Aviäre Influenza

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Staatsexamen Geflügelkrankheiten (Virale Erkrankungen) Flashcards on Aviäre Influenza, created by Lisa R. on 27/11/2020.
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Question Answer
Definition - Unterscheidung nach Krankheitsverlauf und molekularbiologischen Eigenschaften des Erregers in HPAI und LPAI - HPAI = hgr. kontagiöse, zu hoher Mortalität führende anzeigepflichtige Infektionserkrankung = Klassische Geflügelpest - LPAI = weniger schwerwiegender Verlauf, dennoch erhebliche wirtschaftliche Verluste = Geflügelinfluenza
Erreger - Familie: Orthomyxoviridae - Genus: Influenza - Typ: A -> Mensch, Säugetiere, Vögel - behüllte RNA-Viren mit segmentiertem Genom -> große Wandlungsfähigkeit
Reassortment Antigenshift: zwei "Elternviren" infizieren eine Zelle simultan -> Vermehrung -> Kombination der neuen RNA-Segmente -> Nachkommen mit gemischten Genen Antigendrift: allmähliche Ansammlungen von Punktmutationen durch Fehler bei der Synthese neuer RNA-Segmente
Virusproteine - Nukleo- und Matrixprotein -> gruppen- bzw. typ-spezifisches Antigen - Oberflächenantigene Hämagglutinin und Neuraminidase -> Subtypen - 16 H und 9 N Subtypen bekannt -> alle Subtypen in unterschiedlichen Kombinationen beim Geflügel, Subtypen H5 und H7 rufen HPAI hervor
Hämagglutinin und Neuraminidase Hämagglutinin: - Bindung des Virus an die Wirtszelle + Viruspenetration - Bindung an Erys von Hühnern und anderen Spezies -> Agglutination (Diagnostik!) - AK gegen HA neutralisieren Infektiosität der Viren, da Virus nicht mehr binden kann Neuraminidase: - spaltet Verbindung zwischen Glykoproteinen der Virus- und Zellmembran - Freisetzung der Virionen in die Zelle
Pathogenität und Virulenz - AI grundsätzlich pathogen, aber Virulenz variiert stark -> Hämagglutinin - Virusvermehrung: Vorstufe von HA muss gespalten werden (Virus mit ungespaltenem HA ist nicht infektiös) - von Aminosäuresequenz der Spaltstelle das HA hängt ab, welche Enzyme angreifen können - gering pathogene + geringe Virulenz: nur durch Trypsin-ähnliche Proteasen -> nur Epithelien des RT und GIT - hoch pathogen: mehrere basische AS, Spaltung durch ubiquitär vorkommende Proteasen -> Vermehrung in allen Zellarten und Organen
Pathogenität und Virulenz 2 - Mutation am HA -> Änderung der Spaltstelle -> Änderung der Virulenz - Sequenz der Spaltstelle sowie H-Subtyp sind unterschiedliche Eigenschaften, bisher gehören jedoch alle hoch pathogenen Stämme zum Subtyp H5 oder H7 (auch hier gibt es zahlreiche gering pathogene Isolate) - N-Subtyp ist unterschiedlich, scheint keine pathogenetische Bedeutung zu haben - Bewertungsmaßstab: intravenöser Pathogenitätsindex IVPI
Epidemiologie - Gebiete mit hoher Geflügelpopulation + Hauptflugrouten von Zugvögeln - Reservoir: Wildvögel - schwere Erkrankungen bei Wildvögeln eher selten - v.a. wildes Wassergeflügel -> Reservoir für Entstehung von Ressortanten + Ausscheidung der Erreger ins Wasser - Übertragung auf Hausgeflügel und Säugetiere - Erreger hitzeempfindlich -> nicht über gekochtes Fleisch übertragen - Zerstörung durch Hitze, UV-Strahlen, alle viruziden Desinfektionsmittel
Übertragung - Ausscheidung mit Kot, Sekreten des RT und Reproduktionstrakt - Horizontale Übertragung: Direkt und indirekt, Infektion nasal, Aerogen, oral oder durch kontaminierte Samenflüssigkeit - vertikale Übertragung: untergeordnete Bedeutung, da HPAI-infizierte Küken sterben; Ei-Schale kann allerdings durch Kot kontaminiert werden und als Infektionsquelle fungieren
