Fahrschullehrerprüfung

Descripción

Grundwissen +B gesamtes Buch
Tobias Steinbacher
Fichas por Tobias Steinbacher, actualizado hace más de 1 año
Tobias Steinbacher
Creado por Tobias Steinbacher hace más de 6 años
13
0

Resumen del Recurso

Pregunta Respuesta
Straße... ist eine für den Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr bestimmte Landfläche samt den in ihrem Zuge befindlichen und diesem Verkehr dienenden baulichen Anlagen. Bauliche Anlagen sind z. B. Unterführungen, Gehsteige...
Fahrbahn ist der für den Fahrzeugverkehr bestimmte Teil der Straße
Fahrstreifen ist ein Teil der Fahrbahn, dessen Breite für die Fortbewegung einer Reihe mehrspuriger Fahrzeuge ausreicht. Fahrstreifen können durch Leit- oder Sperrlinien gekennzeichnet sein. Sind keine Bodenmarkierungen vorhanden, muss die Anzahl der Fahrstreifen geschätzt werden: größte Fahrzeugbreite + seitlicher Sicherheitsabstand
Straßenbankett ist ein Teil der seitliche, nicht befestigte Teil einer Straße, der zwischen der Fahrbahn und dem Straßenrand liegt, soweit dieser Teil nicht besonderen Zwecken vorbehalten ist (z.B.: Gehsteig, Radweg)
Gehsteig ist ein für den Fußgängerverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dgl. abgegrenzter Teil der Straße
Schutzweg ist ein durch gleichmäßiges Längsstreifen (sogenannte "Zebrastreifen"), gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Fußgänger bestimmter Teil der Fahrbahn
Schutzinsel ist ein für Fußgänger bestimmter innerhalb der Fahrbahn liegender Straßenteil, der wie ein Gehsteig ausgeführt ist
Gehweg ist ein für den Fußgängerverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg.
Radweg ist ein für den Verkehr mit Fahrrädern bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg
Geh- und Radweg ist ein für den Fußgänger und Fahrradverkehr bestimmter und als solcher gekennzeichneter Weg. Bei getrennter Verkehrsführung für Fußgänger und Radfahrer entsprechen die Symbole im Zeichen der tatsächlichen Zuordnung.
Radfahrstreifen ist ein für den Fahrradverkehr bestimmter und besonders gekennzeichneter Teil der Fahrbahn, wobei der Verlauf durch wiederholte Markierungen mit Fahrradsymbolen und das Ende durch die Schriftzeichenmarkierung "Ende" angezeigt wird.
Radfahrerüberfahrt ist ein auf beiden Seiten durch gleichmäßig unterbrochene Quermarkierungen gekennzeichneter, für die Überquerung der Fahrbahn durch Radfahrer bestimmter Fahrbahnteil; ist unmittelbar neben der Radfahrerüberfahrt ein Schutzweg markiert, kann auf dieser Seite der Radfahrerüberfahrt die Quermarkierung entfallen.
Mehrzweckstreifen ist ein Radfahrstreifen oder einen Abschnitt eines Radfahrstreifens, der unter besonderer Rücksichtnahme auf die Radfahrer von anderen Fahrzeugen befahren werden darf, wenn für diese der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist.
Radfahranlage ist ein Radfahrstreifen, ein Mehrzweckstreifen, ein Radweg, ein Geh- und Radweg oder eine Radfahrerüberfahrt
Hauptfahrbahn ist die Fahrbahn, die bei Vorhandensein von wenigstens zwei Fahrbahnen für den Durchzugsverkehr bestimmt und durch ihre besondere Ausführung erkennbar ist, sofern sich aus Straßenverkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nichts anderes ergibt.
Nebenfahrbahn ist jede neben einer Haupfahrbahn verlaufende, von dieser jedoch getrennte Fahrbahn einer Straße
Wohnstraße ist eine für den Fußgänger- und beschränkten Fahrzeugverkehr gemeinsam bestimmte und als solche gekennzeichnete Straße.
Begegnungszone ist eine Straße, deren Fahrbahn von Fahrzeugen und Fußgängern gemeinsam benützt werden darf. Fußgänger dürfen die gesamte Fahrbahn benützen, den Fahrzeugverkehr aber nicht mutwillig behindern. Fahrzeuglenker dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern und müssen von ortsgebundenen Gegenständen und Einrichtungen einen angemessenen seitlichen Abstand halten. Kraftfahrzeuge dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen zum Parken abgestellt werden. Außerdem gilt ein Geschwindigkeitslimit von 20 oder, sofern im Zeichen dargestellt, von 30 km/h.
Schienenstraße ist eine Straße, auf der Gleise von Schienenfahrzeugen verlegt sind.
Selbstständiger Gleiskörper ist ein von der Fahrbahn baulich getrennter, dem Verkehr mit Schienenfahrzeugen, dienender Bahnkörper im Verkehrsraum der Straße samt den darauf errichteten, dem Verkehr und Betrieb solcher Fahrzeuge dienenden Anlagen und baulichen Einrichtungen.
Kreuzungen ist eine Stelle, auf der eine Straße eine andere überschneidet oder in sie einmündet, gleichgültig, in welchem Winkel
Geregelte Kreuzung ist eine Kreuzung, auf welcher der Verkehr durch Lichtzeichen oder von Verkehrsposten durch Armzeichen geregelt wird. Blinkendes gelbes Licht gilt nicht als Regelung.
Ortsgebiet ist das Straßennetz innerhalb der Hinweiszeichen "Ortstafel" und "Ortsende"
Freilandstraße ist eine Straße außerhalb des Ortsgebietes.
Einbahnstraße ist eine Straße, deren Fahrbahn für den Verkehr in einer Richtung bestimmt ist. Es gibt: durch das Hinweiszeichen "Einbahnstraße" gekennzeichnete und ungekennzeichnete Einbahnstraßen - Richtungsfahrbahn, Kreisverkehr, Nebenfahrbahn
Richtungsfahrbahn ist eine Fahrbahn, die für den Verkehr in eine Farhtrichtung bestimmt und von der Fahrbahn für den Verkehr in der entgegengesetzten Fahrtrichtung durch bauliche Einrichtungen getrennt ist, z. B. Grünstreifen, Betonleitwand u. dgl.
Kreisverkehr ist eine kreisförmige oder annähernd kreisförmige Fahrbahn, die für den Verkehr in eine Richtung bestimmt ist
Mostrar resumen completo Ocultar resumen completo

Similar

Rechte & Pflichten
Fahrschule Gorzel GmbH & Co KG
Guerra Fría
Eliu Elizondo
ÁLGEBRA
JL Cadenas
Factorización de expresiones algebraicas_2
Juan Beltran
TEST REPASO BIOQUÍMICA 1º BACH
VICTOR MANUEL VITORIA RUIZ
Constitución Española 1978. Principios Generales.
Patrícia Sánchez
Al Ándalus
ignaciobll
Arte Egipcio
maya velasquez
Guión tema 2: La Revolución Industrial
Víctor Molinero
GRAMÁTICA. Clases de PALABRAS ...
Ulises Yo
FORMATOS NORMALIZADOS
JAIRO GUERRERO