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Created by Christian Noack
over 7 years ago
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Question | Answer |
Arbeitsbeginn und Arbeitsende | Jugendliche dürfen ab 6:00 Uhr frühstens und bis 20:00 Uhr spätestens arbeiten |
Tägliche Arbeitszeit | Jugendliche dürfen maximal 8,5 Stunden am Tag; bei Fünftagewoche (40 Stunden) maximal 8 Stunden am Tag arbeiten. |
Ruhepausen | Mindestens 30 Minuten Pause bei einer Beschäftigung von mehr als 4,5 Stunden. Mindestens 60 Minuten Pause bei einer Beschäftigung von mehr als 6 Stunden. |
Berufsschultage | Keine Beschäftigung an Berufsschultagen mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mindestens 45 Minuten, jedoch nur einmal in der Woche |
Wöchentliche Arbeitszeit | Fünftagewoche; 40 Stundenwoche. Keine Beschäftigung an Samstagen Sonntagen. In bestimmten brunchen (Einzelhandel) dass der Jugendliche samstags beschäftigt werden, wenn er an einem anderen Beruf schulfreien Tag einen entsprechenden Ausgleich erhält |
Verbotene Arbeiten | Gefährliche Arbeiten; arbeiten, bei denen der Jugendliche sittlich und körperlich gefährdet wird |
Tägliche Freizeit | Zwischen dem Ende der Arbeitszeit eines Tages und dem Beginn der Arbeitszeit/Schulzeit am nächsten Tag müssen mindestens 12 Stunden Freizeit liegen |
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