnung als Bescheid, Bescheid erlassende Behörde, Spruch, Begründung, Rechtsmittelbelehrung, Unterschrift. Die Zustellung löst Rechtswirksamkeit aus. Ein Urteil ist ein Bescheid nur vom Gericht |
Definition Urteil | Urteil (U) als individueller Rechtsakt von ordentlichen Gerichten (verbindliche Entscheidung zivilrechtlicher Streitigkeiten zwischen Parteien, Verhängung einer Strafe über den Angeklagten oder Freispruch desselben im Strafverfahren) |
Unionsrecht Organe | EU Rat: Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten Ministerrat: ein Vertreter pro Staat, zentrales Rechtsorgan Kommission: ein Vertreter pro Staat, „Motor“ der Verträge EU Parlament: 751 direkt gewählte Abgeordnete, Rechtssetzung und Kontrollbefugnis Gerichtshof: ein Richter pro Staat, Rechtssprechungsbefugnis Europäische Zentralbank, Rechnungshof, Wirtschafts- und Sozialausschuss, Bürgerbeauftragte |
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