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Created by Yvonne Heitland
over 7 years ago
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Question | Answer |
Arbeitsmigranten | Personen, die zur Aufnahme in die Bundesrepublik gekommen sind und ihre Familien nachholten. Der Begriff umfasst damit ausländische Arbeitnehmer, ausländische Selbstständige und auch deren nachziehende Familienangehörige. |
Asylbewerber | Asylbewerber sind Flüchtlinge, die an der Grenze oder bei einer Ausländerbehörde einen Asylantrag gestellt haben und darauf warten, dass ihr Asylbegehren rechtkräftig entschieden wird. Asylbewerber werden regional verteilt, ihr Aufenthalt ist beschränkt, sie können ihre Wohnung nicht frei wählen |
Aufenthalt | Der Status des Aufenthalts von Staatsangehörigen anderer Staaten ist rechtlich abgestuft: Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltserlaubnis (alle befristet), und Aufenthaltsberechtigung (unbefristet) |
Ausländer | Jeder der nicht die bundesdeutsche Staatsbürgerschaft gilt als Ausländer |
Ausländerpädagogik | ...war ald Bezeichnung bis Anfag der 80er Jahre üblich. Darunter wurden alle bildungspolitischen wie pädagogischen Maßnahmen sowie forscherischen Tätigkeiten zusammengefasst, die in Zusammenhang mit der Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen aus Arbeitsmigrantenfamilien standen. |
Aussiedler | Der juristischen Definition nach sind Aussiedler deutsche Staatsangehörige oder Volkszugehörige, die vor dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in den ehemaligen deutschen Ostgebieten gehabt haben |
Allochtone Minderheit | Gruppen, deren Angehörige zugewandert sind, (i. d. R.) eine fremde Sprache sprechen und als Angehörige einer fremden ethnischen/kulturellen Gruppe gelten. z.B. Türken |
Autochthone Minderheit | Gruppen, die eine andere Sprache als die offiziell anerkannte Landessprache sprechen, aber schon seit langem Staatsbürger des Staates sind. Z.B. Sorben in der Ober- bzw. Niederlausitz oder Dänen in Schleswig-Holstein Um als autochthon anerkannt zu werden, muss eine Volksgruppe mindestens drei Generationen lang im Aufnahmestaat leben und territorial identifizierbar sein, d.h. nicht verstreut wohnen |
Deutsche | Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes: "Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger Regelung, wer die deutsche Staatangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Giebte des Deutschen Reiches ... Aufnahme gefunden hat." |
Ethnie | Wir-Gruppe, die tatsächliche oder fiktive Gemeinsamkeiten behauptet (Abstammung, Sprache, Kultur, Geschichte, Sitten) |
Flüchtling | nach dem GFK (von 1951) ist ein Flüchtling jede Person, die ... auf der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit ... oder wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt |
Interkulturelle Bildung | Interkulturelle Bildung ist ein relativ neuer Terminus. Bildung akzentuiert die eigenständige und eigentätige Auseinandersetzung des Individuums mit der tradierten und umgebenden Kultur mit dem Ergebnis der selbstgestalteten Persönlichkeit. |
Migration | Jede längerfristige, räumliche Verlagerung des Lebensschwerpunktes über eine größere Distanz, die ein Verlassen des sozialen Aktionsraumes zur Folge hat. |
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