Erstellt von Leonie Somerhalder
vor etwa 3 Jahre
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Frage | Antworten |
Verwaltungsakt | 1 Verwaltungsakt ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere hoheitliche Maßnahme |
Was ist eine Maßnahme | ist einseitig, willensmäßige, zweckgerichtete Handeln mit Erklärungsgehalt (nicht: Schweigen, öffentlich-rechtlicher Vertrag) -zur Regelung -eines Einzelfalls -auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und -die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist. in einer Behörde |
Behörde: | jede Stelle, die öffentliche Aufgaben wahrnimmt (§ 1 Abs. 2 HmbVwVfG) |
Gebiet des öffentlichen Rechts: | Subordinationstheorie (Öffentliches Recht liegt vor, wenn ein Über-/Unterordnungsverhältnis besteht. Privatrecht: Gleichordnung); modifizierte Subjektstheorie (Öffentliches Recht liegt vor, wenn durch eine streitentscheidende Norm ein Träger hoheitlicher Gewalt ermächtigt oder verpflichtet wird.) Interessentheorie (Privatrecht: Privatinteresse, Öffentliches Recht: Allgemeinwohlinteressen) |
Regelung: | setzen einer rechtlichen Folge (Recht oder Pflichten) (nicht: Realakte = tatsächliches Handeln; oder Vorbereitung eines VA) |
Arten von Regelungen Einzelfall: Abstrakt individuelle Anordnung: Konkret Generell: | Einzelfall: konkret-individuelle Regelung, Maßnahme ergeht in einer bestimmten Situation gegenüber einer oder mehreren bestimmten Personen abstrakt-individuelle Anordnung (Kühlturmfall) Konkret-generell: Allgemeinverfügung § 35 Satz 2 VwVfG: adressatenbezogen, sachbezogen, benutzungsregelnd) (Gegenteil: abstrakt-generelle Regelung) |
Außenwirkung: | muss Verwaltungsextern wirken (nicht innerdienstliche Weisungen) Besonderheit: Sonderstatusverhältnis (bei Beamten muss Grundverhältnis betroffen sein; Betriebsverhältnis, also innerorganisatorische Regelung, hat keine Außenwirkung |
Allgemeinverfügung : | ist ein Verwaltungsakt, der sich an einen nach allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis richtet oder die öffentlich rechtliche Eigenschaft einer Sache oder ihre Benutzung durch die Allgemeinheit betrifft. |
Simultangesetzgebung | Gesetzesänderungen der Verfahrensgesetze der Länder und des Bundes werden abgestimmt |
Warum müssen die Begriffsmerkmale eines Verwaltungsakts beherrscht werden? | Verfahrensfnktn->Verwaltungsverfahren Rechtsschutzfunktion -> Kann ich gegen den VA klagen? Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts - >nur bei Vorliegen eines Verwaltungsakts |
Leichter Gutachtenstil | Frage Definition Subsumtion(Anknüpfung an den Sachverhalt, Vergleich Tatbestandsmerkmal mit Wirklichkeit) Ergebnis |
Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes | Der VA ist rechtmäßig, wenn er formell und materiell rechtmäßig ist (oder die formellen und materiellen Voraussetzungen vorliegen). |
Formelle Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts prüfen | ZUSTÄNDIGKEIT: sachlich: welche Behörde? (Fachgesetz), örtlich: (Gesetz zur räumlichen Gliederung), instanziell: innerhalb der Behörde VERFAHREN: 1. Beteiligtenfähigkeit; §§ 12 ff. HmbVwVfG: 2. Befangenheit: § 21 HmbVwVfG/ Ausgeschlossene Personen HmbVwVfG 3. Anhörung § 28 HmbVfG schriftliche Anhörung vorher? 4. Begründung: § 39 HmbVwVfG rechtlichen und tatsächliche Gründe (d.h. Bescheid: I. Sachverhalt, II. Rechtliche Begründung) 5.Bekanntgabe § 41 HmbVwVfG einfacher Brief, Zustellung etc. FORM: § 37 Abs. 2 HmbVwVfG: mündlich, schriftlich 1.4 Zwischenergebnis zur formellen Rechtmäßigkeit |
Materielle Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts prüfen | A: 1. RECHTSGRUNDLAGE für den Verwaltungsakt: § ... Tatbestand: Merkmale Rechtsfolge: 2. Vorliegen der TATBESTANDSMERKMALE der Rechtsgrundlage 3. BESTIMMTHEIT des Verwaltungsakts § 37 Abs. 1 HmbVwVfG 2.4 Rechtsfolge B: 1. ERMESSENSFEHLER (Ermessens-VA: kann in der Rechtsgrundlage --> § 40 HmbVwVfG) ->Ermessensfehlgebrauch (sachfremde Erwägungen) -> überschreitung/unterschreitung (Bußgeld von 5-500 Euro --> 501 Euro) -> nichtgebrauch ERMESSENSÜBERSCHREITUNG --> Verhältnismäßigkeit C: Zwischenergebnis zur materiellen Rechtmäßigkeit |
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