Zusammenfassung der Ressource
GmbH
- Allgemeines
- Definition § 61 (1)
Anmerkungen:
- Träger von Rechten und Pflichten, beschränkte Haftung
- Zweck §1(2)
Anmerkungen:
- zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck, außer Versicherungsgeschäften oder politische Vereine
- Einmann GmbH §3(2)
- Unternehmen kraft Rechtsform §2 UGB
- Gründung
- Firmenbuch §3
Anmerkungen:
- beachte Vorgesellschaft haftet unbeschränkt es sei denn Schuldübernahme
- Abschluss des GV §§4 ff
Anmerkungen:
- GV: Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, Betrag der zu leistenden Einlage
in Notariatsform!
- Bestellung der Geschäftsführung
- §10 Erklärung
Anmerkungen:
- Stammeinlagen wurden in bar eingezahlt (Nachweis!)
- Haftung §10(4)
- Organe
- Geschäftsführer (Vorstand) §§15 ff
Anmerkungen:
- physische, handlungsfähige Personen
- Bestellung
Anmerkungen:
- durch Beschluss der Gesellschafter
- Notgeschäftsführer §15a
- Widerrufung §16
Anmerkungen:
- jederzeit durch Beschluss der Gesellschafter,
aus wichtigem Grund auch gerichtlich
- Rücktritt §16a
Anmerkungen:
- bei wichtigem Grund sofort sonst 14 Tage Frist
Erklärung gegenüber Generalversammlung
- Firmenbuch §17
- Aufgaben §18
Anmerkungen:
- Vertretung der Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich
- Insichgeschäfte §18(5), 25(4)
Anmerkungen:
- benötigt Urkunde es sei denn gewöhnliche Geschäfte
- Weisungen §20
Anmerkungen:
- Geschäftsführer müssen alle Beschränkungen durch GV oder Beschlüsse einhalten
Nicht gegenüber Dritten beschränkbar
- mehrere §21
Anmerkungen:
- keiner allein handlungsbefugt, es sei denn Gefahr im Verzug
- Rechnungswesen und Kontrollsystem §22
- Einsichtsrecht §22 (2)
- Wettbewerbsverbot §24
- Auskunftspflicht §24a
- Sorgfaltspflicht §25
- Haftung §26(2)
- Bericht §28a
Anmerkungen:
- an Aufsichtsrat, mind. 1 mal jährlich bzw. 4 mal
- Aufsichtsrat §§29 ff
Anmerkungen:
- 3 Mitglieder mindestens
natürliche Person
ähnlich Verwaltungsmitglied
- notwendig §29(1)
- fakultativ §29(2)
- Mitglieder nicht §30a
Anmerkungen:
- - wenn bereits in 10 KG Aufsichtsratmitglied
- gesetzlicher Vertreter eines Tochertunternehmens ist
- gesetzlicher Vertreter einer anderen KG ist, deren Aufsichtsrat ein Geschäftsführer der Gesellschaft angehört
- §30e
Anmerkungen:
- nicht gleichzeitig Geschäftsführer
oder Vertreter von Geschäftsführer der Gesellschaft oder ihrer Tocherunternehmen sein
Angestellte
- Bestellung §30b
Anmerkungen:
- durch Gesellschafterbeschluss gewählt
- Wiederrufung §30b(3)
Anmerkungen:
- Entsendungsrecht §30c
- kein Wettbewerbsverbot §30e (2)
- Firmenbuch §30f
- Aufgaben §30g
Anmerkungen:
- Ein Vorsitzender, mind. ein Stellvertreter
alle Verhandlungen und Beschlüsse in Niederschrift
- §30j
Anmerkungen:
- Überwachung der Geschäftsführung, Einberufung der Generalversammlung, bestimmte Geschäfte bedürfen die Zustimmung des Aufsichtsrats
- §30k
Anmerkungen:
- Berichtung über Jahresabschluss, Konzernabschluss, Gewinnverteilungsvorschlag, Lagebericht
- §30l
Anmerkungen:
- Vertretung der Geschäftsführung
- Haftung §33
- Generalversammlung §§34 ff
- Beschlussfassung §35
Anmerkungen:
- Prüfung und Festlegung des Jahresabschlusses, Verteilung des Bilanzgewinnes, Entlastung der Geschäftsführer oder Aufsichtsrates
Einforderungen von Rückzahlungen
Rückzahlung von Nachschüssen
Entscheidung ob Prokura oder Handlungsvollmacht
Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der GF...
- Einberufung §36, 37
Anmerkungen:
- durch Geschäftsführer grundsätzlich
mindestens einmal jährlich, außer Wohl der Gesellschaft, Verlust der Hälfte des Stammkapitals, oder Eigenmittelquote weniger oder fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre
- Beschlussfähigkeit §38(5)
Anmerkungen:
- mindestens zehnte Teil des Stammkapitals vertreten ist sofern nicht anders bestimmt
- Mehrheit §39
- Stimmrecht §39(4)
- Nichtigkeit §40
- Änderung GV §49 ff
- Rechte & Pflichten
- Minderheitenrechte §§45 ff
- Stammkapital §§52 ff
- Stammeinlagen §§63 ff
- Nachschüsse §72
- §6
Anmerkungen:
- §6(4)
Anmerkungen:
- §10
- Nachschüsse§§72ff
- Geschäftsanteil §§75 ff
- Auflösung §§84 ff
- Liquidation §§89 ff
- Verschmelzung §§96 ff