Erstellt von nathalieortner
vor fast 9 Jahre
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Frage | Antworten |
Wo ist die Zuständigkeit über das Dienstrecht geregelt? | für die Bediensteten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände ist das Land für Gesetzgebung und Vollziehung zuständig, laut Art 21. Abs.1 B-VG |
Vergleich Beamte und VB - Rechtsgrundlagen | Beamte ... NÖ Landesbedienstetengesetz ... Dienstpragmatik der Landesbeamten (altes Dienstrecht) VB ... NÖ Landesbedienstetengesetz ... Landes-VBgesetz |
Vergleich Beamte und VB - Dienstverhältnis | Beamte ... öffentlich-rechtliches (pragmatisch) VB ... privatrechtliches (vertragliches) |
Vergleich Beamte und VB - "Dienstantritt" | Beamte ... durch Ernennung mittels Bescheid VB ... durch Dienstvertrag |
vergleich Beamte und VB - Verhältnis zwischen Land und Bediensteten | Beamte ... Über- und Unterordnung VB ... gleichberechtigte Partner |
Vergleich Beamte und VB - Ende des Dienstverhältnisses | Beamte ... unwiderrufliches Dienstverhältnis das endet durch - Austritt - 2malige negative Beurteilung in Folge von Gesetzes wegen - Entlassung aufgrund Disziplinarverfahren - Tod VB Dienstverhältnis endet durch -durch Zeitablauf bei befristeten Dienstverhältnis - Kündigung von Seiten einer Vertragspartei bei unbefristeten Dienstverhältnis bzw. durch Entlassung des Land NÖ oder durch Austritt - einverständliche Lösung - 2malige negative Beurteilung in Folge von Gesetzes wegen - ungerechtfertigte Abwesenheit von ununterbrochen 5 Arbeitstagen |
Vergleich Beamte und VB - Streitigkeiten | Beamte ... Dienstbehörde entscheidet durch Bescheid VB ...Dienstbehörde entscheidet durch Bescheid; bei Anfechtung entscheidet das Arbeitsgericht |
Vergleich Beamte und VB - "Fürsorgepflicht" | Beamte ... befristete Fortzahlung des vollen Bezugs durch Land bei Erkrankung; Einkürzung auf 80% bzw. 60% ...Land NÖ leistet Pension ... Pensionsbetrag je nach Geburtsjahr 10,25% bis 12,55% VB ... Bezüge werden bei länger andauernder Krankheit stufenweise eingestellt; Soz.vers.anstalt leistet Krankengeld ... PVA leistet Pension ... gesamter PVBetrag 22,8% (12,55% Land; 10,25% Bediensteter) |
Wer ist Dienstbehörde? | NÖ Landesregierung |
Was gilt für das Verfahren der Dienstbehörde? | Dienstrechtsverfahrensgesetz wonach grundsätzlich das AVG gilt |
Wie beginnt das Dienstverhältnis? | - eine freie Stelle laut Dienstpostenplan muss frei sein - Aufnahme (Dienstvertrag bzw. Bescheid) |
Welche Voraussetzungen müssen für die Aufnahme als Vertragsbediensteter erfüllt sein? | - öst. Staatsbürgerschaft - vollendetes 15. Lebensjahr - persönliche und fachliche Eignung |
Ist das pragmatische Dienstverhältnis von Anfang an definitv? | nein die ersten 6 Jahre ist es eine provisorisches Dienstverhältnis; in dieser Phase ist eine Kündigung möglich |
Was bedeutet (Referenz)Verwendung? | Für alle Bediensteten wird am Beginn des Dienstverhältnisses eine Verwendung festgelegt. Die Verwendung ist eine Sammelbezeichnung für die typischen Aufgaben, die auf Dienstposten dieser Verwendung wahrzunehmen sind. z.B. Kanzleibearbeiter, Pflegehelferin |
Wie werden die Verwendungen bewertet? | nach folgenden Kriterien - Wissen ...Fachwissen (Ausbildung) ...Managementwissen (Koordination) ... Umgang mit Menschen - Denkleistung ... Denkrahmen (Handlungsfreiheit) ... Denkanforderung (wiederkehrende oder neuartige Aufgaben) - Profil ... Planungs- und Umsetzungsorientierung |
Was ist eine Gehaltsklasse? | NÖ Gehaltsklasse (NOG) bezeichnet die besoldungsrechtliche Einstufung aller Verwendungen. Es gibt 25 Gehaltsklassen die in 17 Gehaltsstufen unterteilt sind. |
