Zusammenfassung der Ressource
Der Raumplan
- wichtigster Plan in der Rechtsordnung
- Er legt die jeweils örtlich erlaubte und
verbotene oder auch vorgesehene
Bodennutzung fest
- Nutzungsplan & Richtplan (Karten
und dazugehöriger Text)
- Kompetenzverteilung
- Kanton: zweckmässige und haushälterische Nutzung
des Bodens
- Moorschutz (78 VI BV) ist absolut
- Bund: Grundsatzkompetenz (75 I BV)
- amtliche Vermessung des Landes (75a BV
- Gesetzgebungskompetenz im Wasserrecht und
Gewässerschutz (76 III BV) und Waldes (77 BV)
- beide berücksichtigen bei der Erfüllung ihrer
Aufgaben die Erfordernisse der Raumplanung
(75 III BV)
- - parallele Kompetenz im Natur- und
Heimatschutz (Berücksichtigung im
Rahmen ihrer Tätigkeiten)