Türen sind Verschlüsse von
Durchgangsöffnungen, die zur Nutzung von Räumen oder Gebäuden notwendig sind.
Ihre Aufgaben reichen von der einfachen Sichtbegrenzung über den Wärme- und
Schallschutz bis zum Brand- und Einbruchschutz. Als Innentüren werden alle
Türen bezeichnet, die nicht der Witterung ausgesetzt sind. Als Türen werden
Durchgänge für Personen bezeichnet.Türstöcke sind lot- und waagrecht zu versetzten. Der Blindstock ermöglicht die Fertigstellung der Fassaden, des Innenputzes und bei Fenstertüren des Fußbodenaufbaues. Dadurch können Türen selbst nach Abschluss zahlreicher Ausbauarbeiten eingebaut werden. Blindstöcke werden sowohl in Holz, als auch in Metall mit oder ohne Wärmedämmausführung angeboten. Das Material für Türstöcke besteht tangierend zum Glas aus Holz, Kunststoff, Metall, Wärmedämmmaterialen und deren Kombinationen.Die Ausbildung der Bauanschlussfuge zwischen Baukörper und Einbauteil erfolgt durch Einmauern, Einschäumen oder dem Verwendungszweck entsprechend durch ÖNORM-gerechtes versetzen. Dabei wird raumseitig der Anschluss luft- und dampfdicht, außen diffusionsoffen, ausgeführt.Bei Türachsen ist als Planmaß die Durchgangslichte normiert. Durchgangslichten, Türkonstruktionen, Ausbilden con Geh- und Stehflügel, Fluchtrichtungen, Schutzvorrichtungen, Sicherheitsgläser, brandschutztechnische und bauphysikalische Anforderungen sowie Anforderungen an die Barrierefreiheit oder Paniktürverschlüsse nach ÖNORMEN EN 179 oder EN 1125 ergeben sich vom Baurecht, der Arbeitsstättenverordnung für gewerbliche Betriebe und vom OIB. Alle Ausgänge im Verlauf von Fluchtwegen sind Notausgänge und müssen in Fluchtrichtung angeschlagen werden. Die Durchgangshöhe aller Türen muss mindestes 2 m betragen. Bei den Türen unterscheidet man zwischen Innen- und Außentüren.
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Mindestanforderungen
Türen sind leicht und ohne fremde Hilfsmittel zu öffnen. Der Zugangsbereich darf nicht verstell, eingeengt oder mit Gegenständen begrenzt werden, welche leicht umgestoßen werden können.Türen für mehr als 15 Personen sind in Fluchtrichtung zu öffnen.Beträgt die Personenzahl im Verlauf con Fluchtwegen mehr als 120, so erhöht sich die Durchgangsbreite con 120cm für je 60 Personen um jeweils 60 cm. Werden Türen bis 20cm voneinander angeordnet, so gilt diese Kombination als eine Tür. Wenn ein Aufenthaltsraum für mehr als 120 Personen bestimmt ist, so müssen mindestens zwei ausreichend weit voneinander entfernte Ausgänge direkt auf geeignete Fluchtwege führen.Die OIB-Richtlinie bzw.
Bauordnungsvorschriften, die auf ein behindertengerechtes Bauen Rücksicht nehmen,
schreiben für Wohnungseingangstüren mind. 90cm, für alle anderen Türen 80cm
Stocklichte vor.
Die
Arbeitsstättenverordnung 98 schreibt für Fluchtwege vor:
·
1,00m Breite für
max. 20 Personen im Raum
·
1,20m Breite für
max. 120 Personen
·
Bei
zweiflügeligen Türen Panikverschluss
Notausgänge:
·
0,80m Breite für
max. 20 Personen
·
0,90m Breite für
max. 40 Personen
·
1,00m Breite für
max. 60 Personen
·
1,20m Breite für
max. 120 Personen
·
Ab 15 Personen in
Fluchtrichtung aufgehend
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Außentüren
An Außentüren,
Wohnungseingangstüren etc. werden höhere Anforderungen gestellt. An reinen Innentüren
innerhalb von Bestandseinheiten werden nur Anforderungen hinsichtlich der
Verwindunssteifheit des Türblattes gestellt. In Sonderfällen, z. B. bei der
Lagerung brennbarer Materialien, werden Brandschutztüren nach ÖNORM B 3850
vorgeschrieben.
