Zusammenfassung der Ressource
Rückerstattung
- Ort
- Natürliche
Personen:
Beim
Wohnsitzkanton
- Juristische Personen,
Erbengemeinschaften,
Stockwerkeigentumsgemeinschaften
beim
Bund
- Bedingungen
- Wohnsitz
Schweiz
- Antrag muss
gestellt
werden
- Steuerpflichtiger
ist
der
Berechtigte
der
Leistung
- Verwirkung
- Bei Nichtdeklaration
der Steuererträge
in der
entsprechenden
Steuererklärung
- Ausnahme
bei
Fahrlässigkeit
- Begünstigte
- Direktbegünstigungstheorie:
Berechtigt ist der Empfänger
der Leistung.
- Ausnahme:
Dreiecktheorie,
Berechtigt ist
nicht der
Empfänger der
Leistung sondern
der Aktionär der
Gesellschaft.