Erstellt von Tim Militz
vor mehr als 3 Jahre
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Frage | Antworten |
Offene Mängel | Deutlich erkennbar, dass die Ware einen Mangel hat |
Versteckte Mängel | Trotz gewissenhafter Überprüfung der Ware, ist der Mangel zunächst nicht erkennbar. |
Arglistig verschwiegene Mängel | Verkäufer verheimlicht dem Käufer einen verstecken Mangel absichtlich. |
Mangel in der Beschaffenheit | Wenn die Ware fehlerhaft ist. Die Ware ist ganz oder teilweise beschädigt. Sie entspricht nicht der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit. (Zerkratzte Oberfläche) |
Mangel in der Güte | Die Ware ist zwar einwandfrei, erfüllt jedoch nicht vertraglich zugesicherte Eigenschaften. |
Falsche Werbeaussagen | Wenn Eigenschaften der Ware nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers nicht vorhanden sind. "Drucker soll 60 Seiten/Minute schaffen, es sind aber nur 20" |
Mangelhafte Montageanleitung | Durch fehlen oder einer fehlerhaften Montageanleitung zur falschen Montage durch den Käufer. |
Montagefehler | Wenn etwas unsachgemäß durch den Verkäufer montiert wird. |
Mangel in der Art | Es wird eine andere Ware als bestellt geliefert. |
Mangel in der Menge | Es liegt eine nicht vollständige Warenlieferung vor. |
Rechtsmängel | Wenn Dritte im Hinblick auf die Ware Rechtsansprüche stellen können, ohne dass dies beim Kauf vereinbart wurde. |
Mangelrüge | - Mitteilung an Verkäufer, dass an gelieferter Ware ein Mangel entdeckt wurde. - Dieser muss sehr genau beschrieben werden. - Ist formfrei, sinnvoll ist jedoch schriftliche Form. |
Beweislastumkehr | Nach 6 Monaten nach dem Kaufdatum, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel nicht von ihm verursacht wurde. |
Anspruch auf Nacherfüllung | Beseitigung des Mangels ODER Neulieferung einer mangelfreien Sache. |
Frist: Offene Mängel (Zweiseitiger Handelskauf) | Unverzüglich |
Frist: Versteckte Mängel (Zweiseitiger Handelskauf) | Unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb der Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. |
Frist: Arglistig verschwiegene Mängel (Zweiseitiger Handelskauf) | Unverzüglich nach Entdeckung, innerhalb von 3 Jahren. |
Frist: Arglistig verschwiegene Mängel (Einseitiger Handelskauf) | Innerhalb von 3 Jahren. |
Frist: Versteckte Mängel (Einseitiger Handelskauf) | Innerhalb der Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. |
Frist: Offene Mängel (Einseitiger Handelskauf) | Innerhalb der Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. |
Frist: Offene Mängel (Bürgerlicher Kauf) | Innerhalb der Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. |
Frist: Versteckte Mängel (Bürgerlicher Kauf) | Innerhalb der Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. |
Frist: Arglistig verschwiegene Mängel (Bürgerlicher Kauf) | Innerhalb von 3 Jahren. |
Mangelhafte Lieferung Pflichten des Käufers | - Rügepflicht - Rügefristen |
Vorrangiges Recht | Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) |
Nachrangige Rechte |
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