Zusammenfassung der Ressource
ETBI - Erlaubnistatbestandsirrtum
- Strenge Schuldtheorie
- Die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes sind weder Tatbestandsmerkamle noch wie diese zu behandeln. Wer sie irrig annimmt, handelt im Verbotsirrtum
- Schuldtheorien:
- Rechtsfolgenverweisende Schuldtheorie
- Der Irrtum über die Vorraussetzungen eines Rechtferitungsgrundes läßt nicht den TbVorsatz entfalllen, aber die Vorsatzschuld, sodass in der Rechtsfolge die Tat wie ein Fahrlässigkeitsdelikt zu behnadeln ist.
- Eingeschränkte Schuldtheorie
- Auf die irrige Annahme tatsächlicher Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes ist §16 StGB nicht direkt, wohl aber entsprechend anwendbar mit der