Klinik LPAI: - Herde: Rückgang FA, Abfall der Legeleistung, dünnschalige Windeier - Einzeltier: Kopfödeme, Zyanosen Kamm und Kehllappen, grünlicher Durchfall, respiratorische Symptome (Schnabelatmung, Sinusitis, Pneumonie) HPAI: - Mortalität kann in wenigen Tagen 100% erreichen - Einzeltiere: hgr. Apathie, Bewegungsunfähigkeit, nervale Symptome, Hämorrhagien an Ständern - Tod nach Stunden bis wenigen Tagen
Sektion - starke Blutanstauung in Organen - häufig Pankreatitis (nekrotisch-hämorrhagisch) - Milzvergrößerung - Blinddarmtonsillitis - Enteritis - Myokarditis - Lungenödem - Veränderungen des RT: Sinusitis, Tracheitis, Aerosacculitis - glgtl. Petechien
Diagnose - Klinik: plötzliches Auftreten einer schweren Allgemeininfektion mit hoher Morbidität und Mortalität - Diagnose auch Erregernachweis und Charakterisierung DD: ND, andere Paramyxoviridae (PMV2, PMV3), Mykoplasmen, Chlamydien, Vergiftungen
Direkter Erregernachweis - Immunfluoreszenstest, PCR - Material zur Virusisolierung: Kloaken- und Trachealtupfer, Kot, Darminhalt, Organmaterial frisch verendeter Tiere - Anzucht im embryonierten Hühnerei - NRL -> FLI -> weitere Charakterisierung = Bestimmung des H-Subtyps und der Pathogenität mittels Tierversuch
Antikörpernachweis - für akute Seuchendiagnostik ungeeignet, aber zur Überwachung von LPAI eingesetzt - HAH-Test mit H5 oder H7-Antigen - möglich auch ELIISA oder AGP -> Nachweis des gruppenspez. Antigens, danach weitere Subtypisierung mit HAH nötig
Therapie / Bekämpfung - Behandlungsversuche sind verboten - Bekämpfung durch Keelung und unschädlicher Beseitigung -> Ziel: schnellstmögliche Tilgung des Erregers - rechtliche Grundlage: EU RL 2005/94 zur Bekämpfung der Geflügelpest - nationales Recht: Geflügelpest-VO und Wildvogel-Geflügelpestschutz-VO - Grundlage: Verhütung der Erregereinschleppung und -Verbreitung
Rechtliche Grundlagen - klassische Geflügelpest in Liste A der OIE enthalten - in D: Anzeige- und Bekämpfungspflicht - Anzeigepflichtige klassische Geflügelpest liegt vor bei Nachweis von H5 und H7 mit Basen im Spaltbereich das HA bzw. IVPI in 6 Wochen alten Hühnern > 1,2 - LPAI: Subtyp H5 oder H7 mit IVPI < 1,2 nachgewiesen
Maßnahmen um Erregerverschleppung zu verhindern - Biosecurity: Fernhalten von Wildvögeln (ggf. Stallpflicht), Beschränkung Personenverkehr, Betriebskleidung, R+D von Transportfahrzeugen etc. - Early Detection: Monitoring der Subtypen H5 und H7 - Verhüten der Erregerverbreitung: Ausmerzung, Verbot der Verbringung, Aufklärung - nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs: -> Stillstand des Betriebs + Keulung -> Sperrbezirk 3km für 21d -> Beobachtungsgebiet 10km für 30d - Keulungsmethode: CO2-Begasung oder Begasung mit Blausäure, Strom im Wasserbad, T61-Injektion
Impfung - allgemeines Impfverbot - falls erforderlich kann (bei Zustimmung aller EU-Mitglieder) in einem definierten Gebiet unter strengen Auflagen ein inaktivierter Impfstoff eingesetzt werden - AK müssen sich von den Feldvirus-AK unterscheiden lassen (markierte Impfstoffe) -> bisher kein Impfstoff verfügbar, der die Auflagen optimal erfüllt
Vor- und Nachteile einer Impfung
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