Bilanzen

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jupdasuhrvieh
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jupdasuhrvieh
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Ordentliche Bilanzen 1. Jahresbilanzen: Kaufmannspflicht(Jahresabschluss) 2. Quartalsbilanzen: Zwischenberichte bei Börsenunternehmen.
Außerordentliche Bilanzen gesetzlich vorgeschrieben oder freiwillig als Entscheidungsgrundlage: °Gründungsbilanz °Liquidationsbilanz °Verschmelzungsbilanz °Spaltungsbilanz
Einzelbilanzen einzelnes Unternehmen : °Personalgesellschaften (GbR,OHG,KG) °kapitalgesellschaften(GmbH,AG,KGaA) °andere Rechtsformen ( zB SE)
Konzernbilanzen Gilt als "Quasi-Eizelabschluss", einer wirtschaftlichen Einheit aus Unternehmen
Handelsbilanzen Bestandteil des Jahresabschlusses, dienen als Dokumentation,Information, Zahlungsbemessung.
Steuerbilanzen steuerliche Veranlagung, Bemessungsgrundlage verschiedener Steuern, besondes : Einkommens-,Körperschafts- und Gewerbesteuer.
Gesamthandelsbilanzen Bei Perso.Ges. steuerlich unterschieden in Gesamthandelsbilanz & Ergänzungs-sowie Sonderbilanzen. Gesamthandsvermögen : alle Wirtschaftsgüter, Eigentum der Gesellschaft
Sonderbilanzen für jeden Mitunternehmer wird sein Sonderbetriebsvermögen erfasst. zB. SbV1:Gesellschafterdarlehen (Zum Nutzen überlassen) SbV2:Darlehen zur refinanzierung des Mitunternehmeranteils.(Stärkung der Beteiligung)
Ergänzungsbilanzen Korrektturposten zum gesamthänderisch gebundenen Vermögen(keine Wirtschaftsgüter). Typisch bei Gesellschafterwechsel. normal : Buchwert bei Mehr : Mehrpreis auf passivseite und stille reserven auf Passivseite ggf. GoF
Pflicht zu Erstellung von handelsrecht. Einzelabschlüssen HGB: §242 Abs. 1 S.1 = alle Kaufleute(§§1-7) freiwilliger Abschluss nach IFRS -> Auch nach HGB-Vorschrift, da IFRS keine Ausschüt.- o. Steuer-Bemessensgrundlage.
Befreiung von handelsrecht. Buchführungs-, Bilanzierungs-, Inventurpflicht. Teil1 HGB: §242 Abs. 4 i.V.m § 241a = für kleine Einzelunternehmen keine Pflicht zur Inventur. (1) Einzelkaufmann bzw.EUnternehmen (2)Abschluss von 2 Geschäftsjahren mit : a) Umsatzerlöse<=500k b)Jahresabschlüsse<= 50k
Befreiung von handelsrecht. Buchführungs-, Bilanzierungs-, Inventurpflicht. Teil2(steuer Kon.) bei Befreiung : Einnahmen-Überschuss-Rechnung EStG §4Abs.3
Vorteile : Freiwillige Erstellung einer IFRS-Einzelabschlusses °Kapitalgesellschaften: IFRS-Abschl. ersetzt VERÖFFENTLICHUNG des handelsr. Abschlusses °Für transparenz bei Konzernunternehmen Abs. nach IFRS-Standards. °erleichtertes Rating durch Banken(evtl bessere Kreditkonditionen). °Harmonisierung des in- und Externen Rechnungswesens.
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