Wie läuft die Vorrückung ab? | - Gehaltsstufe 1 auf 2 nach 1 J. - GS 2 bis 7 nach jeweils 2 J. - GS 8 bis 12 nach jeweils 3 J. - ab GS 13 nach jeweils 4 J. |
Wie erfolgt eine Wechsel der Verwendung? | durch Zuordnung mittels Bescheid |
Was ist die Einstiegslaufbahn? | Diese sind für Verwendungen vorgesehen für die typischerweise außerhalb des Landesdienstes keine Berufserfahrung erworben werden kann. Für die Dauer der Einstiegslaufbahn gebührt eine um bis zu 7 Gehaltsklassen niedrigere Entlohnung, je nach Verwendung. Die Mindestdauer beträgt 2 Jahre. Sie enden durch Zuordnung nach Ablegung der Dienstprüfung, frühestens jedoch nach Ablauf der Mindesdauer. |
Was ist die Einstiegsphase? | Diese sind bis zu einer Dauer von 3 Jahren für jene Verwendungen vorgesehen, für die auch außerhalb des Landesdienstes Berufserfahrung erworben werden kann. Es gebührt das Gehalt von 90%. |
Was sind allgemeine Dienstpflichten? | - die Besorgung der zugewiesenen Aufgaben unter Beachtung der Rechtsvorschriften Sorgfalt, Fleiß und Unparteilichkeit |
Was ist die Dienstgehorsam gegenüber Weisungen der Vorgesetzten? | Bedienstete sind an die Weisungen der Vorgesetzten gebunden. Sie können diese aber ablehnen wenn - sie von einem unzuständigen Organ erteilt werden oder - die Befolgung der Weisung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde |
Was ist die Amtsverschwiegenheit? | Bedienstete sind zur Verschwiegenheit über alle Tatsachen verpflichtet, die ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt werden und deren Geheimhaltung geboten ist. |
Wann ist Geheimhaltung geboten? | - im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung - im Interesse der umfassenden Landesverteidigung - im Interesse der auswärtigen Beziehung - Im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öffentlichen Rechtes - zur Vorbereitung von Entscheidungen - im Überwiegenden Interesse der Partei |
Dienstzeit? | die Wochendienstzeit von 40 Stunden ist im mehrwöchigen Durchschnitt zu erbringen. |
Anzeigepflicht bei Dienstverhinderung? | Kann der Dienst durch Verhinderung nicht angetreten werden muss das der Dienststelle sobald als möglich unter Angabe des Grundes angezeigt werden. Bei länger als 3tägigem Krankenstand oder wenn die Dienststelle es verlangt ist ein ärztliches Zeugnis vorzulegen. |
Meldepflicht bei Nebenbeschäftigung? | Eine Nebenbeschäftigung ist jede Beschäftigung die außerhalb des Dienstverhältnisses ausgeübt werden. es ist egal ob es sich um erwerbsmäßige oder nicht erwerbsmäßige Tätigkeiten handelt. Die Verletzung dieser Meldepflicht stellt eine Dienstpflichtverletzung dar. |
Wann dürfen Bedienstete keine Nebenbeschäftigung ausüben? | wenn - sie an der Erfüllung der dienstlichen Pflicht behindert - sie die Vermutung einer Befangenheit hervorruft - oder sonstige wesentliche dienstliche Interessen gefährdet |
Meldepflicht hinsichtlich bedeutsamer persönlicher Veränderungen, Einhaltung des Dienstweges, Schutz vor Benachteiligung. | Alle für das Dienstverhältnis bedeutsamen Umstände sind der Dienststelle innerhalb eines Monats zu melden. Bedienstete, denen bei der Ausübung ihres Dienstes der begründete Verdacht einer gerichtlich strafbaren Handlung bekannt wird, hat dies unverzüglich der Dienststelle zu melden |
Ärztliche Untersuchung? | jeder Bedienstete hat sich auf Anordnung der Dienstbehörde einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. |
!Allgemein strafrechtliche Verantwortlichkeit - Beamtenbegriff! | Ist im Sinne des Strafgesetzbuches jeder, der bestellt wurde im Namen des Bundes/Landes Rechtshandlungen vorzunehmen |
