Zusammenfassung der Ressource
Generalunternehmervertrag(GU)
- Merkmal
- Typ des Werkvertrages
- Erbringt Bauleistungen zur
Errichtung eines Bauwerkes
- diese Form wird als
Generalunternehmervertrag bezeichnet
- Ablauf
- Generalunternehmer erhält einen Auftrag (meist ein Bauauftrag)
eines betrauten Auftraggebers
- Generalunternehmer beauftragt zur Erfüllung der
Leistung andere Unternehmer (Subunternehmer)
- Vertragspartner
- Auftraggeber und Generalunternehmer
- Generalunternehmer und Subunternehmer
- Vergleich zum Alleinunternehmer
- Generalunternehmer vereinbart mit Bauherrn, dass er
(Teil-) Leistungen an Subunternehmer geben darf
- Einziger Vertragspartner ist trotzdem nur der Generalunternehmer,
der auch die volle Verantwortung der Gesamtleistung zu tragen hat
- Vorteile Bauherrn
- Koordination der einzelnen Gewerke
muss er nicht übernehmen
- Auch bei Mängeln, die nicht eindeutig zugeordnet werden
können, braucht er sich nur an den GU zu wenden
- Nachteile Bauherrn
- Häufig höheres Preisniveau
- GU benötigt zwingend eine zusätzliche
Vergütung für die Koordinationsleistungen
- GU schlägt daher häufig die Preise der von ihm beauftragten
Subunternehmer durch einen so genannten GU-Zuschlag auf
- Häufige Angabe ist, dass der GU-Vertrag durch diesen Zuschlag
zwischen 10% - 15% teurer ist, als die Vergütung, die sich aus der Summe
aller Verträge an einzelne Unternehmer ergibt
- Dem ist aber entgegen zu halten, dass sich der Bauherr nicht unbeträchtliche
Koordinierungsaufgaben erspart und Risiken (Terminrisiken, Koordinierungsrisiken,
Schnittstellenrisiken) an den Generalunternehmer überträgt, diese sind kostenmäßig zu bewerten
- Es ist auch zu beachten, dass der GU häufig eine größere Markterfahrung als der Auftraggeber
(Bauherr) hat und daher im Allgemeinen solche Subunternehmen binden kann, die die Leistung
kostengünstiger erstellen kann, dieser Einkaufsvorteil wird meist an den Auftraggeber weitergegeben
- Ob eine Generalunternehmervergabe dem Bauherrn teurer oder
billiger kommt, lässt sich nur projektspezifisch abschätzen