Created by Elisabeth Keplinger
almost 9 years ago
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Question | Answer |
Bestandsschutz der Grundrechte | -iSd Rechtspositivismus sind GR verfassungsgesetzlich gewährleistete subjektive Rechte -GR können vom Einzelnen effektiv gegen den Staat durchgesetzt werden |
die Rolle des VfGH | -prüft Gesetze und Verordnungen auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung -prüft Erkenntnisse der Verwaltungsgerichte (bei Beschwerde) |
EMRK | -zusätzlicher Rechtsschutz -nach dem Abschluss des innerstaatlichen Verfahren -> Geltendmachung vor dem EGMR (Europ. Gerichtshof für Menschenrechte) |
Grundrechte-Charta | -Teil des Primärrechts der EU -bei Durchführung des Unionsrechts durch MS unmitelbar anzuwenden -Prüfungsmaßstab für nationale generelle Normen |
Grundrechtsträger | -natürliche Personen: Staatsbürger (Unionsbürger) oder alle Menschen -juristische Personen (GR muss ihrem Wesen nach anwendbar sein) |
Gesetzesvorbehalt | -Ausführungsvorbehalt -formeller Eingriffsvorbehalt -materieller Eingriffsvorbehalt |
Verhältnismäßigkeitsprüfung | (bei formellem Gesetzesvorbehalt) -Ziel liegt im öfentlichen Interesse -Regelung ist zur Erreichung des Zieles geeignet -schonendere Mittel (Erforderlichkeit) -angemessene Relation zwischen Ziel und GR-Eingriff (Adäquanz) |
Bindung an die GR | -keine Bindung des Verfassungsgesetzgebers, weil gleichrangig (Gesamtänderung der Bundesverfassung) -Verwaltung und Gerichtsbarkeit (Vollziehung) sind gebunden |
GR-Verletzung durch ein Erkenntnis | (GR unter Eingriffsvorbehalt) -ohne gesetzliche Grundlage -denkunmögliche Anwendung eines Gesetzes -Gesetz selbst ist verfassungswidrig |
Gleichheitsgrundsatz | -alle Staatsbürger (Unionsbürger) sind vor dem Gesetz gleich -Fremde müssen untereinander gleich behandelt werden |
Gleichheitsgrundsatz (Gesetzgeber) | -Verbot unsachlicher Differenzierung -Verbot unsachlicher Gleichbehandlung -Sachlichkeitsgebot -Vertrauensschutzprinzip |
Gleichheitsgrundsatz (Vollziehung) | Verordnungen: -beruhen auf gleichheitswidrigem Gesetz -sachlich nicht gerechtfertigte Differenzierung Bescheid/Erkenntnis: -stützt auf gleichheitswidrigem Gesetz -unterstellt gleichheitswidrigen Inhalt verwaltungsgerichtliche Willkür |
Eigentumsfreiheit | =umfasst alle vermögenswerten Privatrechte Enteignung: -konkreter Bedarf (öff. Interesse) -Objekt geeignet -"ultima ratio" |
Erwerbsfreiheit | =schützt jede selbstständige oder unselbstständige Tätigkeit, die auf wirtschaftlichen Erfolg gerichtet ist |
Recht auf Leben | =existentiellstes Grundrecht -Abschaffung der Todesstrafe Art 85 B-VG -Schutz vor Eingriffen Dritter |
Verbot der Folter | schützt vor Eingriffen in die körperliche und psychische Sphäre des Einzelnen durch Staatsorgane -Gewährleistungspflicht des Staates |
Recht auf persönliche Freiheit | geschützt wird die körperliche Bewegungsfreiheit des Menschen (Festnahme oder Anhaltung) |
Versammlungsfreiheit | Versammlung ist eine Zusammenkunft mehrerer Menschen mit der Absicht, die Anwesenden zu einem gemeinsamen Wirken zu bringen (Feinprüfung des VfGH nur bei Kernbereich des GR) |
Recht auf gesetzlichen Richter | => Gesetzgeber muss die Behördenzuständigkeit eindeutig gesetzlich regeln |
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