!Allgemein strafrechtliche Verantwortlichkeit - Amtsverlust! | der Verlust des Amtes eines Beamten ist mit der durch ein inländisches Gericht erfolgten Verurteilung wegen vorsätzlicher begangener strafbaren Handlungen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe oder einer nicht bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verbunden. |
!Allgemein strafrechtliche Verantwortlichkeit - Missbrauch der Amtsgewalt! | Ein Beamter der mit dem Vorsatz einen anderen an seinen Rechten schädigt oder seine Befugnis wissentlich missbraucht ist mir einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren zu bestrafen. Tatbestandsmerkmale sind: - Schädigungsabsicht - Amtsgeschäfte in der Hoheitsverwaltung - wissentlicher/absichtlicher Missbrauch |
!Allgemein strafrechtliche Verantwortlichkeit - Verletzung des Amtsgeheimnisses! | Ein (ehemaliger) Beamter, der ein ihm im Zuge seiner amtlichen Tätigkeit zugänglich gewordenes Geheimnis offenbart ist mit Freiheitsstrafe zu bestrafen, wenn nicht andere Bestimmungen einer strengere Strafe vorsehen. |
!Allgemein strafrechtliche Verantwortlichkeit - Verbot der Geschenkannahme! | Es ist dienstlich untersagt Geschenke von Dritten anzunehmen. schon der bloße Anschein von Bestechlichkeit muss in jedem Fall vermieden werden! |
!Allgemein strafrechtliche Verantwortlichkeit - Zivilrechtliche Verantwortlichkeit! | Bedienstete haften grundsätzlich für den von ihnen zugefügten Schaden gemäß dem Organhaftpflichtgesetz, dem Amtshandlungsgesetz und dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz. |
!Rechte der Bediensteten - Gehalt! | - Anwendungsbereich des NÖ LBG -Gehalt = monatliche Grundeinkommen - + Ausgleichsvergütung = Dienstbezug |
!Rechte der Bediensteten - Vorrückung! | - Die Vorrückung wird mit dem nächsten Monatsersten wirksam - GS 1 auf 2 nach 1 J. - GS 2 bis 7 nach 2 J. - GS 8 bis 13 nach 3 J. - ab GS 13 nach 4 J. |
!Rechte der Bediensteten - Stichtag! | für die Gehaltsstufe und den Zeitpunkt der Vorrückung ausschlaggebend und wird zu Beginn des Dienstverhältnisses ermittelt. Facheinschlägige Zeiten können auf den Stichtag angerechnet werden |
Was sind sonstige besoldungsrechtliche Ansprüche? | - Aufwandentschädigungen -Überstundenentschädigung; Sonn- und Feiertagsvergütung - Reisegebühren - Fahrtkostenzuschuss |
Urlaub? | Der jährliche Erholungsurlaub kann in mehreren Teilen gewährt werden, ein Teil muss aber mind. 80 Arbeitsstunden betragen. |
Ausmaß des Erholungsurlaubes? | Das Alter ist ausschlaggebend; -bis zum vollendeten 43 LJ. 200 ArbeitsStd - ab dem vollendeten 43 LJ. 240 ArbeitsStd. |
Auflösung des Dienstverhältnisses bei VB? | - durch einverständliche Lösung - Übernahme in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Land - Kündigung - Ablauf der Zeit bei zeitlichen befristetem Dienstverhältnis - vorzeitige Auflösung - Dienstverhinderung der Dauer eines Jahres wegen nicht dienstlich verschuldeter Umstände - mit Ablauf des Kalenderjahres in dem das 65 LJ. vollendet wird - ungerechtfertigte Dienstabwesenheit von ununterbrochen 5 Arbeitstagen - 2maliger negativer Beurteilung in Folge - Entlassung - Tod |
Kündigung? | - Vor Ablauf des ersten Dienstjahres ist eine Kündigung ohne Angaben von Gründen möglich - nach Ablauf des ersten Dienstjahres dann wenn ... der VB seine Dienstpflichten gröblich verletzt, sofern nicht die Entlassung in Frage kommt ... der VB den angemessene Arbeitserfolg trotz Ermahnung nicht erreicht, sofern nicht die Entlassung in Frage kommt ... der VB eine im Dienstvertrag vereinbarte Prüfung nicht rechtzeitig und mit Erfolg ablegt |
