Erstellt von Jan Seewald
vor fast 9 Jahre
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Frage | Antworten |
Was ist geschriebenes Recht? | In Rechtsgesetze gegossenes Recht = gesetztes Recht |
Was ist ungeschriebenes Recht? | dauernd stillschweigend ausgeübtes Recht kann nicht eingeklagt werden |
Erläuterung geschr./ungeschr. Recht | Beispiel: Nach der Einladung ins Kino/Abendessen kann man den Eingeladen nicht kurz vor dem Kino/Abendessen wieder abweisen. Die sittlich gebotene Handlung ist jedoch nicht einklagbar. Recht und Sitte verlangen äußeres Handeln, nicht innere Einstellung (Gedanken sind frei) Beispiel: wer einen Pkw verkauft, muss ihn liefern (er darf aber denken: eigentlich würde ich den Pkw lieber anstecken) Abgrenzungskriterium (Sitte oder Recht ?): Unterschied in der Rechtsfolge Bei Verstoß gegen Sitte: keine Rechtsfolge Bei Verstoß gegen Recht: Zwang durch den Staat im Strafrecht: durch Geldstrafe/Freiheitsstrafe im Zivilrecht: durch Vollstreckung des Urteils (Gerichtsvollzieher); Willenserklärung wird durch das Urteil selbst ersetzt im öffentlichen Recht: durch Vollstreckungsbeamte / unmittelbaren Zwang / Ersatzvornahme |
Was sind (förmliche) Gesetze? | Echte Parlamentsgesetze |
Was sind (Rechts-)Verordnungen? | erlassen von der Exekutive, die aufgrund eines förmlichen Gesetzes ermächtigt wurde |
Was sind Satzungen? | (erlassen von nichtstaatlichen Verbänden aufgrund ihrer selbständigen Aufgabenerfüllung) |
Unterschied Privatrecht - Öffentliches Recht | Abgrenzung von Privatrecht und öffentlichem Recht: PR: gleichgeordnete Rechtssubjekte, Gleichrangigkeit. Nachgiebiges Recht, d.h. jeder hat die Freiheit, seine Rechtsverhältnisse selbst zu gestalten. Kern des PR ist das Bürgerliche Recht (BGB und Nebengesetze). Außerdem Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht... ÖR: Über-Unterordnungsverhältnis. Anwendbar im Verhältnis Hoheitsträger zu Bürger oder zweier Hoheitsträger untereinander. Zwingendes Recht, d.h., kann nicht durch Parteiwillen abbedungen werden. Verwaltungsrecht, Staatsrecht, Strafrecht, Kirchenrecht, Völkerrecht... |
Privatrecht ist: | gleichgeordnete Rechtssubjekte, Gleichrangigkeit. Nachgiebiges Recht, d.h. jeder hat die Freiheit, seine Rechtsverhältnisse selbst zu gestalten. Kern des PR ist das Bürgerliche Recht (BGB und Nebengesetze). Außerdem Handelsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht... |
Öffentliches Recht ist: | Über-Unterordnungsverhältnis. Anwendbar im Verhältnis Hoheitsträger zu Bürger oder zweier Hoheitsträger untereinander. Zwingendes Recht, d.h., kann nicht durch Parteiwillen abbedungen werden. Verwaltungsrecht, Staatsrecht, Strafrecht, Kirchenrecht, Völkerrecht... |
Nenne die 8 ungeschriebenen Prizipien | Pacta sunt servanda Gleichbehandlung Privatautonomie Privateigentum Spezialität Testierfreiheit Vertragsfreiheit Vertrauensschutz |
Aus welchen Elementen besteht eine Willenserklärung? | Wille und die Erklärung dazu |
Was darf bei einer WE (Teil WILLE) nicht fehlen? | Handlungswillen und Erklärungsbewusstsein (und manchmal Geschäftswillen aber WE bleibt WE) |
Was ist ein Handlungswille? | Willen zu handlen (z.B. hat man den nicht, wenn man schläft) |
Was ist ein Erklärungsbewusstsein? | Bewusstsein, indem man eine Erklärung abgeben könnte (muss nur vorhanden sein) |
Was ist ein Realakt? | Handlung, an der ein Rechtserfolg geknüpft ist, obwohl man das nicht wollte! (z.B. Auto rammen => Schadensersatz) KEINE WE!!! |
Was sind reine Gefälligkeitszusagen? | a |
Was sind geschäftsähnliche Handlungen? | z.B. Mahnung, die einen Verzug herbeiführt |
Was ist eine Willenserklärung? | a |
Wie kommt sie zustande? | a |
Willenserklärung =/= Rechtsgeschäft | a |
Wie kann eine Willenserklärung abgegeben werden? | ausdrücklich: man erläutert es konkludent: Kasse, man legt es aufs Kassenband => man will das Kaufen |
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