Frage | Antworten |
Grundrechtsaddressat | - Wer ist an die Grundrechte gebunden? - Abwehrrechte ggü. dem Staat (Art. 1 Abs. 3 GG) - objektive Wertordnung (Leitlinie für Staatsgewalten) - Privatrecht: mittelbare Drittwirkung der Grundrechte |
Fundstellen | - Grundrechtskatalog: Art. 1 - 19 GG - Grundrechtsgleiche Rechte: Art. 93 Nr. 4a GG |
Arten von Grundrechten | Freiheitsrechte: - allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) - subsidiär = Auffanggrundrecht (lex specialis vor generalis) - besondere Freiheitsrechte (z. B. Versammlungsfreiheit, Meinungsfreiheit) |
Arten von Grundrechten | Gleichheitsrechte: - allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 1 Abs. 3 GG) - subsidiär = aber in der Praxis von großer Bedeutung - besondere Gleichheitsrechte (z. B. die Gleichberechtigung von Mann und Frau) |
Persönlicher Schutzbereich | Wer kann sich auf die Grundrechte berufen? (Grundrechtsfähigkeit = Fähigkeit, Träger von Grundrechten zu sein (Spezialfall der Rechtsfähigkeit)) |
Persönlicher Schutzbereich Natürliche Personen | Grundsatz: Menschenrechte = für alle Menschen Bürgerrechte = für deutsche Staatsangehörige |
Persönlicher Schutzbereich Natürliche Personen | Reglungen: Minderjährige / Geisteskranke: Grundrechte gelten uneingeschränkt Nasciturus: Recht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) und Eigentum (Art. 14 Abs. 1 GG) Tote: keine Grundrechtsfähigkeit, außer Art. 1 Abs. 1 GG |
Persönlicher Schutzbereich juristische Personen | Grundsatz: gelten für inländische, juristische Personen, wenn sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind |
Persönlicher Schutzbereich juristische Personen | juristische Personen in diesem Fall: Außer den Personen mit Rechtsfähigkeit (z. B. GmbH) auch nicht rechtsfähige Verbindungen (z. B. Bürgerinitiativen) |
Persönlicher Schutzbereich juristische Personen | Keine wesensmäßige Anwendbarkeit, wenn Grundrecht nach seinem Inhalt (Wesen) nur für natürliche Personen vorstellbar (z. B. Menschenwürde) |
Persönlicher Schutzbereich juristische Personen | nicht anwendbar auf: - ausländische juristische Personen - ausländische juristische Personen des öffentlichen Rechts - gegen den Staat ja, für den Staat nein |
Grundrechtsmündigkeit | Ab welchem Alter kann ein Grundrechtsträger seine Grundrechte selbst wahrnehmen? (in der Praxis unbedeutsam, da Prozess- bzw. Geschäftsjährigkeit Volljährigkeit voraussetzt) |
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