Zusammenfassung der Ressource
Arbeitssicherheit(7)
- Aufgaben und Ziele
- 1. Abwehr von Gefahren zum Schutz von
Leben und Gesundheit der Beschäftigten
- 2. Gestaltung und menschengerechter und
Errichtung ergonomischer Arbeitsplätze
- Definition
- Der Arbeitgeber ist zur
Durchführung/Maßnahmen zum
Arbeits- und Gesundheitsschutz
gesetzlich verpflichtet.
- Alle Mitarbeiter müssen ihre
Aufgaben und Pflichten im
Arbeits- und Gesundheitsschutz
genau kennen und erfüllen
- Steuerungsmodell: Arbeitsschutzmanagement-System (AMS)
- Integration von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
in die betriebliche Organisation/Prozesse
- Rechte und Pflichten
- ●Rechte der Beschäftigten
- ●Pflichten des Unternehmers
- ●Pflichten der Beschäftigten
- Arbeitsschutzgesetz
- Grundlage für die Sicherheit von Maschinen und die Sicherheit für die Menschen
- Umfassende Verantwortung für den Arbeitgeber
bei der Gestaltung des Arbeitsschutzes mit
vielfältigen Gestaltungsspielräumen
- Verpflichtungen des Betriebes vertreten durch Verantwortungsträger
- 1. Geeignete Organisation sorgen
- 2. Verantwortung, Aufgaben und Befugnisse eindeutig zu regeln
- 3. Sicherheitsmaßnahmen überprüfen und anpassen
- 4. Verbesserung der Gesundheit und Gesundheitsschutzes
- 5. Vorkehrungen treffen für die Gestaltung und Durchführung der Rechte und Pflichten der Mitarbeiter
- Innerbetriebliche Organisation (Aufgabenverteilung)
- 1. Arbeitnehmer
- Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
- Unterstützung von der Arbeitssicherheit/Maßnahmen
- 2. Sicherheitsbeauftragter
- ab 20 Beschäftigen verpflichtend einzusetzen
- Betriebsrat
- Betriebsarzt und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Übertragung der Pflichten vom Unternen
- der Unternehmer kann seine
Arbeitsschutzpflichten zu teilen an
ihm unterstelltes Personal delegieren
(Sicherheitsbeauftragter)
- Andere Funktionen haben keine
Verantwortung nur Beratung
- Jeder ist Verantwortlich
- Überwachung durch
- Gewerbeaufsichtsamt (GAA) /
Berufsgenossenschaft
- Berufsgenossenschaft
(Erlassen/Überwachen)
- Schutzpflicht des Arbeitgebers
- Schutzausrüstung
- Zahl der Sicherheitsbeauftragten
- Sicherheitskennzeichnung
- Transport im Lager
- Sicherheit beim Lagern und Stapeln
- Kennzeichnung von Einrichtungen