Erstellt von Lukas Strauss
vor fast 2 Jahre
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Frage | Antworten |
Erkläre den Unterschied zwischen privaten und öffentlichem Baurecht. | • Privates Baurecht -> Private Bauherren (Privatperson/Firma/ Staat) = zwei Parteien auf gleicher Ebene ->geregelt über BGB • Öffentliches Baurecht z.B. Genehmigungsplanung ->Zwischen zwei Parteien, wobei eine übergeordnet ist (z.B. Staat) |
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