ÖNORM B 5339 regelt,
welche zusätzlichen Anforderungen an Außentüren gestellt werden.
Maßabweichung
Festigkeitsanforderung
Mechanische
Beanspruchung
Klimabelastung
Türen für Kindergärten
Strahlenschutztüren
beschuss- und explosionshemmende Türen
Feuerschutztüren
rauchdichte Türen
Schutzraumtüren
Kühlraumtüren
Tresortüren
uvm.
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Maßbezeichnungen
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Rohbaumaße
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Öffnungsarten von Türen
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Grundrissdarstellung von Türen
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Holztüren
Anforderungen an Holztüren
lt. ÖNORM B 5330 sind unter anderemRechtwinkeligkeit bei
unterschiedlichen Temperaturen und Luftfeuchtigkeit darf die Verwerfung an
einem Eckpunkt maximal 5mm betragen.
Geradheit der Kanten: Die
Abweichung der Längskanten von der Geraden darf ebenfalls 5mm nicht
überschreiten.
Ebenheit des Türblattes
(Verwindung und Durchbiegung): Sowohl bei der Verwindungsmessung als auch bei
der Durchbiegungsmessung darf die Abweichung nicht mehr als 2,5mm betragen. Bei
gleichzeitigem Auftreten von Verwindung und Durchbiegung des Türblattes im
Bereich der Kanten dürfen alle Punkte der kantennahen Türblattoberfläche ein
Differenzmaß von 405mm nicht überschreiten.Die Innenkonstruktion darf
sich auf dem Türblatt nicht abzeichnen. Die Stoßfestigkeit muss einer
10-maligen Belastung durch einen von 1225mm herabfallenden 5kg schweren
Sandball ohne wesentliche Deformation entsprechen.
Die Wärmedämmung muss einen
R-Wert von mehr oder gleich 0,25m²k/W erreichen.
Die Schalldämmung muss
mindesten Rw=28dB betragen (Wohnungseingangstüren 33 bzw. 42 dB).
Je nach dem
Verwendungszweck werden Holztüren als
Sollbau- oder
Sperrtüren
Glas- oder
Füllungstüren
Latten- oder
Brettertüren
ausgeführt
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Wärmeschut
Wärmeschutz
Für den Wärmeschutz von
Außentüren gilt:
Außentüren ohne
Verglasung: U < 1,7 W/m²K
Wohnungseingangstüren oder
Türen gegen unbeheizbare Räume: U < 1,7 W/m²K
Außer auf den Wärmeschutz
ist auch darauf zu achten, dass infolge unterschiedlichen Klimas an den beiden
Türseiten (Luftfeuchtigkeit) keine Verwindung des Türblattes auftritt.
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Schallschutz
Normale Holztürblätter weisen nach ÖNORM B 5330 eine Schalldämmung von mindestens 20dB auf. Diese Schalldämmung ist für etwas gehobene Ansprüche zu gering.Eine erhöhte Schalldämmung von Türen kann durch folgende Maßnahmen erreicht werden:Erhöhung des TürblattgewichtesZweischalige Ausführung des Türblattes bei biegeweicher OberflächeBesondere Dichtung der Anschläge und der Türschwellenbereiche
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Brandschutz
Seit 1.1. 2004 gelten
europäische Brandschutznormen, die die nationalen Bestimmungen ablösen. Diese
sind in EN 13501 festgehalten. Die Einordnung der Bauteile erfolgt nach den
Prüfnormen EN 1363/1-3. Statt der bisher vier werden nun zehn
Klassifizierungszeiten eingeführt: 15, 20, 30, 45, 60, 90, 120, 180, 240 und
360 Minuten.
Bei Außentüren
unterscheidet man zwischen Türen, die von außen direkt in Wohnräume führen, und
Türen, die ungeheizte oder nur
temperierte Hausflure oder Vorräume erschließen.
Nach ÖNORM EN 1435-1 geforderte
Eigenschaften:
Schlagregendichtheit
Widerstandsfähigkeit
bei Windlast
Luftdurchlässigkeit
Stoßfestigkeit
Bedienungskräfte