Entlassungsgründe? | - Verurteilung eines inländischen Gerichts |
Wie kann das Dienstverhältnis noch aufgelöst werden neben der Entlassung? | jeder Teil kann das Dienstverhältnis unverzüglich beenden wenn wichtige Gründe vorliegen. |
Was sind diese wichtigen Gründe? | - wenn der VB eine besonders schwere Verletzung der Dienstpflicht oder eine Handlung die das Vertrauen des Landes unwürdig erscheinen lassen machen -wenn der VB seinen Dienst erheblich vernachlässigt -wenn der VB sich weigert seine Dienstverrichtung ordnungsgemäß zu versehen |
wie kann das Dienstverhältnis von Beamten aufgelöste werden? | - Austritt - Ausscheidung (Voraussetzung f. "Pension" da aber nicht genügend Pensionszeit) - Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses - Entlassung - Verlust der Aufnahmebedingungen - ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zu einer anderen Körperschaft - Tod |
Wie kann das provisorisch öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis gekündigt werden? | - Nichterfüllung von Aufnahmebedingungen - Mangel der erforderlichen Eignung - unbefriedigender Arbeitserfolg -pflichtwidriges Verhalten |
Wann sind Beamte zu entlassen? | - aus dem aktiv öffentlichen-rechtlichen Dienstverhältnis ... durch Verurteilung eines inländischen Gerichts ... durch ein auf Entlassung lautendes Disziplinarerkenntnis ... 2malige negative Beurteilung in Folge - aus dem Ruhestand ... durch Verurteilung eines inländischen Gerichts ... durch ein auf Entlassung lautendes Disziplinarerkenntnis |
Ersatz von Aus- und Weiterbildungskosten? | Bedienstete haben, wenn sie nicht mehr für das Land arbeiten, alle Aus- und Weiterbildungskosten zu ersetzten die innerhalb der letzten 5 Jahre vor Beendigung des Dienstverhältnisses bezahlt wurden. |
Was sind Dienstrechtsverletzungen des VB und wie sind diese zu ahnden? | - sind keine Disziplinarverfahren vorgesehen - zu ahnden durch ... Ermahnung ... Ordnungsstrafe ... Kündigung ... Entlassung |
Wie sind Dienstrechtsverletzungen von Beamten zu ahnden? (Disziplinarrecht) | zu ahnden durch ... Disziplinarstrafen ... Geldbußen bis zur Höhe eines 1/2 Dienstbezuges ... Geldstrafe bis zur Höhe von 5 Dienstbezüge ... Entlassung |
Wer ist Disziplinarbehörde? | - Amt der LReg (Suspendierung, Disziplinarverfügung) - Disziplinarkommission (Suspendierung, Disziplinarerkenntnis) |
Wann hat die Dienststellenleitung eine Disziplinaranzeige zu erstatten? | Bei jedem begründeten Verdacht einer Dienstpflichtverletzung hat sie die erforderlichen Erhebungen durchzuführen und unverzüglich beim Amt der LReg Disziplinaranzeige zu erstatten, wenn sie meint das eine Belehrung oder Ermahnung nicht ausreichen. |
Was hat das Amt der LReg bei einlangen einer Disziplinaranzeige zu machen? | - eine Disziplinarverfügung erlassen - die Disziplinaranzeige der Disziplinarkommission weiterleiten oder - von allem vorher genannten absehen wenn das Verschulden geringfügig ist und die Folge der Dienstpflichtverletzung unbedeutend sind |
Was hat die Disziplinarkommission zu tun? | Sie hat zu entscheiden ob eine Disziplinarverfahren durchzuführen ist und ob die Disziplinarerkenntnis auf Schuldspruch oder Freispruch lautet. |
Was sind Reisegebühren? | Bedienstete erhalten als Ersatz bei - Dienstreisen - Dienstzuteilungen und - Versetzungen Reisegebühren Sie müssen innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden |
Was ist eine Dienstreise? | ist eine Reise an einen von der eigenen Dienststelle über 2 km entfernten Ort in Ausführung eines erteilten Dienstreiseauftrages. |
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