Erstellt von Sophia Daiber
vor fast 7 Jahre
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Frage | Antworten |
Was versteht man unter dem Codex? (Corpus iuris civilis) | 1. Codex: Kaisergesetze von Hadrian (76-138) bis zu Justinian selbst, erste Fassung von 529, zweite Fassung an die Digesten angepasst (Codex repetitae praelectionis) von 534; 12 Bücher (1: Kirchenrecht, 2-8: Zivilrecht, 9: Strafrecht, 10-12: Staatsrecht) |
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