solange nicht Einschränkungen
der Vertragsgestaltungsfreiheit
etwas anderes vorsehen
Verkäufer
Überlassung des
Kaufgegenstandes
Käufer
Zahlung des Kaufpreises und
Abnahme des Kaufgegenstandes
auf Umsatz
ausgerichtet
an keine Arbeit verbunden - Partner
möchten Gegenstände etc. austauschen
Gefahrenübergang erfolgt mit der Übergabe der
Sache an den Käufer, beim Versenden schon mit
der Übergabe an die Beförderungsperson
Verkäufer trägt gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung
für Rechts- und Sachmängel des Kaufgegenstandes
Voraussetzung für Gewährleistungsansprüche
HGB : unverzügliche
Prüfpflicht, Mangelrüge
Werkvertrag
auf Erfolg ausgerichtet
Gegenstand kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer
Sache, als auch ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung
herbeizuführender Erfolg sein (gegenständlich oder nicht)
Unternehmer steht für den
Erfolg seiner Tätigkeit ein
Auftraggeber
verpflichtet sich zur Entrichtung der
vereinbarten Vergütung
Auftragnehmer
verpflichtet sich zur Herstellung oder
Veränderung eines Werkes oder einer Sache
Ergebnis ist auf
Leistung/Erfolg ausgerichtet
Erbrachte Leistung muss
abgenommen werden
Dienstvertrag
Verpflichtung zur Erbringung
von Diensten gegen Entgelt
Tätigkeiten
Verpflichtung nur zur Dienstleistung als solche,
nicht auch einen Erfolg wie Werkvertrag
zeitbestimmt, während
Werkvertrag erfolgsbestimmt ist
Pacht- /Mietvertrag
Haben vieles gemeinsam
Unterschied
Inhalt des Mietvertrages bezieht sich auf den
Gebrauch der vermieteten Sache
Inhalt des Pachtvertrages bezieht sich auf den Gebrauch und darüber
hinaus über den „Genuss der Früchte“, soweit sie nach den Regeln
einer ordnungsgemäßen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind