Zusammenfassung der Ressource
Verpackung(6)
- Defintion
- Viele Produkte, wie z.B. Lebens- oder Arzneimittel, können
ohne Verpackungen nicht gelagert, verteilt oder verkauft
werden. Die Verpackung formt aus einer oder mehreren
Produkteinheiten eine Logistische Einheit (engl. Unit Load)
und unterstützt damit Prozesse der Logistik und des Handels.
- Funktionen
- Schutzfunktion
- Mechanischen Einflüssen
- Stoß / Stapel / Druck / Fall / Vibration
- Klimatischen Einflüssen
- Temperaturunterschiede (Hitze, Kälte) / UV-Strahlung / Feuchtigkeit
- Biologischen Einflüssen
- ●Bakterien
●Pilze
- Manipulation und Diebstahl
- Schutz vor Verletzungen(Mensch)
- Lagerfunktion
- Ware wird oft Umgechlagen, daher
- Mithilfe einer geeigneten Verpackung lässt sich Ware
leichter, sicherer und schneller aufgrund der Stapelbarkeit
lagern und effizienter Lagerraum ausnutzen.
- Lade- und Transportfunktion
- Berücksichtigung von
Normung/Stapelung (Ausnutzung des
Laderaumes mit Palette/Gitterboxen
- Verkaufsfunktion
- Verkaufsverpackung als Werbeträger
- Verpackungsverordnung
- §1 Abfallwirtschaftliche Ziele
- 1.Vermeidung von Abfällen 2.Kostenlose Rücknahme und
Wiederverwendung 3.Kostenlose Rücknahme und stoffliche
Verwertung der Verpackungstypen außerhalb der kommunalen
Abfallbeseitigung 4.Beseitigung von Verpackungsabfällen
- §2 Anwendungsbereiche
- (1)Gültig für alle im Geltungsbereich des Kreislaufwirtschafts-
und Abfallgesetzes in Verkehr gebrachten Verpackungen
unabhängig vom Entstehungsort und Material.
- (2)Andere Rechtsvorschriften zur Verpackung, Entsorgung, zum
Transport von Verpackungen oder zu Verpackungsabfällen bleiben
unberührt. VerpackV für Import aber nicht für reine Exporte gültig.
- (3)Die Befugnis
- §3 Begriffsbestimmungen
- Verkaufsverpackung / Umverpackung / Transportverpackung
- Getränkeverpackung / Mehrwegverpackung
- Verbundverpackung (Tetrapack)
- Langlebige Verpackung (Spielverpackungen)
- §4-6 Rücknahmepflichten für
Transportverpackungen /
Umverpackungen /
Verkaufsverpackungen vom
privaten Endverbraucher
- §9 Pfanderhebungs- und Rücknahmepflicht für Einweggetränkeverpackungen
- §11 Beauftragung Dritter
- Hersteller und Vertreiber können sich für die Erfüllung ihrer
Pflichten aus der VerpackV Dritter bedienen, Pfandbeträge
können auch durch Automaten erstattet werden.
- Lager-Sicherung/Gewahren
- Sicherung von Feuer / Diebstahl / Unfall
- Unfallursachen bei Ein u. Auslagern
- ● falscher Lagertechnik, ●
unzureichender Sicherung des zu
lagernden Gutes, ● der Verwendung
falscher bzw. defekter Lagerhilfsmittel.
- Voraussetzungen zur sicheren Lagerung
- ● Geeignete Lagerflächen (ebener und tragfähiger Boden) ● Ausgewiesene
Lagerflächen und Verkehrswege ● Qualifizierte und geschulte Mitarbeiter ●
Einhaltung von Sicherheitsvorschriften (z.B. zulässige Stapelhöhe)
- Klassische Fehler im Lager
- ●auf Verkehrswegen, ●im
Bereich von Notfalleinrichtungen
(Feuerlöscher, Notduschen etc.),
●im Bereich von Flucht- und
Rettungswegen, Notausgängen
und Erste-Hilfe-Einrichtungen
- Mögliche Folgen für den …
- Mensch / Lagergut und
Lagereinrichtungen /
Unternehmen / Umwelt
- -Verletzung -Arbeitsunfähigkeit /
-Beschädigung -Vernichtung / -Imageschaden
-Verlust von Kunden /Verunreinigung von
Boden, Luft und/oder Gewässer
- Diebstahlsvorsorgemaßnahmen
- -Verschlussläger (hochwertige Güter in verschlossenen speziell gesicherten
Lägern) -Alarmanlagen -Häufige Kontrollen (z.B. Hausdetektive, Kontrollen
bei Ein- und Ausgang) -Übersichtliche Lagerung (Vermeidung „toter“
Winkel) -Ausweissystem zur Vermeidung des Zutritts Fremder