Erstellt von anna.grillborzer0656
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Frage | Antworten |
Was läßt sich den Umständen nach § 328 II BGB insbesondere entnehmen (3)? | Ob 1. der Dritte das Recht erwerben soll 2. das Recht des Dritten sofort oder nur unter gewissen Voraussetzungen entsteht, oder 3. den Vertragschließenden die Befugnis vorbehalten sein soll, das Recht des Dritten ohne seine Zustimmung aufzuheben oder zu ändern. |
Welcher §§ enthalten weitere Auslegungsregeln hinsichtlich der Berechtigungsabrede beim echten Vertrag zugunsten Dritter? | § 330 BGB: Auslegungsregel für Lebensversicherungs- und Leibrentenvertrag |
Was ist insbesondere Leistungsvoraussetzung bei einem Lebensversicherungsvertrag? | Es ist das Eintreten des Versicherungsfalles erforderlich. |
Zwischen welchen beiden wird das Deckungsverhältnis geschlossen? Wie werden die beiden bezeichnet? | Zwischen Gläubiger und Schuldner, genannt Versprechensempfänger und Versprechender. |
Wie muß die Handlung zur Besitzaufgabe beschaffen sein? Muß sie aktiv sein? | Sie muß die tatsächliche Sachherrschaft beenden. Es genügt ein bewußtes Unterlassen. |
Ist ein Deckungsverhältnis ein bestimmter Rechtsgeschäftstyp? Sondern? | Nein. Es handelt sich um ein beliebiges Schuldverhältnis, das den Grund für die Leistung des Schuldners an den Dritten angibt, welches im Einzelfall sehr unterschiedlich sein kann. |
Wann ist eine Aufrechnungserklärung unwirksam? Norm? | § 388 S. 2 BGB: Wenn sie mit einer Bedingung oder Zeitbestimmung versehen ist. |
Was ist Tatbestand eines Erlasses (2)? Was ist die Rechtsfolge? | 1. Vertrag 2. Nichtausschluß RF: Die Forderung erlischt. |
Wann liegt Zweckerreichung vor? | Wenn der mit der Verpflichtung angestrebte Erfolg auch ohne die Leistung des leistungsbereiten Schuldners erreicht wird. |
Wie sind Rechtsgeschäfte zu definieren? | Als gezielte Handlungen einer oder mehrerer Personen, die geeignet sind, eine Änderung in den rechtlichen Beziehungen Einzelner herbeizuführen. |
Wer ist Zustandsstörer? | Wer ist Zustandsstörer? |
Werden auch Ersatzansprüche aus vorsätzlicher Vertragspflichtverletzung nach § 393 BGB behandelt? | Nur, wenn sie zugleich unerlaubte Handlung sind. |
Was ist Konfusion? | Der Zusammenfall der ursprünglich getrennten Stellungen als Gläubiger und Schuldner, insbesondere bei der Gesamtrechtsnachfolge, zB Erbschaft. |
Wann liegt ein Irrtum über die Erklärungshandlung vor? Norm? Alt? | Wenn jemand "eine Erklärung dieses Inhaltes überhaupt nicht abgeben wollte" (§ 119 I 2. Alt.). Dieses ist z. B. der Fall, wenn man sich verschreibt, verspricht o. ä.. |
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