z.B. Innovationsanfragen zur Klärung technischer oder
physikalisch/chemischer Eigenschaften eines benötigten Artikels,
wobei Problemlösungen vom Lieferanten erwartet werden, wie dies bei
der qualitativen Bedarfsermittlung oder der Wertanalyse der Fall ist
Kontrolle und Ergänzung
der Einkaufsunterlagen
im Sinne der BMF
Ermittlung des
günstigsten Lieferanten
bei vorliegender
Bedarfsmeldung
Inhalte
Art, Güte, Menge und Preis der Ware
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Verpackungskosten Lieferzeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Arten
Vertragsrechtlich sind Angebote Willenserklärungen,
die vom Lieferanten in unterschiedlicher Form
abgegeben werden können
Verbindliches Angebot (ohne Befristung)
Unverbindliches Angebot
je nach Möglichkeit des Lieferanten unverbindlich in Menge
oder Preis, in Qualität und Formen oder insgesamt
Verbindliches Angebot (Befristet)
Angebotsauswertung
Formelle Prüfung
vergleichende Prüfung der Angebote
auf Übereinstimmung mit der Anfrage
Qualität, Lieferzeit,
Einkaufsbedingungen
und den Konditionen
Materielle Prüfung
wird in 2 weitere Prüfungsteile
unterschieden (Angebotsanalyse
und Angebotsvergleich)
(BEcker) = Lebensdauer Eignung für den vorgesehenen Zweck
Substitutionsmöglichkeiten (Gleichwertiger Ersatz)
Fertigungstypen / Organisationstypen der Fertigung Technischer
Fortschritt / Problemlösung Qualität und Umfang der angebotenen
Leistungen Störanfälligkeit / Betriebssicherheit Kundendienst
Reparatur- bzw. Wartungszeiten Ersatzteilbeschaffung
Energiebedarf Flexibilität in der Anwendung Umbau- und
Erweiterungsmöglichkeiten Platzbedarf
kaufmännische Prüfung
Einstandspreis
Menge
Termin
AGBs
(Becker) = Preise Einstandspreis als Vergleichsbasis Folgekosten
(wichtig bei Investitionen und Dienstleistungen Preisnachlässe
/ Mindermengenzuschläge Zahlungsbedingungen Rabatte,
Boni Liefermenge Liefertermine Sonderleistungen
Gegengeschäfte Standort des Anbieters (Beurteilung
Transportkosten, Transportrisiken etc.)
Ziel des Angebotsvergleichs
Hilfestellung des Einkäufers bei
der Wahl des günstigsten
Lieferanten/Anbieters zu geben
Bewertungsmaßstäbe
Beschaffungsgut
(Preis und Qualität)
Lieferanten
Rechenbaren
Lieferzeit, Liefermenge,
Gegengeschäft, Standort)
nicht Rechenbaren
Zuverlässigkeit, Möglichkeit von
Abrufaufträgen, technische Unterstützung
die keinen Bezug zum materialwirtschaftlichen
Optimum haben, diese in gewisser Weise sogar
gefährden können und zum Zweck haben, dass
übergeordnete Unternehmensziele bei der
Bestellentscheidung berücksichtigt werden, z.B.
Gegengeschäfte
Konzernzugehörigkeit Werbewert
einer Herstellermarke Etc
Bewertungsverfahren
einfache Bewertung
gewichtete Bewertung (Faktor)
gewichtete Bewertung (%)
partieller Preisvergleich
Formelle und materielle Prüfung und Bewertung der Angebote bilden die Basis für den Angebotsvergleich Der Sinn und
Zweck ist es den „optimalen“ Lieferanten zu finden, der den spezifischen Anforderungen eines Beschaffungsfalles unter gegebenen
situationsbedingten Umständen am besten gerecht wird Notwendigkeit der Verwendung von Formularen (Vordrucken) und
Vergleichstabellen, weil der Einkauf bei seiner Entscheidung in der Regel nicht nur den Preis, sondern auch andere Faktoren
berücksichtigen muss Alleinige Entscheidung auf Grund des Einstandspreises hätte zur Voraussetzung, dass alle anderen
Faktoren übereinstimmen, zumindest aber nur unwesentlich voneinander abweichen
Die Angebote sollten in einem Vergleich gegenübergestellt werden, die alle technischen und
kaufmännischen Einzelheiten enthält Eine ausführliche Gegenüberstellung der technischen Unterscheide
ist bei Anlagen und Dienstleistungen erforderlich, weniger bei RHB-Stoffe und Teile für die Fertigung
Auch bei Anlagen oder Dienstleistungen sollten die kaufmännischen Angaben in Einzelpositionen
aufgegliedert werden, da eine Gegenüberstellung der Gesamtpreise nicht immer ausreichend ist
Tipps (herr becker)
Abweichungen sind nicht immer durch den Anbieter,
sondern manchmal auch durch unklare Anfragen
verursacht. Eine Bestellentscheidung darf erst
erfolgen, wenn alle Unklarheiten des Angebotes
beseitigt sind. Angebote über Anlagegüter und
Dienstleistungen erfordern eine besonders intensive
Beurteilung nach kaufmännischen und technischen
Gesichtspunkten Die kaufmännische Beurteilung ist
Angelegenheit des Einkaufs, die technische
Beurteilung fällt vielfach in die Zuständigkeit des
Bedarfsträgers bzw. der Technik. Beide Beurteilungen
sind – federführend durch den Einkauf – zu einer
gesamtbeurteilung zusammenzufassen Häufig
kommt es zwischen Einkauf und Bedarfsträger /
Technik zu Interessenkonflikten bezüglich der
notwendigen oder „machbaren“ Qualität. Diese
Konflikte sind nur durch Kooperation zu lösen