Zusammenfassung der Ressource
Konsignationslagervertrag
- Merkmale
- Lieferant (Konsignant) richtet im Betrieb des
Abnehmers (Konsignatar) ein Lager ein
- Abnehmer stellt Räumlichkeiten zur Verfügung (Strom, Gas, Wasser)
und kann jeder Zeit über die gelagerten Materialien verfügen
- Entnahmemitteilung an Lieferanten
in bestimmten Zeitabständen
- Lieferant ergänzt Bestände bis zum vertraglich vereinbarten
Termin auf die Höhe des vereinbarten Bestandes
- Waren bleiben bis zum Zeitpunkt der Entnahme/Bezahlung Eigentum des
Lieferanten und stellen bilanzmäßig für den Kunden keinen Vorrat dar
- Regelung der Rechte und Pflichten
- Vertragsparteien und
Laufzeit des Vertrages
- Art und Menge der
Konsignationswaren
- Übernahme der Kosten ( Energie, Wasser, Versicherung
in der Regel beim Konsignatar, also beim Kunden)
- Ablauf von Anlieferung
und Einlagerung
- Entnahmeberechtigung
und Abrechnungsmodus
- Kontrolle und Inventurregelung
- Vorteile
- Nur entnommene Menge wird bezahlt
- Automatische „Auffüllung“ der Bestände ist
vertraglicher Bestandteil
- Keine Zinsen auf Vorräte (Kapitalbindungskosten)
- Kunde befindet sich im Besitz
(Verfügungsgewalt) der Sache
- Versorgungssicherheit
- Arbeitsersparnis im Einkauf
- Senkung der Prozesskosten