Created by Bastian Chaumet
over 7 years ago
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Question | Answer |
1)Welche Pflichten und Rechte hat der Besteller eines Gutachtens? (2Punkte) | • Zahlung der Vergütung • Mitwirkungs- und Informationspflicht • Abnahme des Gutachtens • Beachtung des Urheberrechts • Anspruch auf Gutachtenerstattung (rechtzeitig und mängelfrei) • Kündigungsrecht |
2)Nennen Sie die Voraussetzung für das Vorliegen von Haftungsansprüchen von Sachverständigen? (1Punkt) | • Es muss ein Schaden entstanden sein, durch fehlerhafte Sachverständigkeit oder ein fehlerhaftes Gutachten |
3)Aus welchen Gründen oder Haftungstatbestände haften Sie bei der Arbeit als Privatgutachter? (3Punkte) | 1. Haftung aus Unmöglichkeit und Verzug 2. Haftung aus dem Vertrag (Werkvertrag/Dienstvertrag)…..Sachmängel –Rechtsmängel 3. Haftung aus unerlaubter Tätigkeit 4. Eingriff in den Rechtskreis eines Dritten (auch ohne Vertrag) …(Vermögensschäden nicht gedeckt) ….nach § 823 Abs. 1 5. Verletzung eines Schutzgesetzes (vor allem Strafgesetze) … (auch Ersatz von Vermögensschäden) …nach § 823 Abs. 2 6. Bei Sittenverstoß mit Vorsatz (nach § 826 BGB) |
4)Wie lang haften Sie für Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung oder aus Sach- oder Rechtsmängel aus dem Vertrag? (2Punkte) | Haftung aus dem Vertrag 1. Für unmittelbare Schäden – 6 Monate 2. Für mittelbare Schäden (Mangelfolgeschäden) – 30 Jahre • Haftung aus unerlaubtem Handeln 1. 3 Jahre nach Erkennen des Schadens durch den Geschädigten und der Person des Ersatzpflichtigen 2. Sonst 30 Jahre ab Begehen der Handlung |
5)Nennen Sie mindestens 4 Pflichten bzw. Eigenschaften die einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auszeichnen? (2 Punkte) | • Besondere Sachkunde • Pflicht zur Gutachtenerstattung • Schweigepflicht • Überwachung • Fortbildungspflicht • Niederlassungspflicht |
6)Welches Vertragsverhältnis liegt bei einem Gerichtsgutachter? (1 Punkt) | • Kraft gerichtlicher Ernennung: Kein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Gutachter, Parteien und Gericht |
7)Nennen Sie 2 Besonderheiten eines Schiedsverfahren? (1Punkt) | • Tritt bei Vereinbarung der Parteien an die Stelle des zivilrechtlichen Verfahrens • Kraft Vereinbarung der Parteien hat der Beschluss die Wirkung eines gerichtlichen Urteils |
8)Nennen Sie die Unterschied im Auftrag eines Sachverständigen im Zivil- und Strafprozess? (2 Punkte) | • Strafprozess: von Amtsermittlung beherrscht und Gutachten zur Erforschung von Sachverhalten • Zivilprozess: Parteiherrschaft, als Beweismittel zur Prüfung und Klärung strittiger Sachverhalte |
9)Definieren Sie den Begriff Anknüpfungstatsachen? (1 Punkt) | • Anknüpfungstatsachen sind Tatsachen, dem Sachverständigen durch den Inhalt von Gerichtsakten oder den Beweisbeschluss vorgegeben werden und an denen er dann seinen sachkundigen Beurteilungen oder Schlussfolgerungen festmacht. Es muss sich um unstreitige Sachverhalte zwischen den Parteien handeln. |
10)Erläutern Sie die Besonderheit eines Schiedsgutachtens und beschreiben sie das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien und dem Gutachter? (4 Punkte) | • Aufgrund einer vor Begutachtung von den Parteien zu treffenden Vereinbarung, wird das Ergebnis des Gutachters bzw. das Gutachten als verbindlich anerkannt. Das Gutachten kann nur dann von einem Zivilgericht aufgehoben werden, wenn es offensichtliche Fehler • aufweist (Fehler bei der Tatsachenermittlung oder falsche Schlussfolgerungen durch grobe Fahrlässigkeit) Werkvertrag |
11)Nennen Sie 4 Gründe für die Unverwertbarkeit eines Sachverständigengutachtens? (4 Punkte) | 1. Wenn das Gutachten für die Beantwortung der Beweisfrage in keiner Weise eine Grundlage 2. Die Schlussfolgerungen des Sachverständigen auch von einem bemühten Auftraggeber bieten kann (Beweisfrage nicht beantwortet), nicht zu verstehen 3. Das Gutachten in wesentlichen Teilen sind nicht vom beauftragten Sachverständigen persönlich 4. Der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtens (meistens bei den Vorarbeiten) grob fahrlässig einen sondern von seiner Hilfskraft oder von einem Untersachverständigen erstellt worden ist, der nicht vom Gericht beauftragt wurde Ablehnungsgrund wegen der Besorgnis der Befangenheit gesetzt hat. |
12)Definieren Sie den Begriff Sachverständiger und nennen Sie die wesentlichen Aufgaben die ein Sachverständiger als Privat oder Gerichtsgutachter wahrnimmt? (3Punkte, 0,5 SP) | • Natürliche Person, die durch ihre besondere Sachkunde anderweitig fehlendes Sachwissen ersetzt durch die Vermittlung von Erfahrungssätzen, Feststellung von Tatsachen, Beurteilung von Tatsachen und Ziehen von Schlussfolgerungen. |
13)Über welchen Zeitraum sind die Aufzeichnungen eines Sachverständigen über Angebote, Gutachten und Beratungen zu archivieren? (1 Punkt) | • 10 Jahre (in der Sachverständigenordnung für NRW 7 Jahre) |
14)Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte die öffentliche Bestellung und Vereidigung und durch welche Körperschaften wird sie durchgeführt? (2 Punkte) | • §36 GewO, §91 HwO • IHK, Ingenieurkammern, Handwerkskammern, Architektenkammern, Landwirtschaftskammern |
15)Definieren Sie den Begriff selbstständiges Beweisverfahren? (1 Punkt) | • Ermittlung von Befundtatsachen zur Dokumentation und Feststellung von Tatsachen und Ursachenfeststellung |
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